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Elektrizitätswerke Schönau starten Massenbeschwerde gegen milliardenschwere Atom-Beihilfen aus Brüssel

Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) haben eine offizielle Beschwerde an die Generalsekretärin der EU-Kommission übersandt. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss der EU-Kommission, mit dem staatliche Beihilfen für ein neues Atomkraftwerk im englischen Hinkley Point genehmigt werden, obwohl diese klar gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Gleichzeitig haben die EWS eine öffentliche Massenbeschwerde-Aktion gestartet. Mit der Kampagne "Kein Geld für Atom - Stoppt Brüssel!" können Tausende Menschen sich der Beschwerde der EWS anschließen, um den skandalösen Beschluss der EU-Kommission anzufechten.

Trotz erheblicher drohender Wettbewerbsverzerrungen hat die EU-Kommission noch kurz vor Ende ihrer Amtszeit im Oktober massive staatliche Subventionen Großbritanniens für den Bau von zwei neuen Atomreaktoren genehmigt. Dadurch darf die britische Regierung dem Betreiberkonsortium unter Führung des französischen Staatskonzerns Electricité de France (EdF) Bürgschaften in Höhe von über 21 Milliarden Euro für den Bau des Atomkraftwerks zusichern. Noch schwerer wiegt jedoch die garantierte Vergütung für diesen Atomstrom: Mit Beginn der Stromerzeugung (geplant 2023) wird der Garantiepreis dann bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dieser soll über einen Zeitraum von 35 Jahren gewährt werden, dazu kommt ein jährlicher Inflationsausgleich. Nach Berechnungen der Financial Times wächst dadurch die Garantievergütung bis zum Ende des Förderzeitraums auf 35 Cent je Kilowattstunde an. Zum Vergleich: Eine große Photovoltaik-Anlage in der Bundesrepublik bekommt heute über das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Vergütung von etwa 8,9 Cent/kWh, die jedoch nur über 20 Jahre und ohne Inflationsausgleich gezahlt wird.

Eine solche Begünstigung eines einzelnen Projektes muss allerdings von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Grundsätzlich verbietet das Europäische Wettbewerbsrecht solche staatlichen Beihilfen, nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Maßnahmen ein gemeinsames Interesse der EU darstellen, sind sie zulässig. Nachdem noch im März 2014 die EU-Kommission zu dem Schluss kam, dass diese Beihilfe nicht zulässig sei, änderte die Kommission nach marginalen Anpassungen ihre Meinung und erklärte kurz vor ihrem Ausscheiden im Oktober in einer denkbar knappen Abstimmung, dass die britischen Pläne mit dem EU Beihilferecht nun doch vereinbar seien.

Sebastian Sladek, Geschäftsführer der Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH und designierter Vorstand der Netzkauf EWS eG stellt hierzu klar: "Nur durch diese Subventionen wird der Bau unrentabler Atomreaktoren möglich - auch 60 Jahre nach Beginn der zivilen Nutzung ist die Atomenergie immer noch unwirtschaftlich. Mit der Entscheidung zu Hinkley Point C schafft die EU-Kommission einen Präzedenzfall, der geeignet ist, einen Dammbruch auszulösen und dem Neubau von Atomkraftwerken in Europa Tür und Tor zu öffnen. Nach dem Vorbild Hinkley Point könnten nun weitere Neubauprojekte in ganz Europa vorangetrieben werden. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger, die nicht nur die exorbitanten Kosten, sondern auch die unkalkulierbaren Risiken der Atomtechnologie tragen müssen."

Die Österreichische Regierung hat gegen die Entscheidung der EU-Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt. Der EWS ist der Klageweg leider versperrt, da nur Organe der EU vor dem EuGH klagen können. Daher hat sich die EWS entschieden, Beschwerde einzulegen - ein Recht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger der EU zusteht.

Unter dem Motto "Kein Geld für Atom - Stoppt Brüssel!" hat die EWS eine Mitmachaktion über das Internet gestartet. Unter www.ews-schoenau.de/kampagne können sich Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert der EWS-Beschwerde anschließen und damit auch die österreichische Klage solidarisch flankieren. Wenn sich möglichst viele Menschen an der Beschwerde der EWS beteiligen, wird die Chance größer, dass die seit November amtierende neue EU-Kommission die Beihilfeentscheidung zurücknimmt.

Quelle: Elektrizitätswerke Schönau - Pressemitteilung vom 10.12.2014.

Veröffentlicht am

21. Dezember 2014

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