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Nein zur Verlängerung des Patriot-Einsatzes in der Türkei

Offener Brief an die Bundestagsfraktionen

Ein NEIN des Deutschen Bundestages zur Mandatsverlängerung des Patriot-Einsatzes in der Türkei empfiehlt die pax christi-Kommission Friedenspolitik in einem Offenen Brief.

Der Antrag der Bundesregierung auf Mandatsverlängerung wird heute im Deutschen Bundestag beraten. Nach ausführlicher Prüfung kommt Christof Grosse, der Sprecher pax christi-Kommission Friedenspolitik zu dem Ergebnis, "dass die geplante Verlängerung des Patriot-Mandats weder völker- noch verfassungsrechtlich rechtfertigungsfähig ist." Die Kommission Friedenspolitik hat vielmehr den Eindruck, "mit der Mandatsverlängerung werde einerseits eine Demonstration von Bündnisfähigkeit und andererseits ein bei der Stange Halten des unsicher werdenden NATO-Partners Türkei bezweckt." Grosse betont: "Für solche taktischen Zwecke kann und darf sich ein Parlament nicht hergeben. Eine Ablehnung der Mandatsverlängerung kann die politischen Ambitionen der Türkei, bzw. die nationalistische Ausrichtung der regierenden AKP, vernünftig begrenzen helfen. Und zwar im Sinne einer dringend anzustrebenden diplomatischen Friedenslösung für die von der aktuellen humanitären Katastrophe überzogenen Region."

Die konkreten verfassungs- und völkerrechtlichen Erwägungen der Kommission sind im Offenen Brief wie folgt dargestellt:

O f f e n e r B r i e f

an die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien, an die Mitglieder des Außen- und des Verteidigungsausschusses

Beratung / Abstimmung über Mandatsverlängerung für den "Patriot"-Einsatz

Pforzheim, 12.01.2015

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

die von der Bundesregierung geplante Mandatsverlängerung des "Patriot"-Einsatzes in der Türkei bereitet uns große Sorgen: Wir, die Mitglieder der Kommission Friedenspolitik der deutschen Sektion der internationalen Katholischen Friedensbewegung pax christi, sähen lieber solche Entscheidungen des Bundestages befördert, die die Chance auf einen dauerhaften Frieden im Nahen und Mittleren Osten erhöhen, statt dass militärische Beiträge Deutschlands mit ihrer Eskalationsgefahr fortgesetzt oder neue aufgelegt werden. Darum bitten wir Sie, der geplanten Verlängerung des Mandats für die Bundeswehr zum Einsatz von "Patriot"-Raketen im türkisch-syrischen Grenzgebiet nicht zuzustimmen.

Die Ende 2012 für den Einsatz angeführten und von pax christi seinerzeit in Zweifel gezogenen Begründungen sind entfallen. Für eine Bedrohung der Türkei, bzw. der türkischen Bevölkerung in der Region durch militärische Handlungen der syrischen Armee können wir keine Gründe erkennen, zumal die syrischen Chemiewaffen vernichtet sind. Die Sicherheit der Region ist inzwischen kaum auf der türkischen, wohl aber massiv auf der syrischen und irakischen Seite der Grenze durch die Milizen des sog. "IS" bedroht. Für deren Erstarken aber trägt die Türkei nachweislich Mitverantwortung. Statt deeskalierende Beiträge zu liefern, hat das türkische Parlament zudem Anfang Oktober 2014 die AKP-Regierung zu nach Zeitpunkt, Dauer und Ausmaß von ihr selbst festzulegenden militärischen Operationen in den Nachbarländern ermächtigt. Nun befürchten wir, dass sich die NATO-Partner immer tiefer in einen Kampf gegen das Assad-Regime und den "IS" verwickeln.

Die Bundesregierung führt als verfassungsrechtliche Grundlage für die Beteiligung am NATO-Einsatz "Active Fence" - über die ursprüngliche Begründung mit dem Selbstverteidigungsrecht des Art. 51 der UN-Charta und des diesbezüglichen Art. 5 des NATO-Vertrags hinaus - den Grundgesetzartikel 24, Abs. 2 an, der dem Bund die Einordnung in ein "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" erlaubt. Wir erinnern daran, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr vom 12. Juli 1994, dass das vertragsgemäß herkömmliche "partikular-egoistische" Verteidigungsbündnis NATO zu einem auf gemeinsame Sicherheit, d.h. auf die Sicherheit aller potenziellen Gegner abstellenden System deklariert, nach wie vor höchst umstritten ist. Und selbst wenn die verfassungsrechtliche Akzeptabilität dieser Konstruktion unterstellt wird, bleiben gemäß Art. 25 i.V.m. Art. 20 (2) GG alle staatlichen Organe strikt an die "allgemeinen Regeln des Völkerrechts" gebunden. Danach aber obliegt es dem UNO-Sicherheitsrat, festzustellen, "ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt", diesbezügliche Empfehlungen zu geben oder zu beschließen, "welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind" (Art. 39 UN-Charta).

Im Ergebnis erscheint uns der Antrag der Bundesregierung auf Mandatsverlängerung für den "Patriot"-Einsatz in der Türkei weder völker- noch verfassungsrechtlich rechtfertigungsfähig. Wir haben vielmehr den Eindruck, dass mit der Mandatsverlängerung im Grunde einerseits eine Demonstration von "Bündnisfähigkeit" und andererseits ein "Bei der Stange Halten" des unsicher werdenden NATO-Partners Türkei bezweckt wird. Für solche taktischen Zwecke kann und darf sich ein Parlament nicht hergeben. Eine Verweigerung der Mandatsverlängerung und die damit verbundene klare Ansage kann die politischen Ambitionen der Türkei, namentlich in der ihr von der regierenden AKP vorgegebenen nationalistischen Ausrichtung, vernünftig begrenzen helfen und positiv im Sinn einer dringend anzustrebenden diplomatisch-pragmatischen Friedenslösung für die von der aktuellen humanitären Katastrophe überzogene Region beeinflussen.

Grundsätzliches zu unserer Vision

Friedliches Zusammenleben und gegenseitige Achtung waren in dieser Quellregion der drei abrahamitischen Religionen so lange möglich, wie gegenseitiger Respekt gelebt wurde. Wir geben die Hoffnung auf eine Rückkehr zu einem solchen Miteinander nicht auf, und bitten Sie dafür um Ihre politische Unterstützung. Fachleute international, die sich mit Gewaltfreiheit beschäftigen (Erica Chenoweth, Walter Wink u. a.), betonen immer wieder, dass es für ein versöhntes Zusammenleben ganz andere Maßnahmen braucht als solche, die auf Feindbildern und militärischer Abschreckung beruhen. Praktizierte Gewaltfreiheit, gewaltfreie Aktionen und Diplomatie können Fronten aufbrechen.

Wir bitten Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sich mit dem noch weitgehend unbekannten Know-how der Gewaltfreiheit intensiv zu beschäftigen und dieses in Ihre zukünftigen Entscheidungen einfließen zu lassen. Bei der anstehenden Abstimmung zur Mandatsverlängerung des "Patriot"-Einsatzes in der Türkei bitten wir Sie jetzt schon um ein NEIN.

Mitglieder unserer Kommission sind gerne bereit, Details in persönlichen Gesprächen zu vertiefen. Auf Ihr Dialogangebot freuen wir uns, weil wir gerne zur Verbreitung von Friedens-Know-how beitragen möchten. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf unseren pax christi-Kongress "Gerechten Frieden weiterdenken", 26.-28.06.2015 in Rastatt hin.

Mit freundlichen Grüßen
Christof Grosse
Sprecher der pax christi-Kommission Friedenspolitik

Quelle: pax christi Deutschland - Pressemitteilung vom 15.01.2015.

Veröffentlicht am

15. Januar 2015

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