Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte: Was geschehen muss

Am 29. September wird bundesweit der Tag des Flüchtlings begangen. Gleichzeitig werden Menschen- und Flüchtlingsrechte in Europa und Deutschland zur Disposition gestellt wie nie zuvor. Erwartungen von PRO ASYL an die Sondierungs- und Koalitionsgespräche.

PRO ASYL erwartet von der neuen Bundesregierung eine menschenrechtsbasierte, völkerrechtskonforme Flüchtlingspolitik. Mit der Aussicht auf eine mögliche Jamaika-Koalition stehen gerade Bündnis 90/Die Grünen und die FDP in der Pflicht, für Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte einzutreten. PRO ASYL befürchtet, dass auf EU-Ebene mit deutscher Unterstützung noch vor Ende der Koalitionsverhandlungen Fakten geschaffen werden. Die noch amtierende Bundesregierung darf dem Ausgang der Koalitionsverhandlungen nicht vorgreifen. Bündnis 90/Die Grünen und FDP müssen dies der jetzigen Regierung abringen.

PRO ASYL fordert: Die neue Bundesregierung muss sich stark machen für das individuelle Asylrecht in Europa. Der ungehinderte Zugang für Schutzsuchende zu einem fairen, regulären Asylverfahren in der EU ist zu gewährleisten. Es gilt, den völkerrechtlich verbrieften Zugang für Schutzsuchende zum individuellen Asylrecht in Europa zu verteidigen - er ist bedroht wie nie zuvor.

Im EU-Recht vorgesehen: Keine Prüfung von Fluchtgründen

Die Pläne im EU-Recht, sogenannte Zulässigkeitsverfahren dem eigentlichen Asylverfahren vorzuschalten, werden das Asylrecht ins Leere laufen lassen. Individuelle Fluchtgründe werden nicht mehr geprüft. Stattdessen wird entschieden, ob der Asylsuchende in der EU überhaupt einen Antrag stellen darf, dieser Antrag also "zulässig" ist. Die Zurückschiebung in Staaten wie die Türkei, die sich immer weiter von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt, soll erfolgen.  So wird das Risiko massiv erhöht, dass Menschen, die Schutz suchen, genau diesen Schutz nicht erhalten. Sollte dies Wirklichkeit werden, bedeutet dies den Ausstieg eines Kontinents aus dem individuellen Asylrecht und das Ende eines Europas der Solidarität.

Der Bundestag hat nichts mehr zu sagen

Vorgesehen ist in den Brüsseler Plänen, dass aus der Asylverfahrens- und der Qualifikationsrichtlinie, die bislang noch jeweils in einem Gesetzgebungsverfahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen, Verordnungen werden. An Verordnungen sind die EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar und ohne Spielräume gebunden. Hardliner könnten dann auf die Frage, ob man aus humanitären Gründen die Verantwortung für die Durchführung des Asylverfahrens zu übernehmen bereit wäre (sog. Selbsteintrittsrecht) darauf verweisen, dass das bindende EU-Recht dies nicht mehr zulasse.

Fristen und Flüchtlingsrechte werden abgeschafft

Außerdem soll erlaubt sein, Asylsuchende auch nach Jahren noch in die Randstaaten der EU zurückzuschicken. Durch die Abschaffung der Fristen besteht aber die Gefahr, dass sich kein Staat mehr verantwortlich fühlt, die Asylverfahren durchzuführen. Die Betroffenen werden auf diese Weise recht- und schutzlos gestellt. Ob und welchen Status sie dann beispielsweise in Deutschland haben, ist vollkommen ungeklärt. Kommt die Regelung, werden wir künftig konfrontiert sein mit Zehntausenden Schutzsuchenden, die in der Illegalität leben und ein Leben im Elend auf der Straße führen.

Welches EU-Land zuständig ist, muss weiterhin zügig geklärt werden. Deshalb muss die bisherige sechs-Monatsfrist zur Bestimmung des zuständigen Staates nach der Dublin-Verordnung erhalten bleiben.

Dauerstreitigkeiten vorprogrammiert

Bisher werden nur rund 15% der Dublin-Fälle aus Deutschland heraus tatsächlich überstellt. Trotz mehr als 21.000 vorliegender Zustimmungen durch die aufnehmenden Staaten wurden im ersten Halbjahr 2017 nur 3.043 Überstellungen durchgeführt (siehe BT-Drucksache 18/13428 , S. 13, S. 17f.). In vielen Fällen besteht die Gefahr, dass sich kein Staat mehr verantwortlich fühlt, das Asylverfahren durchzuführen. Randstaaten der EU wird noch stärker als bisher die Verantwortung aufgebürdet. Dauerstreitigkeiten um Zuständigkeiten sind so vorprogrammiert - ein solidarisches Europa, das den Flüchtlingsschutz als eine gemeinsame Aufgabe begreift, rückt in weite Ferne.

Die dramatischen Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik müssen bereits jetzt thematisiert werden. Denn es besteht die Gefahr, dass das BMI das politische Vakuum nutzt, um auf EU-Ebene Fakten zu schaffen. Die noch amtierende Bundesregierung strebt bislang die Einigung des zerstrittenen Europas auf Kosten der Menschenrechte von Schutzsuchenden an.

PRO ASYL fordert: Die künftige Bundesregierung muss den völkerrechtlich verbrieften Zugang für Schutzsuchende zum individuellen Asylrecht in Europa sicherstellen und den Brüsseler Plänen entschieden entgegentreten.

Flüchtlingsabwehrdeals beenden!

Die Staaten Europas bereiten durch militärische Abschottungsmaßnahmen und juristische Winkelzüge den Ausstieg eines Kontinents aus dem individuellen Asylrecht vor. Die Kooperation mit der Staatsruine Libyen und die Verhinderung der Seenotrettung durch die mit EU-Geldern aufgerüstete libysche Küstenwache ist ein arbeitsteilig organisierter Völkerrechtsbruch. Im Mittelmeer Gerettete werden im europäischen Auftrag nach Libyen zurückgebracht, in ein Land, in dem schwere Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen, Folter und Vergewaltigungen an der Tagesordnung sind.

Seit dem gescheiterten Militärputsch im Sommer 2016 entfernt sich die Türkei in rasanter Geschwindigkeit von einem Rechtsstaat. Dazu gehört auch, dass das Handeln von Behörden nicht durch unabhängige Gerichte korrigiert werden kann. Die Türkei transportiert aus der EU abgeschobene, nicht-syrische Flüchtlinge in von der EU finanzierte, haftähnliche Zentren. Dort werden sie so lange festgehalten, bis sie ihrer angeblich freiwilligen Ausreise zustimmen. Unter solchen Verhältnissen gibt es kein rechtsstaatliches Verfahren.

Diese Flüchtlingsabwehrabkommen sind zu beenden. Schutzsuchenden muss der Zugang zum individuellen Recht auf Asyl gewährt werden.

Familiennachzug ermöglichen!

Die neue Bundesregierung muss den bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder zuzulassen. Von der Aussetzung des Familiennachzugs sind vor allem syrische Flüchtlingsfamilien betroffen. Seit Inkrafttreten des Asylpakets II betraf dies rund 168.000 Syrer*innen (Stand August 2017), die nur subsidiären Schutz bekommen haben.

Nach einem Sieg des Assad-Regimes muss davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der syrischen Geflohenen nicht zurückkehren kann.  Die Drohungen des Top-Generals des Assad-Regimes Issad Zahreddine im syrischen Staatsfernsehen gegen geflohene Syrer*innen: "Kehrt nicht zurück! Wir werden euch niemals verzeihen!" (SPIEGEL-Artikel vom 11. September 2017) sind ernst zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund muss einer Aufweichung des Schutzstatus sowie einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten entschieden entgegengetreten werden. Wer Flüchtlingen ihr Recht auf Familiennachzug verweigert oder ihn in welcher Form auch immer begrenzen will, handelt wider geltendes Recht. Familien dürfen nicht über Jahre hinweg getrennt werden. Das Recht auf Familiennachzug, wie auch das Recht auf Asyl, sind individuelle Rechte. Menschenrechte haben keine Obergrenze.

Gerichte entlasten, faire Verfahren garantieren

Die Fehlentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge überlasten die Verwaltungsgerichte. Die rund 283.000 anhängigen Klagen erfordern eine politische Lösung. Ein großer Teil der Klagen betrifft syrische Antragsteller*innen, die sich vom subsidiären Schutz zur GFK-Anerkennung "hochklagen" - zumeist handelt es sich um zerrissene Familien, die so um das Familiennachzugsrecht kämpfen. Zum 31. Mai 2017 wurden 69.068 Rechtsmittel gegen den subsidiären Schutz eingelegt, davon 56.725 von Syrer*innen ( BT-Drucksache 18/13551 , S. 26).

Fast 40.000 Asylanträge von abgelehnten  afghanischen Asylsuchenden wandern zu den Gerichten, oft ohne dass das BAMF die individuellen Fluchtgründe ausreichend ermittelt hätte (siehe BT-Drucksache 18/13551 , S. 23).  Mit dem Argument des BAMF, es gebe in Afghanistan eine inländische Fluchtalternative, werden aktuell in hohem Maße heranwachsende junge Männer abgelehnt. Zwar haben rund 60% der Klagen vor Gericht Erfolg, aber das dauert. Die mit den Gerichtsverfahren verbundene jahrelange Hängepartie ist integrationsschädlich. Ohne Aufenthaltsstatus fällt Integration schwer, zusätzlich lastet die medial inszenierte Abschiebungsdrohung auf den Betroffenen.

Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Einen Politikwechsel braucht es auch beim Umgang mit afghanischen Flüchtlingen. Die aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan ist so schlecht wie nie seit dem Ende der Taliban-Regierung im Jahr 2001. Menschen können überall Opfer von Kampfhandlungen, Anschlägen und Verfolgung werden. Erst am 27. September schlugen unmittelbar nach der Landung des NATO-Generalsekretärs und der US-amerikanischen Verteidigungsministers in Kabul Raketen und Mörsergeschosse auf dem Kabuler Flughafen ein.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf Anträge aus Afghanistan nicht pauschal mit dem Hinweis darauf ablehnen, es gebe dort eine sichere interne Fluchtalternative. Bereits rund 45.000 Männer und Frauen aus Afghanistan wurden dieses Jahr, oftmals auf der Basis dieser Fehleinschätzung, abgelehnt.

Integration statt Abschiebedruck

Nach dem im Juli 2017 in Kraft getretenen "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" sollen nun auch langjährig Geduldete leichter ohne Ankündigung abgeschoben werden. Die bisherige einmonatige Widerrufsfrist bei über ein Jahr lang Geduldeten wird in vielen Fällen gestrichen. Im Kern heißt das, dass selbst langjährig hier Lebende völlig überraschend abgeschoben werden können - sogar bei Nacht-und-Nebel-Aktionen oder aus der Arbeit oder dem Unterricht heraus. Diese Verschärfungen sind zurückzunehmen.

Unter dem Titel "Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte. Zum Zustand der deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik: Fakten und Forderungen" hat PRO ASYL ein Positionspapier veröffentlicht.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 29.09.2017.

Veröffentlicht am

29. September 2017

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von