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Weit entfernt von fair: Bekleidungsindustrie von Myanmar

Nach Jahren der Sanktionen floriert der Handel mit Myanmar (ehemals Burma) wieder. Niedrige Löhne und günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen ziehen die Bekleidungsproduktion nach Myanmar. Zahlreiche europäische Marken, darunter bekannte Größen wie H&M, C&A und Primark, machen mit bei diesem "race to the bottom". Das niederländische "Centre for Research on Multinational Corporations" (SOMO) legt in einem neuen Bericht detailliert die miserablen Arbeitsbedingungen dar: Niedrige Gehälter, massive Überstunden und Kinderarbeit sind demnach keine Ausnahme. Bei der Ausbreitung der Industrie wurden zudem Landrechte missachtet.   

SOMO-Mitarbeiterin Martje Theuws: "Bekleidungsmarken sollten es sich zweimal überlegen, ob sie wirklich in Myanmar produzieren möchten. Das Risiko der Arbeitsrechtsverletzungen ist sehr hoch. Firmen sollten eine genaue Analyse aller potenziellen Probleme veranlassen. Sie müssen, gemeinsam mit ihren Zulieferbetrieben, die Risiken erkennen und in den Griff bekommen - und zwar bevor sie dort Bestellungen aufgeben. Unsere Nachforschungen zeigen allerdings, dass die Firmen das nicht tun."

Bekleidungsindustrie auf dem Vormarsch

Myanmar ist für die Bekleidungsindustrie so attraktiv, weil es billig ist - aufgrund niedriger Löhne und vorteilhafter Geschäftsbedingungen. Unter dem Druck der Bekleidungsmarken haben auch chinesische und koreanische Fabrikbesitzer ihre Produktion nach Myanmar verlagert. Diese Abwärtsspirale verursacht einen ungesunden Wettbewerb zwischen den produzierenden Ländern in der Region.

Zwölf Fabriken, 400 Angestellte

Zusammen mit den lokalen NGOs "Action Labor Rights (ALR)" und "Labour Rights Defenders and Promoters (LRDP)" hat SOMO zwölf exportorientierte Fabriken geprüft, von denen acht ausländischen Investoren gehören, und 400 Arbeiter*innen befragt. Zudem hat SOMO mit den einkaufenden Unternehmen, Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Fabrikbesitzer*innen, Arbeitnehmer*innen-Vertretungen sowie mit lokalen und internationalen Gewerkschaften und NGOs gesprochen. Die Ergebnisse der Studie wurden vor Veröffentlichung den untersuchten Betrieben präsentiert. Viele reagierten gar nicht erst. Andere erkannten viele der Probleme an, zeigten jedoch keine überzeugenden Wege auf, wie sie diese lösen wollen.

Schlechte Arbeitsbedingungen

Arbeiter*innen in der Bekleidungsindustrie ziehen auf der Suche nach Erwerbsmöglichkeit von verarmten Landstrichen in die Städte. Dort leben sie oft in Slums ohne Zugang zu Elektrizität oder fließend Wasser. Der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn beträgt lediglich 2,48 Euro am Tag. Um Geld zu verdienen, sind sie auf Überstunden angewiesen und arbeiten oft bis zu elf Stunden täglich. Im Hochbetrieb werden sie zu unbezahlten Überstunden gezwungen. Zudem kommt es häufig vor, dass Gehälter einbehalten werden, wenn Angestellte aus Krankheitsgründen nicht arbeiten können. Auch unter 15-jährige Mädchen finden eine Arbeitsstelle.  Dies alles sind schwerwiegende Verletzungen internationaler Arbeitsgesetze. Arbeiter*innen haben kaum eine Möglichkeit, Beschwerde einzureichen und Rechtshilfe zu bekommen, da in Myanmar nur wenige unabhängige Gewerkschaften tätig sind.

Die politische und sozialwirtschaftliche Situation in Myanmar ist nach wie vor unbeständig. In Teilen des Landes gibt es weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen. Ganze Dörfer wurden ohne Absprachen oder angemessene Entschädigung von ihrem Land vertrieben, um Platz für Industriegebiete und Sonderwirtschaftszonen zu schaffen.

Martje Theuws: "Die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar wird nicht ausreichend aufrechterhalten. Die Armee hat noch immer einen großen Einfluss. Zudem ist es zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften erst seit 2012 erlaubt, im Land zu agieren. Die Bekleidungsindustrie handelt weitgehend unkontrolliert. Die Frage ist gerechtfertigt, ob die Zeit schon reif ist für ausländische Investitionen in Myanmar."

Weiterführende Informationen:

Quelle:  Christliche Initiative Romero (CIR) - Pressemitteilung vom 06.02.2017.

Veröffentlicht am

07. Februar 2017

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