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Zivile Opfer bei Luftangriff in Syrien: Bundeswehr lieferte Aufklärungsbilder des Schulgebäudes

Nach Medieninformationen haben die Aufklärungsbilder der Bundeswehr im Syrieneinsatz offenbar dazu beigetragen, dass 33 Zivilist*innen gestorben sind. Nach Informationen von NDR und WDR waren die Aufklärungsbilder, die deutsche Tornados am 19. März lieferten, Teil der Grundlage für einen Luftangriff der Anti-IS-Koalition auf eine ehemalige Schule am 20. März, bei dem bis zu 33 Zivilist*innen starben. Spätestens damit wird klar: Die Bundeswehr ist entgegen der allgemeinen Wahrnehmung aktiv in Kampfhandlungen involviert und muss den Tod Unschuldiger mitverantworten.

Die Kampagne "MACHT FRIEDEN - Zivile Lösungen für Syrien" erwartet, dass die Rolle der Bundeswehr bei dem Angriff am 20. März lückenlos aufgeklärt wird. Sie fordert zudem Bundesregierung und Bundestag auf, den Bundeswehreinsatz in Syrien zu beenden und sämtliche Waffenlieferungen in die Region sofort zu stoppen. Stattdessen solle sich Deutschland für diplomatische Schritte und Maßnahmen zur Schaffung eines nachhaltigen Friedens in Syrien einsetzen.

Alle bisherigen Erfahrungen mit Auslandseinsätzen wie dem in Afghanistan haben gezeigt: Gewalt ist nicht mit Gewalt zu bekämpfen, Terrorismus nicht mit Militär. Im Gegenteil: Militärische Interventionen bilden den Nährboden für Terrorismus und Extremismus. Ein Militäreinsatz in Syrien verhindert keine Terroranschläge auf europäischem Boden oder anderswo, vielmehr verschafft jedes zivile Opfer der Luftangriffe dem IS und anderen terroristischen Organisationen neue Rechtfertigung für die Rekrutierung neuer Anhänger*innen.

Das militärische Engagement der Bundeswehr in Syrien verstößt zudem nach Meinung vieler Expert*innen gegen Grundgesetz und Völkerrecht. Zwar erfolgten sowohl die Erstzustimmung im Dezember 2015 als auch die Verlängerung des Mandats im November 2016 jeweils mit großer Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Doch gegen die Begründung der Mandatierung mit dem Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der UN-Charta, der EU-Beistandsklausel sowie verschiedener UN-Resolutionen des Sicherheitsrates werden von sicherheitspolitischen, friedenswissenschaftlichen und völkerrechtlichen Expert*innen gravierende rechtliche Bedenken vorgetragen. Das Mandat ist damit juristisch keineswegs so wasserdicht, wie die Bundesregierung behauptet.

Quelle:  www.macht-frieden.de - Pressemitteilung vom 30.03.2017.

Veröffentlicht am

02. April 2017

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