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PRO ASYL zur Halbjahresasylstatistik: Sinkende Zugangszahlen, mehr Entscheidungen auf Kosten der Qualität

"Dass immer weniger Flüchtlinge an der Grenze im sogenannten EASY-System registriert werden, ist kein Grund zur Freude, sondern zur Besorgnis", so Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer von PRO ASYL. "Denn während in Deutschland Unterkünfte leer stehen, leben Flüchtlinge in Griechenland (und einigen anderen Staaten) auf der Straße, oft monatelang ohne Chance auf Registrierung ihres Asylgesuchs, von seiner inhaltlichen Prüfung ganz zu schweigen."

Die aktuelle Asylstatistik ist in Bezug auf registrierte Asylneuanträge nur begrenzt aussagekräftig, weil immer noch bereits im vergangenen Jahr im EASY-System registrierte Menschen mit großer Verspätung offiziell beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ins Asylverfahren aufgenommen werden. Immer noch tauchen ganze Kontingente von den Behörden "Vergessener" in den Kommunen auf (Fachbegriff: "EASY-Gap", das Schwarze Loch der Kommunikation zwischen Bundesamt und unterbringenden Behörden).

Im ersten Halbjahr 2016 traf das Bundesamt 283.236 Entscheidungen, eine Steigerung um 148,3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2015. In den letzten Monaten, so die Erfahrung von PRO ASYL, nimmt der Druck auf Bundesamtsmitarbeiter drastisch zu, eine größere Zahl von Fällen zu entscheiden. Darunter leidet die Qualität der Entscheidungen.

Nachdem die Asylverfahren von AntragstellerInnen aus den Balkanstaaten weitgehend mit fast ausnahmslos negativem Ausgang abgearbeitet worden sind, scheint man mit denselben Methoden die Fälle von AntragstellerInnen aus anderen, nicht als sicher eingestuften Herkunftsstaaten, abarbeiten zu wollen. Aktuell häufen sich auch in diesen Fällen Entscheidungen als "offensichtlich unbegründet" - mit der Folge eines verkürzten Rechtsweges. Das für die Schnellverfahren im Falle angeblich sicherer Herkunftsländer und anderer "eindeutiger" Fallkonstellationen gedachte Instrument wird von Amts wegen missbraucht. Vorgefertigte Textbausteine werden eingesetzt wie Äxte: Auch was auf den Einzelfall gar nicht passt, wird zurechtgehauen.

Festzustellen ist zudem eine zunehmende Tendenz, schutzsuchenden SyrerInnen nur noch den subsidiären Schutz zu gewähren - mit der Folge einer lediglich einjährigen Aufenthaltserlaubnis und bis zum 16. März 2018 ausgesetzten Familiennachzug. Damit laufen ihr zutiefst menschliches Bedürfnis und ihr Recht, Angehörige durch den Familiennachzug zu retten, ins Leere. PRO ASYL hat die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidungspraxis des BAMF bereits mehrfach kritisiert.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 08.07.2016.

Veröffentlicht am

11. Juli 2016

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