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BAMF verantwortlich für Überlastung der Verwaltungsgerichte: ein Rechtsanwalt berichtet

Qualitätsmängel beim BAMF führen zu einer hohen Zahl an Klagen und bringen die Verwaltungsgerichte zunehmend an ihre Grenzen. Ende Juli waren ca. 250.000 asylrechtliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten anhängig. Was das in der Praxis für Gerichte und Flüchtlinge bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Momberger anhand eines Einzelfalls im Interview.

Gerade im Wahljahr steht das BAMF unter starkem politischem Druck, die Aktenberge aufgelaufener Asylanträge abzuarbeiten. Unzulänglich ausgebildete Mitarbeiter treffen unter Zeitdruck rechtlich zweifelhafte Entscheidungen, hinzukommen häufig schlecht qualifizierte Dolmetscher. Die Entscheidungspraxis der Behörde wird immer restriktiver. Im Ergebnis bleibt einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen nichts anderes übrig, als ihr Recht auf Schutz vor Gericht einzuklagen.

BAMF steht wegen fehlerhafter Bescheide in der Kritik

Aufgrund öffentlicher Kritik hat das BAMF Anfang September nachgebessert und neue Kriterien für die interne Qualitätskontrolle vorgestellt . So wurde die Anzahl der Mitarbeiter des Referats Qualitätssicherung auf 20 Personen verdoppelt, in repräsentativen Stichproben soll die Qualität der Bescheide überprüft werden. Auch ein Vier-Augen-Prinzip wurde eingeführt, jeder Bescheid wird also vor Versand noch einmal geprüft. Das Anhörungsprotokoll wird dabei jedoch nicht regelmäßig berücksichtigt.

Abzuwarten bleibt, ob diese Maßnahmen wirklich zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung führen. Für bereits abgelehnte Asylbewerber kommen sie in jedem Fall zu spät: Eine Nachprüfung der bereits erfolgten Negativbescheide ist nicht angedacht. Auch eine generelle Aufhebung der Trennung von Anhörer und Entscheider hält das BAMF nicht für notwendig. Immer noch nimmt die Bundesbehörde also billigend in Kauf, dass offensichtliche, interne Verfahrensmängel erst vor Gericht korrigiert werden.

PRO ASYL -Einzelfall: Erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen

In einem von PRO ASYL begleiteten Fall hat das BAMF nicht nur die Aussagen eines somalischen Flüchtlings ohne nachvollziehbare Gründe für nicht glaubwürdig erklärt und seinen Antrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. In das Anhörungsprotokoll wurden nachträglich seitens des BAMF-Mitarbeiters angebliche Widersprüche hineingeschrieben, die nie Teil der Anhörung waren. Dass ein solches Vorgehen indiskutabel ist, hatte das BAMF sogar in einem Schreiben an PRO ASYL vom August 2016 zugegeben, seine Entscheidung aber dennoch nicht revidiert .

Mithilfe von PRO ASYL klagte der Mann daraufhin gegen den Bescheid. Das Verwaltungsgericht Gießen kassierte die skandalöse Entscheidung und sprach dem somalischen Flüchtling subsidiären Schutz zu. Sein Anwalt, Christof Momberger, erklärt im Interview mit PRO ASYL, welche Folgen die zunehmende Überlastung der Gerichte hat.

Interview

PRO ASYL: Herr Momberger, der Asylantrag Ihres Mandanten wurde zunächst als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Wie erklären Sie sich das?

Christof Momberger: Es kam in letzter Zeit öfter vor, dass Anträge auch aus Ländern, bei denen dies nicht zu erwarten war, als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden. Betroffen sind zum Beispiel Asylsuchende aus Äthiopien, Eritrea, Somalia, Afghanistan und auch Konvertiten aus dem Iran. Das Bundesamt begründet die Entscheidung damit, dass die in der Anhörung gemachten Angaben widersprüchlich oder nicht glaubwürdig seien und das war’s. Gerade bei Ländern mit hoher Gefahrendichte reicht das aber nicht aus, so dass diese Bescheide in der Regel vor Gericht auch keinen Bestand haben.

Ihrem somalischen Mandanten hat man auch nicht geglaubt.

Genau, mein Mandant hatte angegeben von Blutrache bedroht zu sein, da sein Bruder einen Mord begangen habe und die Familie des Opfers bereits versucht habe, ihn als Vergeltung zu töten. Das BAMF hat behauptet, das sei unglaubwürdig, da die Familie meines Mandanten einem als religiös bekannten Clan in Somalia angehöre und somit ein Mordfall nicht realistisch sei. Als ob religiöse Menschen oder solche, die das von sich behaupten, per se keine Morde begehen würden! Das ist kompletter Unsinn, das wissen wir alle, sonst gäbe es auch keinen so genannten IS.

Ihrem Mandanten wurden in dem Bescheid auch widersprüchliche Angaben unterstellt. Findet sich davon etwas in dem Anhörungsprotokoll wieder?

Nein, überhaupt nicht. Er hatte in seiner Anhörung explizit auch auf die Bedrohung durch die Al-Shabab-Milizen hingewiesen. Im Nachhinein wurden im Protokoll angebliche Ungereimtheiten hinzugefügt, für die es gar keine Anhaltspunkte gab. Dass in einem Anhörungsprotokoll mal per Aktennotiz nachgebessert wird, weil zum Beispiel etwas nicht richtig übersetzt wurde, das kommt schon mal vor, aber dass entscheidungsrelevante Tatsachen nicht korrekt aufgenommen werden, ist völlig inakzeptabel. Und schon gar nicht lässt sich daraus eine "offensichtlich unbegründet"-Entscheidung herleiten. Der Bescheid vom BAMF war in diesem Fall schon sehr schlampig und schlicht falsch, anders kann man es nicht sagen.

War das ein abstruser Einzelfall oder bekommen Sie öfter solche Fälle auf den Tisch?

Eine so offenkundig unsinnige Entscheidung ist wohl eher selten. Entscheidungen, bei denen das BAMF Asylanträge von Somaliern als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt hat, habe ich nicht mehr auf den Tisch bekommen, aber dass Somaliern auch nach Prüfung der Asylgründe jedweder Schutz verweigert und die Abschiebung nach Somalia angedroht wird, das ist nach wie vor keine Seltenheit. Allein heute habe ich drei solcher Fälle bekommen. Im Hinblick auf die Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte zu Somalia müsste dem BAMF eigentlich klar sein, dass solche Bescheide vor Gericht aufgehoben werden. Somaliern ist in der Regel zumindest subsidiärer Schutz zuzusprechen, vor allem wenn sie aus Mogadischu, Zentral- oder Südsomalia kommen. Außerdem stellen die Verwaltungsgerichte regelmäßig Abschiebungshindernisse fest.

Es müsste doch auch den Entscheidern beim BAMF klar sein, dass solche Fälle mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht landen. Woran liegt es Ihrer Einschätzung nach, dass das BAMF die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte oftmals offenbar gar nicht zur Kenntnis nimmt?

Mein Eindruck ist, dass immer mal Versuchsballons gestartet werden. Das heißt, das BAMF erstellt rechtlich fragwürdige Entscheidungen und wartet ab, wie die Verwaltungsgerichte reagieren. Bei Somaliern gibt es wohl aktuell keine offensichtlich unbegründeten Ablehnungen mehr, da die Gerichte diese in der Regel einkassiert haben. Einige Entscheidungen dürften allerdings bestandskräftig geworden sein, da die Betroffenen nicht vor Gericht gegangen sind.

Wieso kommen die Gerichte gerade hinsichtlich eines subsidiären Schutzes oft zu einer anderen Einschätzung als das Fachpersonal beim BAMF? Die zugrundeliegenden Informationen über die Herkunftsländer, die Lageberichte etc. müssten doch dieselben sein.

An sich ja, aber das BAMF arbeitet zum Teil mit uralten Auskünften oder veralteten Textbausteinen. Die Gerichte arbeiten da in der Regel sorgfältiger und die Erkenntnisquellen sind aktueller. Es geht ja nicht nur um Rechts- und Formfragen, sondern auch um eine möglichst korrekte Einschätzung der Situation in den Ländern vor Ort.

Wie schwierig ist es für die Betroffenen, Klage gegen einen negativen BAMF-Bescheid einzureichen?

Steht im Bescheid, der Asylantrag sei offensichtlich unbegründet, muss innerhalb einer Woche sowohl die Klage als auch der Eilantrag auf aufschiebende Wirkung vor Gericht eingereicht werden. Innerhalb dieser kurzen Frist einen Rechtsanwalt zu finden, wird für die Betroffenen immer schwieriger. Die Fachanwälte sind ja inzwischen auch alle überlastet und müssen dann auch innerhalb einer Woche die Eilanträge vernünftig begründen, sprich, die Akteninhalte kennen, mit den Betroffenen die Sachlage ausführlich erörtern und gegebenenfalls selbst recherchieren etc. Das ist oft gar nicht zu machen und so werden eben auch falsche Entscheidungen rechtskräftig, schlicht, weil die Betroffenen keinen Bevollmächtigten in der kurzen Zeit finden können

Der Makel des dann bestandskräftigen "offensichtlich unbegründet" bleibt dann bestehen und hat gravierende aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für die Betroffenen. Meist bekommen sie nur eine Duldung. Die Erlangung eines halbwegs gesicherten Aufenthaltstitels ist schwierig bzw. ausgeschlossen.

Wie ging es ihrem Mandanten damals, als er den negativen Bescheid erhalten hatte?

In dem Fall ging es mit dem Eilverfahren ja sehr schnell, das hat ihn erstmal beruhigt. Er hatte auch verstanden, dass er nicht einfach so nach Somalia abgeschoben wird, das weiß die Community, die kennen die Gerichtsurteile ja auch. Aber natürlich ist das eine Stresssituation.

In seinem Fall hat es von der Einreichung der Klage im August 2016 bis zum Urteil rund ein halbes Jahr gedauert. Ende Mai ist das Urteil rechtskräftig geworden. Ist das heute noch realistisch?

Nein, die Betroffenen müssen sich auf längere Wartezeiten einstellen. Die Verwaltungsgerichte sind überlastet, das begann bereits Mitte 2016 und es wird immer heftiger. Eilverfahren verdienen diesen Namen schon längst nicht mehr und bei Klageverfahren vergehen Jahre, bis es zur mündlichen Verhandlung kommt. Heute dauert es vor einem hessischen Verwaltungsgericht locker ein, manchmal sogar zwei Jahre oder mehr, bis über eine Klage entschieden ist. Und das wird auch nicht besser, eher schlimmer.

Während ihre Verfahren vor Gericht anhängig sind, gelten die betroffenen Flüchtlinge weiterhin als Asylsuchende. Das heißt, sie sind weiter zum Warten verdammt, mit allen geltenden Einschränkungen, was im Einzelfall Wohnsitznahme, Arbeit, Sprachkurse etc. angeht. Das kann eigentlich niemand ernsthaft wollen.

Wie wirkt sich der größere Druck auf die Gerichte aus? Nehmen Sie da Veränderungen wahr?

Mein Eindruck ist, dass der Ton zwischen den Gerichten und dem BAMF inzwischen rauer wird, etwa wenn Akten von der Behörde ewig nicht vorgelegt werden und das Gericht schon deshalb nicht entscheiden kann. Bei Eilverfahren muss das Verwaltungsgericht eigentlich innerhalb einer Woche entscheiden, aber allein die Akte braucht manchmal drei Monate vom BAMF zum Gericht. Und das trotz Digitalisierung!

An vielen Verwaltungsgerichten wurde das Personal inzwischen aufgestockt. Hilft das?

Das ist wohl zurzeit der einzige Weg, um den Aktenberg abzuarbeiten. Es wurden jetzt viele neue Richterinnen und Richter aus der so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, also von Amts- oder Landgerichten, an die Verwaltungsgerichte geholt. Allerdings immer mit der Einschränkung, dass sie jederzeit und auf längere Sicht wieder zurückgeschickt werden können, sollte die Zahl der asylrechtlichen Fälle bei den Verwaltungsgerichten wieder abnehmen.

Auch bei diesen neuen Richterinnen und Richtern gibt es wie überall solche, die sich reinknien und vernünftige Entscheidungen treffen und solche, die das nicht so tun. Aber leider gilt auch bei Gericht: Wenn der Stress zunimmt, leidet die Qualität.

Inwiefern erinnert Sie die heutige Situation an die Mitte der 90er Jahre, als die Flüchtlingszahlen aufgrund der Balkankriege sehr hoch waren und viele Fälle vor Gericht geklärt werden mussten?

Zumindest an den hessischen Verwaltungsgerichten gibt es noch keinen so großen Termindruck wie Mitte der 90er. Aber ich bin mir sicher, dass wir in allernächster Zukunft wieder ähnliche Verhältnisse bekommen, obwohl der Rechtsschutz für Asylsuchende heute deutlich eingeschränkter ist als damals.

Heißt das, Sie raten Ihren Mandanten manchmal auch, sich mit den BAMF-Bescheiden zufrieden zu geben?

"Zufriedengeben" ist der falsche Begriff. Wenn irgend möglich, versucht man, das Optimale für die Betroffenen zu bekommen, sprich, im Ergebnis einen besseren Aufenthaltstitel für sie zu erreichen. Aber bei Afghanen ist es zum Beispiel zurzeit so, dass in vielen Fällen auch vor Gericht kaum mehr zu erlangen ist, als ein Abschiebungsverbot nach Afghanistan. Da sollte man sich schon genau überlegen, ob sich der Klageweg lohnt.

Die Verfahren sind immer auch eine Hängepartie für die Betroffenen mit der Konsequenz, dass sie in dieser Zeit keine Aufenthaltserlaubnis erhalten und auch keine Integrationshilfen wie Sprachkurse oder Fördermaßnahmen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen dürfen. Das ist leider so.

Nehmen Sie auch positive Tendenzen in der Arbeit des BAMF wahr?

Ich habe inzwischen nur noch Fälle, wo der Anhörer auch wieder der Entscheider ist. Das ist gut. Allerdings sehe ich es kritisch, dass das BAMF die Trennung von Anhörer und Entscheider nicht grundsätzlich aufgeben will. Und es gibt natürlich auch beim BAMF gute und schlechte Entscheider und nicht immer ist vor Gericht aus Sicht der Geflüchteten mehr zu erreichen, als das BAMF zubilligt.

Auch was die äußeren Umstände in den Anhörungszentren betrifft, scheint sich die Situation verbessert zu haben. Da habe ich persönlich schon den Eindruck, dass sich die BAMF-Mitarbeiter bemühen, die Termine mit den Rechtsbeiständen abzustimmen. Da hat der Protest offenbar geholfen. Das war es dann aber auch schon.

Abschließend: Glauben Sie, dass die kürzlich vom BAMF angekündigten Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu einer Verbesserung führen werden?

Ich hoffe natürlich, dass dadurch sorgfältiger gearbeitet wird und dass so offensichtliche Fehlentscheidungen wie bei meinem Mandanten künftig nicht mehr vorkommen. Eigentlich müsste das BAMF aber die erteilten Bescheide alle nochmal überprüfen, vor allem die negativen. Das betrifft ja viel mehr Menschen als jetzt eventuell von den verbesserten Qualitätskriterien profitieren.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 29.09.2017.

Veröffentlicht am

03. Oktober 2017

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