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Andreas Zumach über neue US-Sanktionen gegen Iran: Kein Grund zur Entspannung

Von Andreas Zumach

Zum zweiten Mal seit seinem Amtsantritt vor sechs Monaten hat US-Präsident Trump gegenüber dem Kongress in Washington offiziell erklärt (wie zuvor viermal im letzten Jahr sein Vorgänger Obama), dass sich die iranische Regierung an das 2015 vereinbarte Nuklearabkommen hält. Dies hatte auch der Generaldirektor der für die Überwachung des Abkommens verantwortlichen Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO), Yukiya Amanou, Ende Juni zum wiederholten Mal festgestellt. Daher blieb Trump keine andere Wahl.

Doch weiterhin schürt seine Administration nach Kräften Misstrauen gegen das Abkommen und die Vertragstreue Teherans. Dem dient die nebulöse Behauptung von angeblich "zahlreichen Schwachstellen" des Vertrags und der ebenfalls unbelegte Vorwurf, die iranische Führung halte sich "nicht an den Geist des Abkommens".

Tatsächlich ist der Nukleardeal mit all seinen äußerst weitreichenden Einschränkungen, Überwachungsmechanismen und Sanktionsbestimmungen der wasserdichteste multilaterale Rüstungskontrollvertrag seit Ende des Zweiten Weltkriegs, neben dem Chemiewaffenverbotsabkommen der UNO von 1993. Ein besseres Abkommen hätte auch die Trump-Administration nicht aushandeln können.

Zudem verstoßen die USA selbst gegen den Vertrag, indem sie eine Reihe von Wirtschaftssanktionen gegen Iran immer noch nicht aufgehoben haben. Was unter anderem dazu führt, dass europäische Unternehmen und Banken geplante Geschäfte mit Iran aus Furcht vor Strafmaßnahmen der USA unterlassen.

Jetzt haben die USA neue Sanktionen gegen Iran beschlossen. Das Kalkül ist offenbar, Hardliner und Gegner des Nuklearabkommens in Teheran so zu reizen und zu stärken, dass sie Präsident Rohani zu einer Suspendierung des Vertrags nötigen. Die fünf anderen Vertragsstaaten, China, Russland, Frankreich, Großbritannien und Deutschland, sollten alles dafür tun, dass dieses Kalkül nicht aufgeht.

Quelle: taz - 19.07.2017. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

20. Juli 2017

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