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TTIP/CETA: Kreisen in der Warteschleife

Beide Projekte könnten eigentlich zu den Akten gelegt werden, solange die Brexit-Konditionen nicht ausgehandelt sind

Von Michael Krätke

Neulich in Brüssel, als die 14. TTIP-Verhandlungsrunde zu Ende ging, hatten einige Aktivisten aus Nichtregierungsorganisationen die Idee, die Delegationen mit einer Konfetti-Glitzer-Attacke zu beglücken. Wurftorten gab es nicht. Davon ungerührt ließen die beiden Chefunterhändler Michael Froman (USA)und Ignacio Garcia Bercero (EU) wissen, dass mit Hochdruck weiter verhandelt werde, damit der Vertragstext noch vor Jahresende vorliege. Nur gehört es zu den Konsequenzen des Brexit-Votums, dass TTIP eigentlich auf Eis gelegt ist, solange der künftige Status Großbritanniens in der Weltökonomie nicht geklärt wurde. Bis dahin können weder die EU noch die USA imstande und daran interessiert sein, einen Abschluss zu finden. Schließlich gehen 25 Prozent der US-Ausfuhren Richtung EU nach Großbritannien, woraus folgt, dass mit einem EU-Ausstieg der Briten auch TTIP neu zu justieren wäre. Der Vertrag müsste nach vollzogenem Brexit nach- und neu verhandelt werden. Damit deutet fast alles darauf hin, dass man auf längere Wartezeiten gefasst sein sollte.

Und was geschieht mit seinem kleinen Bruder, dem Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada, das ausgehandelt ist und nur noch auf die Ratifizierung wartet? EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker hat mit seltener Instinktlosigkeit kürzlich angekündigt, das Abkommen an den Parlamenten der EU-Länder vorbei zu beschließen und einen Teil in Kraft zu setzen, bevor sich das EU-Parlament dazu geäußert hat. Keine Frage, Juncker will aufs Tempo drücken. Er weiß genau, dass der Brexit auch CETA nicht ungeschoren lässt. Kanada schickt mehr als die Hälfte seiner EU-Exporte (Waren für 15 von 28 Milliarden Euro Gesamtvolumen) ins Vereinigte Königreich und hat bei CETA zudem weitreichende Zugeständnisse gemacht. Künftig wären Firmen aus der EU als Mitbewerber bei allen öffentlichen Ausschreibungen in Kanada zugelassen. Überdies wurden mehr als 100 Herkunftsbezeichnungen für EU-Agrarprodukte akzeptiert, auch Wünsche der EU zum umstrittenen Investorenschutz. Mit dem Brexit wäre dies hinfällig oder müsste zumindest angepasst werden. Für die Kanadier kann CETA dadurch gehörig an Wert verlieren, so dass im Moment nicht einmal mehr sicher ist, ob das Parlament in Ottawa den Vertrag ratifiziert.

Nicht verfassungskonform

Sicher gibt es in der EU eine Kompetenzverteilung, die Handelsfragen prinzipiell zur EU-Domäne erklärt. Allerdings sind heute Handelsverträge weit mehr als Handelsverträge. Bei CETA geht es auch um grenzüberschreitende Direktinvestitionen, die in die Zuständigkeit der EU fallen, und um grenzüberschreitende Finanztransfers, für die das nicht gilt. Daraus ergibt sich das formale Argument, wonach eine Beteiligung der 28 nationalen Parlamente unbedingt geboten ist. Es geht dabei um mehr als europarechtliche Feinheiten, denn die Freihandelsdoktrin vergangener Zeiten war harmlos im Vergleich zur neoliberalen Heilslehre unserer Tage, die eine durchweg "marktkonforme" und "wettbewerbsfähige" Welt im Blick hat. Und wer wagt es, gegen das Alpha und Omega unserer Alltagsreligion vom unbegrenzten "Wettbewerb" aufzubegehren? Insofern greifen Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA - weit über den bloßen Handel mit Gütern und Dienstleistungen hinaus - in die Gesamtökonomie der beteiligten Länder und Lebensverhältnisse ihrer Menschen ein. Die Folgen für die Politik, den öffentlichen Sektor, das Wirtschaftsrecht wie die Sozialpolitik in hochorganisierten Marktökonomien sind gravierend.

Gegen das Durchpauken von CETA an den nationalen Parlamenten und gar am EU-Parlament vorbei haben NGOs in Deutschland Verfassungsbeschwerde erhoben (die Linkspartei denkt ebenfalls daran). Andererseits ist es bei internationalen Verträgen durchaus üblich, dass man sie auch vor der endgültigen Ratifizierung vorläufig in Kraft setzt, sofern die Vertragsparteien ein Interesse daran haben. Nach EU-Recht ist es beispielsweise möglich, dass die versammelte Runde der EU-Handelsminister einen Vertrag wie TTIP beschließt, zumindest bezogen auf die Abmachungen, über die man sich geeinigt hat. Wird damit aber eine neue Gerichtsbarkeit speziell für die Belange ausländischer Investoren implementiert, müssen in Deutschland Bundestag und Verfassungsgericht darüber befinden, ob dies verfassungskonform ist.

Welche Relevanz das hat, geht allein aus der Tatsache hervor, dass mit CETA 99 Prozent aller Zölle im kanadisch-europäischen Handel entfallen würden. Weit wichtiger sind freilich die sogenannten nicht-tarifären Handelshemmnisse wie technische Standards, Sicherheitsnormen, Verbraucherschutzauflagen und Umweltnormen, die in der EU nicht überall besser sind als in Kanada.

Man könnte voneinander lernen und dem Prinzip der best practices folgen, statt die Logik gleicher Wettbewerbsbedingungen nur im Sinne der jeweils geringsten - sprich: kostengünstigsten - Handelshemmnisse für private Anbieter zu interpretieren. Statt Gleichmacherei auf dem jeweils niedrigsten Niveau zu betreiben, kann man sich sehr wohl auf die jeweils avanciertesten und für alle Beteiligten, also auch für Arbeitnehmer und Verbraucher, besten und effektivsten Regulierungen einlassen - im Sinne eines qualitativen Regulierungswettbewerbs. Bei TTIP sind die Verhandler inzwischen bereit, das zumindest als mögliches Prinzip zu erkennen. Beide Seiten beteuern, man wolle keinesfalls gegebene Rechte und Standards unterbieten, im Gegenteil.

Atemberaubende Logik

Bei CETA sind der ursprünglich geplanten Schiedsgerichtsbarkeit einige Giftzähne gezogen worden, sprich: die Europäer haben sich durchgesetzt. Es wird keine Ad-hoc-Kammern geben, sondern ein ständiges, institutionalisiertes Gericht mit klaren Verfahrensregeln, dessen Mitglieder nicht mehr von den Streitparteien - also den Investoren und dem jeweiligen Staat -, sondern vorab von den vertragschließenden Parteien, Kanada und der EU, ernannt werden. Man kann gegen Urteile in Berufung gehen. Zugleich ist es den Mitgliedern des Gerichts strikt verboten, sich als Anwälte oder Gutachter bei anderen Investitionsstreitigkeiten zu exponieren. Es handelt sich zwar immer noch um eine Sondergerichtsbarkeit für Investoren, aber eine, die weniger leicht ausschließlich für deren Interessen zu gebrauchen ist.

Die Logik hinter diesen Gerichten allerdings ist atemberaubend. Es geht schon lange nicht mehr um schlichten Investorenschutz im Sinne von Garantien für privates Eigentum auf fremdem Territorium oder Ansprüche auf Schadenersatz, wie das im internationalen Handelsrecht seit Jahrhunderten geregelt ist. Es geht um das Recht privater Kapitalbesitzer, von Staaten - nicht etwa von ihren privaten Konkurrenten - Schadenersatz zu verlangen für "entgangene Gewinne", die nicht eingefahren wurden, die man aber möglicherweise hätte machen können. Ein Recht auf einen gesetzlichen Mindestprofit oder gesetzlichen Mindestzins aber gibt es nicht - gab es nie. Dennoch wird die Rechtsidee verfolgt, jedes staatliche Handeln und jede Gesetzgebung dürfe nicht am Gemeinwohl orientiert sein, sondern müsse sich an ihren Auswirkungen auf private Gewinne und auf Investitionen privater Unternehmen messen lassen. So wird die Kapitalherrschaft in den Köpfen vollendet und in die Rechtsordnung eingemeindet.

Wie auch immer - Kanada will und braucht den CETA-Vertrag. Man hofft auf einen Wachstumsschub von bis zu 23 Prozent für das kanadisch-europäische Handelsvolumen (was man bezweifeln darf). Die US-Regierung ermuntert die Vertragsparteien, die Sache rasch abzuschließen. Denn viele US-Konzerne wären bei CETA lachende Trittbrettfahrer, dies umso mehr, falls TTIP endgültig scheitert. Über ihre kanadischen Töchter könnten amerikanische Unternehmen jederzeit und mit gleichen Rechten auf den EU-Markt vordringen. Was sie natürlich tun werden vom ersten Tag an. Immerhin haben die EU-Verhandlungsführer schon klargestellt, dass reine Briefkasten- und Tarnfirmen aus den USA sich nicht auf den CETA-Vertrag berufen dürften.

Freihandelsverträge - Freihandelszonen

Economic Partnership Agreements EPA

Das Abkommen zwischen der EU und den Staaten Afrikas liegt vor, doch zögern die Afrikaner zu unterschreiben. Sie sehen sich nicht genug gegen eine Überschwemmung ihrer Märkte mit EU-Waren geschützt, besonders bei Agrarprodukten. Brüssel pro-phezeit ein verdoppeltes Handelsvolumen bis 2025, sollte EPA in Kraft treten. Bisher sorgt der Warenaustausch mit Afrika nur für zwei Prozent der EU-Handelsbilanz.

Freihandelsabkommen NAFTA

Seit Anfang 1994 erlaubt der Vertrag den USA, Kanada und Mexiko eine schrittweise Zollfreiheit im Warenverkehr. Die damit verbundenen Jobversprechen haben sich jedoch nicht erfüllt.

Das Washingtoner Economic Policy Institute schätzte 2014 die Zahl der durch NAFTA nur in den USA verlorenen Jobs auf gut 700.000. NAFTA beinhaltet Regeln zum Investitionsschutz und für Investitionsschiedsverfahren.

Amerikanische Freihandelszone FTAA

Ein seit den 90ern betriebenes Projekt, das alle 34 Staaten Nord-, Süd- und Mittelamerikas in einem "gemeinsamen Markt von Alaska bis Feuerland" zusammenführen soll. Erfasst wären gut 800 Millionen Verbraucher, doch stocken die Verhandlungen auch deshalb, weil Staaten wie Venezuela, Bolivien und andere mit der Bolivarianischen Allianz für Amerika (ALBA) eine eigene Assoziation geschaffen haben. Lutz Herden

Quelle: der FREITAG vom 30.07.2016. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

01. August 2016

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