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Zur Kritik des Außenministers Sigmar Gabriel am Abschiebestopp nach Afghanistan

Entschieden verwehren sich der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und die Bundesweite AG für Flüchtlinge PRO ASYL gegen die Verharmlosungen Außenminister Sigmar Gabriels zur Rückkehrsituation in Afghanistan und die hemmungslose Instrumentalisierung angeblicher Interessen der afghanischen Regierung.

"Die jüngste Kritik Außenminister Sigmar Gabriels an Schleswig-Holsteins Abschiebestopp nach Afghanistan ist unfassbar", erklärt PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhard.

Gabriel verschließe die Augen vor der Realität in Afghanistan. Die Abschiebungen und die Darstellung der Sicherheitslage sind - Landtagswahlen hin oder her - offenbar Bundestags-wahltaktisch motiviert. "Doch über die Kategorie einer großen Koalition hinauszudenken, ist dem Außenminister offenbar nicht möglich", mutmaßt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Dass sich Gabriel dabei auch noch auf Interessen der afghanischen Regierung bezieht, ist nicht nur asylgrundrechtspolitisch höchst fragwürdig, sondern reduziert das Auswärtige Amt auf die Rolle des Wegbereiters für den Abschiebungswillen von Bundesinnenminister de Mazière und einiger Bundesländer.

Wörtliche hatte Gabriel im Interview der Kieler Nachrichten am 25.4.2017 formuliert: "Ich kann … ja nicht die Augen vor der tatsächlichen Lage und auch nicht die Ohren vor den Bitten der afghanischen Regierung verschließen." Diese Aussagen haben mit der Realität in Afghanistan, ja selbst mit der Position der afghanischen Regierung zu Abschiebungen nicht das Geringste zu tun.

Deutschland und Europa haben Afghanistan faktisch erpresst, mit der Drohung Geldzahlungen einzustellen, wenn sie keine Abgeschobene zurücknehmen", beklagt Burkhard.  Unmittelbar vor Abschluss des Abkommens der EU mit Afghanistan gab es Milliardenzusagen, verteilt auf vier Jahre . Die EU steuert allein 200 Millionen Euro jährlich bei.

Quelle:  Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL - Gemeinsame Erklärung vom 25.04.2017.

Veröffentlicht am

26. April 2017

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