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Inklusion: Andrea Nahles vor dem Fiasko

Es sollte eigentlich eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte ihrer Amtszeit sein. Aber das Teilhabe-Gesetz ist eine herbe Enttäuschung

Von Ulrike Baureithel

Sebastian T. hat ein Sehvermögen von nicht einmal 25 Prozent. Im Alltag kommt der 24-Jährige gut zurecht, doch für sein Studium der technischen Informatik benötigt er eine ständige Studienassistenz, die ihm Skripte vorliest und die visuellen Teile des Unterrichts erklärt. Nun könnte ihm seine Teilselbstständigkeit zum Nachteil werden. Denn nach dem ursprünglich geplanten neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG), auf das Menschen mit Behinderung so lange warten mussten und das von Sozialministerin Andrea Nahles als eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode gefeiert wird, müsste Sebastian T. in fünf von neun Lebensbereichen - also zum Beispiel Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung, häusliches Leben oder Körperpflege - Unterstützungsbedarf haben, um in den Genuss von Eingliederungshilfe beziehungsweise Blindenhilfe zu kommen. Er wäre somit aus dem Hilfesystem herausgefallen.

Sebastian T. kann, vorerst zumindest, aufatmen. Und mit ihm die Seh- und Hörgeschädigten und psychisch Kranken, die eine Großgruppe unter den rund 7,5 Millionen schwerbeschädigten Menschen in Deutschland darstellen. Denn die Kritik von Verbänden und Öffentlichkeit war zuletzt so massiv, dass sich die Koalition in allerletzter Minute am Montagabend zu einer Nachbesserung entschloss. Der neue Kriterienkatalog soll erst einmal ausgesetzt und in den Ländern "wissenschaftlich bewertet und erprobt" werden. Damit ist dieser Teil des Teilhabegesetzes bis 2023 erst einmal ausgesetzt.

Doch damit hat die Koalition nur eine der schlimmsten Stellen planiert. Im Zentrum der Reform steht die Eingliederungshilfe, die Menschen mit intensivem Pflegebedarf und täglicher Unterstützung benötigen. Um ihnen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb einer Heimeinrichtung zu ermöglichen, engagieren sie persönliche Assistenten, die ihnen tagsüber und wenn nötig auch nachts zur Seite stehen. Das ist nicht billig, es erfüllt aber die Vorgaben der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. Diese, so deren Tenor, seien kein Fall für die Fürsorge, sondern ihnen muss eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Doch bislang wurden die Betroffenen vor allem zu lebenslanger Armut verurteilt. Gerade einmal 2.600 Euro dürfen sie derzeit von ihrem Einkommen ansparen, alles darüber Hinausgehende müssen sie sofort verbrauchen, oder es wird mit der Eingliederungshilfe oder anderen Unterstützungsleistungen verrechnet. Also kein Auto, kein Wohneigentum, kein größerer Urlaub und vor allem keine Altersvorsorge, die auf die besonderen Bedarfe zugeschnitten wäre.

An dieser Schraube hat die Sozialministerin nun gedreht, wenn auch nur ein Stückchen. Stufenweise wird die Vermögensfreigrenze bis 2020 nun auf 53.000 Euro angehoben, auch die ohnehin in Anspruch genommenen Partner sollen nicht mehr finanziell herangezogen werden. Die Forderung vieler Verbände, die Bedürftigkeitsprüfung ganz abzuschaffen, wurde nicht erfüllt, und die Freigrenzen beziehen sich ohnehin nur auf das Erwerbseinkommen, Erbschaften oder anderes Vermögen werden weiterhin angerechnet.

Das "Poolen" von Assistenten

Dennoch wäre diese Regelung ein erster Schritt aus dem Fürsorgestatus - wenn sie denn allen Betroffenen zugute käme. Doch das ist nicht der Fall, denn viele, insbesondere Menschen mit hohem Hilfebedarf, erhalten nicht nur Leistungen aus der Eingliederungshilfe, sondern auch Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, die bei der Reform außen vor bleiben - und das betrifft die Mehrheit derer, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind. In diesen Fällen greift die neue Regelung nicht, es bleibt bei der Vermögensfreigrenze von 2.600 Euro und dem bislang geltenden doppelten Hartz IV-Bedarfssatz von 808 Euro.

Die Trierer Richterin Nancy Poser vom "Forum behinderter Juristen und Juristinnen" empfindet das als sehr ungerecht. Für die an einer schweren Muskelerkrankung leidende Juristin, die auf regelmäßige Assistenz angewiesen ist, wird sich erst einmal wenig ändern, denn auch sie muss verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, um ihren Beruf ausüben und selbstbestimmt leben zu können. Anfang August hat die Richterin eine Petition gestartet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Teilhabegesetz auf den Weg zu bringen, das den Bestimmungen der UN-Konvention entspricht. Unter dem Motto "Nicht mein Gesetz" protestieren Betroffene und Verbände seit einem halben Jahr gegen das Gesetz. Das Bündnis hat die zehn gravierendsten Mängel des Gesetzes aufgelistet. Insbesondere aber kritisieren sie dessen Geist: Selbstbestimmt leben, heißt es, sei nur noch dann gewollt, wenn es kostengünstig und nicht unangemessen ist.

Der Grundsatz "Ambulant vor stationär", das Credo jeder Pflegereform der vergangenen Jahre, wird für behinderte Menschen künftig nämlich nur noch eingeschränkt gelten. Ein wesentliches Reformziel sei es, "die bisherige Ausgabendynamik zu dämpfen und keine neue zu erzeugen", lässt die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Eva Lohse, wissen. Die Aufwendungen für Eingliederung belaufen sich derzeit auf 16,4 Milliarden Euro, mit steigender Tendenz, und das BTHG, so die Auflage, soll "kostenneutral" sein, von den Mitteln, die für Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für Arbeitgeberzuschüsse vorgesehen sind, einmal abgesehen. Zu Hause leben darf künftig also nur noch, wer nachweisen kann, dass dies billiger ist, oder diejenigen, für die ein Heimaufenthalt unzumutbar wäre. Die Beurteilung der Zumutbarkeit obliegt den Ämtern. Eine weitere Maßnahme, die Kosten zu senken, ist das sogenannte "Poolen" von Assistenten. Kümmerte sich bisher ein Assistent um einen Menschen mit Handicap, sollen Leistungen künftig gepoolt werden. Das könnte dazu führen, dass etwa Freizeitaktivitäten nur noch in einer Zwangsgruppe stattfinden werden oder sich mehrere Assistenten die Betreuung teilen. Damit wäre das Ende der persönlichen Assistenz, die ein starkes Vertrauensverhältnis voraussetzt, eingeläutet. Auch Studienaufenthalte im Ausland oder die Übernahme von Ehrenämtern sind nicht mehr vorgesehen.

360 Seiten umfasst Nahles’ Gesetzesentwurf. Offenbar scheinen ihn am Ende doch mehr Abgeordnete gelesen zu haben als angenommen. Trotz der Nachjustierung liegt die Hoffnung der Betroffenen nun bei den Ländern, die bayerische Sozialministerin Emilia Müller hat in der Länderkammer weitere Veränderungen gefordert, etwa in Bezug auf das Zwangspoolen. Für Nahles, hat der Aktivist Raul Krauthausen prophezeit, könnte das Bundesteilhabegesetz zum Waterloo werden. Er bleibt dabei: "Das ist nicht mein Gesetz."

Quelle: der FREITAG vom 01.12.2016. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

02. Dezember 2016

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