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1957: Rezeptfreies Gift

Das Schlafmittel Contergan wird für den Handel zugelassen und führt zu einer Katastrophe. Um seine Gewinne zu halten, greift der Hersteller nicht rechtzeitig ein

Von Ulrike Baureithel

Es galt als das Schlafmittel des Jahrhunderts. Den gestressten Zeitgenossen der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft, die mit Tunnelblick den Aufbau vorantrieben und mithalten wollten, versprach das am 1. Oktober 1957 auf den Markt gebrachte Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan Ruhe und Entspannung. Doch am Ende entpuppte sich die Pille als "Schreckgespenst", wie der Spiegel 1963 schrieb. Zu diesem Zeitpunkt war klar geworden, dass der Wirkstoff Thalidomid keineswegs so unbedenklich war, wie auf der Packung vermerkt, sondern - an Schwangere verabreicht - zu embryonalen Fehlentwicklungen führte, zu verkürzten Gliedmaßen, aber auch fehlenden Fingern oder Ohren.

Die 4.000 bis 5.000 so genannten "Contergan-Kinder", so Willibald Steinmetz, der die Rolle der Medien bei der Affäre untersucht hat, stellten fortan, "eine Dauerprovokation für die gesamte bundesdeutsche Gesellschaft dar. Indem diese behinderten Kinder heranwuchsen, arbeitete sich diese Provokation im Laufe der sechziger Jahre gleichsam durch alle Lebensbereiche hindurch: Erziehung, Familie, Geschlechterbeziehungen, Gesundheitswesen, Sozialhilfepraxis, Justiz, Schule, Arbeitswelt, Wohnungsbau usw." Kein anderer Arzneimittelskandal hat sich in der Bundesrepublik derart in das kollektive Gedächtnis eingebrannt.

Dabei hätte man das Ausmaß der "nationalen Katastrophe", wie es die FAZ damals sah, in Grenzen halten können, wenn die Herstellerfirma Grünenthal in Stolberg bei Aachen das Produkt rechtzeitig vom Markt genommen oder zumindest die Rezeptpflicht dafür beantragt hätte. Denn über mögliche Nervenprobleme bei Erwachsenen hatte das mit der Penicillin-Produktion aufgestiegene Unternehmen bereits 1959 der Neurologe Ralf Voss informiert. Auch andere Hinweise auf Nebenwirkungen schlugen die Grünenthal-Manager in den Wind, denn 700.000 Contergan schluckende Bundesbürger waren eine sprudelnde Quelle, die der Pharmahersteller nicht ohne Not austrocknen wollte.

Was die Schlafpille tatsächlich anrichtete, wurde allerdings erst mit einem gewissen Zeitverzug offensichtlich. Die betroffenen Eltern selbst sahen zunächst keinen Zusammenhang zwischen einem vor Monaten eingenommenen Schlafmittel und dem Kind mit fehlenden beziehungsweise verkürzten Beinen, das ihnen in die Arme gelegt wurde. Den Schock kann als Nachgeborener ermessen, wer einmal den preisgekrönten Film Contergan (2007) angeschaut hat.

Sich häufende Befunde von "Missbildungen"

Es war der aufmerksame, auf Chromosomenanomalien spezialisierte Privatdozent Widukind Lenz an der Hamburger Universitätskinderklinik, dem 1961 die sich häufenden Befunde von "Missbildungen" auffielen und der dies auf einer Tagung im November öffentlich mitteilte. Bereits im August hatte der Spiegel das Thema erstmals einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht, doch das Land Nordrhein-Westfalen, zuständig für das in Stolberg agierende Unternehmen, sah immer noch keinen Handlungszwang. Das thalidomidhaltige Medikament Kevadon war im September 1961 dagegen von der Aufsichtsbehörde FDA "wegen Sicherheitsbedenken" für den US-Markt nicht zugelassen worden. Die zuständige Ärztin Frances Kelsey ersparte dem Land damit ein Debakel.

In der Bundesrepublik, wo 1961 gerade einmal die Registrierungspflicht für Arzneimittel eingeführt wurde und mit Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) die erste Bundesministerin für Gesundheit überhaupt ihr Amt angetreten hatte, konnte der Skandal noch unter den Teppich gekehrt werden. Die medizinischen Experten hatten ihren Nimbus in der Öffentlichkeit noch nicht verspielt und brachten sich gegenüber den "unwissenden Laien" in Stellung. Die Arzneimittelprüfung war den Herstellern überlassen, die in ihren Laboren Stoffe zusammenmixten und nach Krankheiten suchten, für die sie anzuwenden waren. Die marktfreundliche Bonner Politik hatte gar nicht die Absicht, dem etwas entgegenzusetzen, und vertraute auf die wissenschaftliche wie unternehmerische Selbstkontrolle.

So ist es kein Zufall, dass die Firma Grünenthal, aber auch die zuständigen staatlichen Institutionen, zunächst einmal mit Abwehr reagierten und um Schadensbegrenzung bemüht waren. Auskunftswillige Ärzte wurden mundtot gemacht, ihre Publikationen nicht gedruckt. Die zuständigen Beamten in Nordrhein-Westfalen wiegelten ab. Betroffene wurden mit minimalen Ausgleichszahlungen abgespeist, mittels dubioser Verträge, in denen Grünenthal jeglichen Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von Contergan und einer Schadenersatzpflicht leugnete: "Die Zahlung", hieß es, "erfolgt vielmehr wegen des wissenschaftlichen Interesses der Firma an der Aufklärung des Falles und aus Entgegenkommen."

Die Contergan-Affäre hatte aber auch noch eine andere Seite. Sie war der Ausgangspunkt für eine sich später formierende Selbsthilfebewegung, in deren Rahmen sich die Betroffenen gegenüber den "Experten" emanzipierten. Denn es gab zahlreiche Eltern, die sich mit den lächerlichen Zahlungen nicht zufriedengeben wollten und sich in einer Initiative organisierten, um strafrechtliche Forderungen und zivilrechtliche Ansprüche für ihre Kinder durchzusetzen.

Und die öffentliche Empörung stieg, je mehr klar wurde, dass es dem Unternehmen, aber auch dem Bund darum ging, Ausgleichszahlungen zu vermeiden. "Nicht Hüte, sondern Hilfe", prangerte die Bild-Zeitung im August 1962 das repräsentative Gebaren der Gesundheitsministerin an, die die frustrierten Eltern mit Standardbriefen abfertigte und an die zuständigen Sozialbehörden verwies. "Voriges Jahr im Mai", heißt es beispielsweise im Brief einer Mutter an das Gesundheitsministerium, "bekam ich einen Jungen, der keine Beinchen hat, kein Arzt kann mir sagen, wovon das kommt. Erblich ist es nicht, wir haben schon zwei Jungen von 13 und sechs Jahren, die gesund sind."

Was die Mutter sagen wollte, war, dass nicht sie, sondern andere die Verantwortung trügen für den Zustand ihres Kindes. Der Contergan-Skandal platzte nämlich in die Zeit der überirdischen Atomversuche, in der die Angst vor Strahlen und mutagenen Veränderungen allgegenwärtig war. Dieses im Atomzeitalter virulente Bedrohungsszenario - darauf macht der Wissenschaftshistoriker Alexander von Schwerin aufmerksam - überlagerte auch den Diskurs über Contergan, obwohl es sich dabei um eine toxische Schädigung handelte, die nicht vererbt werden konnte.

Die Debatte spitzte sich zu durch Fälle in anderen Ländern, in denen Mütter ihre von Contergan betroffenen Kinder abtreiben ließen oder gar töteten wie im Fall der Lütticher Mutter Vandeput, die am 29. Mai 1962 ihr Kind einschläfern ließ. Das setzte einerseits den Abtreibungsparagrafen wieder auf die Agenda und ließ andererseits ungute, nicht lange zurückliegende und verdrängte Erinnerungen an die Kindermorde der Nazis aufscheinen.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen über Entschädigungszahlungen zogen sich hin, bis in die 1970er Jahre hinein. Sie endeten mit einem Vergleich und der Einstellung des Strafprozesses. Mit 100 Millionen Mark - später schoss das Unternehmen noch einmal 50 Millionen nach - kaufte sich Grünenthal frei, das Geld floss in eine inzwischen mit Steuergeldern aufgestockte Stiftung, bei der die noch lebenden rund 2.650 Betroffenen weiterhin für jeden Bedarf langwierige Anträge stellen und um Mitwirkungsrechte kämpfen müssen. In den USA dagegen wurden der Mutter eines durch Contergan behinderten Kindes 250.000 Dollar zugesprochen, dem Kind selbst 2,5 Millionen Dollar.

Über die Dramatik der individuellen Schicksale hinaus setzte der Contergan-Skandal für die bundesdeutsche Gesellschaft eine Zäsur. Sie begriff, dass der technische Fortschritt seinen Preis hat und eine Konsumgesellschaft, die auf chemischen Stoffen basiert, lernen muss, damit umzugehen. Und dass diese Stoffe, wie ein Zeitgenosse über Medikamente sagte, "auch nach hinten losgehen können".

Quelle: der FREITAG vom 08.10.2017. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

11. Oktober 2017

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