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“Leere Versprechungen: Rüstungsexportbericht 2014/1 ist ein Offenbarungseid!”

Fast zwei Drittel aller Kriegswaffenexporte an Drittländer: "Die Ausnahme wird zum rechtlich verbotenen Regelfall!"

"Der Rüstungsexportbericht der schwarz-roten Bundesregierung für das erste Halbjahr 2014 stellt einen Offenbarungseid ohnegleichen dar", kritisiert Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne ‚Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!’ und der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK). "Denn der Anteil der Rüstungsexporte in die besonders bedenklichen ‚Drittländer’ - darunter zahlreiche menschenrechtsverletzende Staaten, vielfach Diktaturen - wurde von 50 auf 63,5 Prozent und damit auf ein erneutes Rekordhoch gesteigert." Nachdrücklich verweist der Kampagnensprecher darauf, dass Rüstungsexporte in Drittländer, die nicht Mitglied der NATO oder NATO-assoziiert sind, aus rechtlicher Sicht allenfalls in begründeten Ausnahmenfällen erlaubt sind. "Die CDU/CSU-SPD-geführte Bundesregierung aber macht den Ausnahme- zum Regelfall und bricht damit deutsches Recht", so Grässlins Vorwurf.

"Die vollmundigen Ankündigungen von Sigmar Gabriel, den Waffenhandel deutlich einzuschränken, stellen sich schon mit dem ersten Halbjahresbericht als leere Versprechungen heraus", kritisiert Paul Russmann, Geschäftsführer von Ohne Rüstung Leben und Sprecher der Kampagne ‚Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!’. Im jeweils ersten Halbjahr 2013 und 2014 betrugen die Ausfuhrgenehmigungen für Kriegsschiffe, Kampfflugzeuge, Kampfpanzer und Kleinwaffen in Drittstaaten rund 1,4 Milliarden Euro. "Die SPD setzt als Regierungspartei die hemmungslose Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung an menschenrechtsverletzende Staaten ungebrochen fort, die sie als Oppositionspartei noch vehement kritisiert hat", sagt Russmann.

Die Sprecher der Kampagne ‚Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!’ fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, "dem knallharten Lobbyismus der Rüstungsindustrie aktiv entgegen zu treten und sofort Förderungsprogramme zur Rüstungskonversion zu erstellen". Damit müsse "die Umstellung auf eine nachhaltige, ethisch verantwortbare Zivilfertigung in die Wege geleitet werden. Zugleich muss ein grundsätzliches Rüstungsexportverbot in Artikel 26 (2) des Grundgesetzes festgeschrieben werden."

Quelle: "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!" - Pressemitteilung vom 15.10.2014.

Veröffentlicht am

16. Oktober 2014

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