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Von wegen christlich: Union greift Kirchenasyl an

Bundesinnenminister DeMaizière (CDU) und Parteikollegen haben die Praxis des Kirchenasyls ungewöhnlich scharf kritisiert. Der verbale Vorstoß des Ministers flankiert Pläne der Bundesregierung, Kirchenasyle durch eine zweifelhafte Rechtsauslegung massiv zu erschweren.

Im Jahr 2014 dokumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche 200 Kirchenasyle für mindestens 359 Personen , darunter 109 Kinder. Damit wurden doppelt so viele Menschen durch Kirchengemeinden vor der Abschiebung geschützt wie noch im Vorjahr: Im Jahr 2013 waren 162 Personen in insgesamt 79 Kirchenasylen gemeldet worden.

Dem Bundesinnenministerium ist der Anstieg der Kirchenasyle ein Dorn im Auge. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) übte bei einem Treffen mit 19 katholischen Bischöfen am 27. Januar 2015 scharfe Kritik. "Als Verfassungsminister lehne ich das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab", sagte de Maizière nach Angaben des "Spiegel ". Als Christ habe er zwar Verständnis, dennoch gehe es nicht, dass sich Gemeinden über Gesetze hinwegsetzen. Der kirchenpolitische Sprecher der Union, Franz Josef Jung, bekräftigte in der "Welt" die Kritik : "Wir müssen bei Asylfragen nach rechtsstaatlichen Regeln vorgehen, und es kann dabei über den Rechtsstaat hinaus kein gesondertes Kirchenrecht geben."

Kirchenasyl erinnert an Schutz der Menschenwürde

"Die Worte des Ministers belasten in ungewöhnlicher und überflüssiger Weise das gute Verhältnis zwischen Kirche und Staat", konterte der hannoversche Landesbischof Ralf Meister gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Als Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sagte Meister, dass Kirchenasyl sei ein offensichtlich notwendiger Schutzraum für Menschenrechte. "Es wird nur gewährt, wenn jemand trotz aller staatlichen Gesetze und Hilfen von Abschiebung, menschenunwürdigen Umständen oder Lebensgefahr bedroht ist." Kirchenasyl wende sich nicht gegen den Rechtsstaat, sondern erinnere diesen an das grundgesetzlich verankerte Recht auf Menschenwürde, Freiheit und körperliche Unversehrtheit. In den meisten Fällen könne den Menschen in einem Kirchenasyl durch eine erneute Überprüfung ihres Schutzbegehrens geholfen werden, sagte Meister. Das zeige ganz klar seine Notwendigkeit, auch wenn es gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

Durch Kirchenasyle werden aktuell oft Personen geschützt, die in andere EU-Staaten abgeschoben werden sollen. Im Jahr 2014 waren 169 der Kirchenasyle sogenannte Dublin-Fälle. Durch den Einsatz der Kirchengemeinden wird verhindert, dass diese Flüchtlinge in den EU-Randstaaten in Haft, Obdachlosigkeit und Elend landen. So etwa im Fall von Ahamad H. , der über Bulgarien nach Deutschland geflohen ist. Er wird in Jena durch ein Kirchenasyl geschützt, damit er nicht nach Bulgarien überstellt wird. Dort leiden Flüchtlinge unter fehlender medizinischer Hilfe und sind Obdachlosigkeit und rassistischer Gewalt ausgesetzt.

Dublin-Abschiebungen auf Biegen und Brechen durchsetzen

Hinter den jüngsten verbalen Attacken steht der Unmut des Bundesinnenministeriums, dass zahlreiche Dublin-Abschiebungen nicht vollzogen werden können. Bei 35.115 Überstellungsersuchen im Jahr 2014 kam es zu lediglich 4.772 Abschiebungen. Diese Quote soll nach Willen des BMI deutlich gesteigert werden. Dass Flüchtlinge in den EU-Randstaaten bittere Not erwarten und ihnen in manchen der Staaten - etwa in Ungarn - die Inhaftierung droht, wird dabei vollständig ignoriert.

Das Kirchenasyl wird jedoch nur bei einem Bruchteil der Dublin-Fälle gewährt - 200 Kirchenasylfälle bei 35.115 Dublin-Verfahren sind verschwindend gering. Der verbale Großangriff ist daher kaum mit der Relevanz des Kirchenasyls für geringe Überstellungsquoten zu erklären. Der Minister will offenbar vor allem die öffentlichen Debatten beenden, die Kirchenasyle auslösen: Kirchenasyle machen die Not der Flüchtlinge in Dublin-Verfahren für viele Menschen direkt erfahrbar. Es wächst auch über die Gemeinden hinaus die Erkenntnis, dass das Dublin-System unmenschliche Härten am laufenden Band produziert .

Der verbale Angriff auf das Kirchenasyl ist nur eine Begleitmaßnahme von mehreren Vorstößen, mit denen Dublin-Abschiebungen künftig rigoroser durchgesetzt werden sollen. So kündigte der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an, im Zweifel auch dann Abschiebungen durchzuführen, wenn durch diese Familien getrennt werden . Zudem plant der Gesetzgeber, in Dublin-Verfahren neue Haftgründe einzuführen , um den Vollzug der Abschiebungen zu erleichtern.

Zweifelhafte Rechtsauslegung soll Kirchenasyle erschweren

Am 17. November 2014 fand eine Bund-Länder-Besprechung statt, bei der verschiedene Strategien beraten wurden, um in Dublin-Verfahren schneller und effektiver abschieben zu können. Das BMI will Personen, die sich in ein Kirchenasyl begeben, in Zukunft als "flüchtig" im Sinne von Artikel 29 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung einstufen. Setzt sich diese zweifelhafte Rechtsauffassung durch, würde vor allem eines erreicht: Kirchenasyle werden deutlich länger dauern als bisher.

Bisher war in Dublin-Verfahren die Regel: Wer nach Ablauf einer sechsmonatigen Überstellungsfrist noch in Deutschland ist, wird nicht abgeschoben. Doch wer als flüchtig gilt, für den verlängert sich die Überstellungsfrist auf 18 Monate. Die BAG Asyl in der Kirche stellte hierzu fest : "Dass Menschen im Kirchenasyl nicht "flüchtig" sind, ist offensichtlich: ihr Aufenthaltsort ist den Behörden bekannt. Wir sind überzeugt, dass auch Gerichte in diesem Sinne entscheiden werden."

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - 04.02.2015.

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Veröffentlicht am

25. Februar 2015

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