Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Über 75.000 Menschen gegen den AKW-Neubau Hinkley Point

Elektrizitätswerke Schönau (EWS) und über 30 Umwelt- und Verbraucherverbände lösen Beschwerdewelle bei EU-Kommission aus.

Bereits über 75.000 Menschen haben sich einer offiziellen Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau (EWS) bei der EU-Kommission angeschlossen, um gegen die Genehmigung massiver staatlicher Subventionen für den Neubau des britischen AKWs Hinkley Point C zu protestieren. Die Massenbeschwerde wird von über 30 nationalen und internationalen Umweltverbänden und Bürgerinitiativen unterstützt, darunter die Deutsche Umwelthilfe, .ausgestrahlt und GLOBAL 2000.

"Gemeinsam mit Zehntausenden Bürgerinnen und Bürgern wollen wir den politischen Druck auf die EU-Kommission erhöhen und die angekündigten Klagen Österreichs und Luxemburgs vor dem Europäischen Gerichtshof flankieren", so Sebastian Sladek, Geschäftsführer der Elektrizitätswerke Schönau. "Nur so können wir eine umweltfreundliche, nachhaltige und bürgernahe Energieversorgung gegen die Interessen der großen Energiekonzerne und Atomlobbyisten durchsetzen."

Ausgelöst wurden die Beschwerdewelle und die Klagen durch eine Ausnahmegenehmigung der EU-Kommission im Oktober 2014, welche der britischen Regierung wettbewerbswidrige Subventionen für den AKW-Neubau in Hinkley Point gestattet: Bewilligt wurde eine Garantievergütung von rund 11 Cent pro Kilowattstunde Atomstrom über einen Zeitraum von 35 Jahren. Hinzu kommt ein jährlicher Inflationsausgleich, eine Bürgschaft über 21,6 Milliarden Euro für die Baukosten sowie Kompensationszahlungen für den Fall einer energiepolitischen Richtungsänderung. Nach Berechnungen der Financial Times wächst die zugesicherte Leistung bis zum Ende des Förderzeitraums auf 35 Cent je Kilowattstunde.

"Die immensen und offensichtlich notwendigen Subventionen für den Reaktorneubau in Hinkley Point zeigen eindeutig, dass der Neubau von Atomkraftwerken vollkommen unwirtschaftlich ist", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), die sich neben 31 anderen Organisationen der Beschwerde angeschlossen hat. "Gemeinsam mit anderen europäischen Umweltverbänden wollen wir mit der Beschwerdewelle ein klares Signal gegen den Ausbau der Atomenergie und für eine nachhaltige und kooperative Energiepolitik in Europa setzen."

Das Strategiepapier zur Energie-Union, welches die EU-Kommission Mitte Februar vorstellte, weist jedoch einen ganz anderen Weg: Kommissionsvize Šefcovic kündigte an, er werde noch dieses Jahr einen "illustrativen Ausbauplan" für AKWs in Europa vorlegen. Zudem wurde durch die Presse bekannt, dass von dem geplanten 300 Milliarden Euro schweren Wachstumspaket der EU voraussichtlich 80 bis 100 Milliarden Euro in den Neubau und die Nachrüstung von Atomreaktoren fließen sollen.

"Schon seit Längerem beobachten wir, dass die Nuklearindustrie auf europäischer Ebene massiv für eine Renaissance der Atomenergie wirbt", so Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, die ebenfalls die Beschwerde unterstützt. "Dem AKW-Neubau in Hinkley Point kommt dabei eine Schlüsselrolle für weitere Atomprojekte in Europa zu. Sollte die Bewilligung der Subventionen für Hinkley Point C aufrechterhalten werden, kommt dies einem Dammbruch für weitere Atomprojekte in Europa gleich. Wir fordern deshalb von der Bundesregierung, dass sie sich in Brüssel konsequent gegen die Bewilligung einsetzt."

Selbst innerhalb der EU-Kommission ist die Bewilligung hoch umstritten. Während die Kommission üblicherweise einstimmig entscheidet, wurde die Entscheidung über Hinkley Point mit nur 16 von 28 Stimmen gebilligt. Zugestimmt hat auch der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger. Die Klagefrist gegen die Entscheidung beginnt mit der Veröffentlichung der Begründung der EU-Kommission in allen Amtssprachen. Diese wird für Ende April erwartet. Danach beginnt eine zweimonatige Klagefrist. Die österreichische und die luxemburgische Regierung haben bereits eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt. Ebenso beabsichtigen mehrere Energieversorger wegen Wettbewerbsverzerrung vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) zu klagen. Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 hat zudem eine Beschwerde beim Compliance-Komitee der Aarhus-Konventionen der Vereinten Nationen eingebracht.

"Die Republik Österreich wird gegen die Kommissions-Entscheidung klagen, Luxemburg wird sich als Streithelfer anschließen", so Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. "Wir begrüßen und unterstützen diese Nichtigkeitsklage, die juristisch den Bescheid stoppen wird. Durch den Einspruch von Zehntausenden EU-Bürgerinnen und -Bürgern wird Hinkley Point C auch politisch nicht durchsetzbar sein."

Auf der Kampagnenseite "Kein Geld für Atom - Stoppt Brüssel!" können Interessierte schnell und einfach eine eigene Beschwerde an die EU-Kommission richten: Über 68.000 Menschen haben bislang davon Gebrauch gemacht. Hinzu kommen noch rund 7.000 Beschwerden, die postalisch bei den EWS eingegangen sind.

Sebastian Sladek ist der festen Überzeugung: "Die Entscheidung der EU-Kommission öffnet dem Bau neuer Atomkraftwerke in Europa Tür und Tor. Daher möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu auffordern, sich unserer Beschwerde bei der EU-Kommission anzuschließen. Während die Bundesregierung zögert, wollen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern ein klares Zeichen setzen, um den Einstieg in ein neues nukleares Zeitalter in Europa zu verhindern."

Die Übergabe der Beschwerdebriefe soll im zeitlichen Umfeld der Klageeinreichung der österreichischen Regierung erfolgen. Bis dahin erwartet das Bündnis mehr als 100.000 Beschwerden, die im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion an die EU-Kommission übergeben werden.

Quelle:  Elektrizitätswerke Schönau , Deutsche Umwelthilfe , .ausgestrahlt und GLOBAL 2000 - Gemeinsame Pressemitteilung vom 24.04.2015.

Veröffentlicht am

29. April 2015

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von