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Tag der Bundeswehr (13.6.): Verstoß gegen UN-Kinderrechtskonvention

Von Martin Singe

Die Bundeswehr veranstaltet erstmals in ihrer Geschichte am 13. Juni 2015 einen bundesweiten "Tag der Bundeswehr" an 15 Standorten, um im Rahmen der "Attraktivitätsoffensive" in der Öffentlichkeit für Verständnis und bei der Jugend um Nachwuchs zu werben. Gleichzeitig soll der Tag ein Jubiläum zum 60-jährigen Bestehen der Bundeswehr sein. Bei den vorgesehenen Veranstaltungen werden auch Kinder und Jugendliche offensiv angesprochen und beworben. Entgegen der UN-Kinderrechtskonvention stellt die Bundeswehr auch unter 18-jährige Jugendliche für den Kriegsdienst ein. Bei der Anwerbung werden subtile, Emotionen ansprechende Methoden eingesetzt. Kriegswirklichkeit und Kriegsfolgen werden verschleiert.

In der Bundesstadt Bonn will die Bundeswehr ihre Leistungen "zeitgemäß, ansprechend, emotional" vor Augen führen, "Attraktionen für Kinder, Militärmusik und Einblicke in die Karrieremöglichkeiten" bieten und "mit Erlebnisprogramm Besucher locken" (laut bundeswehrevent.de für den Standort Bonn). Die Stadt Bonn hat die Forderung des Bündnisses "Keinen Tag der Bundeswehr", der Bundeswehr keinen öffentlichen Raum für Propaganda zur Verfügung zu stellen, mit Verweis auf die über 2.000-jährige Militärtradition der Stadt abgelehnt (OB J. Nimptsch).

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert die Städte und Kommunen auf, keine öffentlichen Plätze für den Tag der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen, notfalls Zugangskontrollen zu veranlassen. An den Standorten, an denen die Bundeswehr auf eigenem Gelände Werbeveranstaltungen durchführt, muss ebenfalls gewährleistet sein, dass Kinder und unter 18-jährige Jugendliche (ohne elterliche Begleitung) keinen Zutritt erhalten.

Das Grundrechtekomitee appelliert an die Bundesregierung, die Forderung der UN-Kinderrechtskonvention endlich umzusetzen und das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre (aktuell 17 Jahre) anzuheben. Fragwürdige, auf Emotionen zielende Propagandamethoden müssen generell eingestellt werden. Sachliche Aufklärung hat Informationen über Kriegsstrategien, Kriegsfolgen, Völkerrecht und friedenspolitische Alternativen zu umfassen. Eine Bundeswehr, die selbst völkerrechtswidrige Kriege führt bzw. unterstützt (u.a. Jugoslawien 1999, OEF-Einsatz in Afghanistan, Irak 2003) kann dies nicht leisten.

Martin Singe ist Referent beim Komitee für Grundrechte und Demokratie

Quelle:  Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 04.06.2015.

Veröffentlicht am

09. Juni 2015

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