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Steuer-Urteil: Atommüll-Deal war unverschämt gutes Geschäft für AKW-Betreiber

Politik hat nicht durchgesetzt, dass alle Klagen zurückgenommen wurden / Aus den 24 Milliarden im Atommüll-Fonds wandern jetzt faktisch sechs wieder zurück / Als Konsequenz sollten die AKW schon jetzt abgeschaltet werden

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Brennelementesteuer erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

"Das Karlsruher Urteil muss in direktem Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung zu den Folgekosten der Atomenergie bewertet werden, mit der Ende letzten Jahres den AKW-Betreibern ermöglicht wurde, sich von jeglicher Haftung für die strahlenden Abfälle freizukaufen.

Mit der heutigen Entscheidung steht fest: Es war ein unfassbar teurer Fehler, den Stromkonzernen zu gestatten, sich mit einer Einmal-Zahlung von der Haftung für die Atommüll-Lagerung zu befreien und gleichzeitig auf der Rücknahme aller Klagen zu verzichten, obwohl dies ursprünglich vorgesehen war. Jetzt bekommen Eon, RWE und Co von den 24 Milliarden, die sie an den Staat übertragen, auf einen Schlag sechs Milliarden zurück.

Dabei ist die Höhe der Zahlung in den Atommüll-Fonds nicht an den tatsächlichen Kosten, sondern an der im letzten Jahr angenommenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen orientiert. Mit dem heutigen Tag ist klar, dass die AKW-Betreiber da ein unverschämt gutes Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit gemacht haben.

Als weiterer Fehler erweist sich, dass keine Nachschusspflicht für die Atommüll-Verursacher ins Gesetz über die Atom-Folgekosten geschrieben wurde. Denn dann könnte der Staat jetzt die Milliarden, die er für die Brennelementesteuer zurückzahlen muss, gleich wieder einsammeln - als zusätzliche Zahlung in den Fonds.

Mit jedem Jahr, das die Atomkraftwerke noch weiter laufen, steigen die Kosten für die Allgemeinheit. Deshalb sollten die Reaktoren bereits jetzt abgeschaltet werden und nicht erst 2022."

Quelle: .ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomenergie - Pressemitteilung vom 07.06.2017.

Veröffentlicht am

08. Juni 2017

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