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Ägypten: Auf in die nächste Autokratie

Ein militärisch gepanzerter Verfassungsfortschritt dürfte General as-Sisi zur Präsidentschaft verhelfen, sollte er bei den für April geplanten Wahlen kandidieren

Von Sabine Kebir

Drei Jahre nach Beginn der Arabellion ist es nicht nur in Tunesien, sondern ebenso in Ägypten gelungen, eine neue Verfassung durchzusetzen. Beide Dokumente spiegeln eher den Willen des revolutionären Umbruchs von 2011 als der Kräfte, die danach freie Wahlen gewannen. Aber dies allein garantiert noch keine Demokratie. Dennoch - auch wenn das bisher in der westlichen Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird - verfügt Ägypten seit dem 12. Januar über die fortschrittlichste Magna Charta seiner Geschichte. Die Art und Weise, wie sie durchgesetzt wurde, unterschied sich freilich deutlich vom Verfassungsprozess in Tunesien. Während dort das Parlament um jeden einzelnen Absatz rang und schließlich dem Gesamtprojekt zustimmte, obwohl islamistische Abgeordnete eine Mehrheit bildeten, wurde in Kairo das neue Grundgesetz von einem 50-köpfigen Rat ausgearbeitet. Den hatten die seit Juli 2013 faktisch regierenden Militärs eingesetzt.

Im Gegensatz zu Tunesien blieb das Parlament suspendiert, als der Verfassungstext den Wählern vorgelegt wurde, die ihn zu 98 Prozent - bei nur 38 Prozent Wahlbeteiligung - billigten. Beim Plebiszit im Dezember 2012, als die Regierung vom Mohammed Mursi über ihre Verfassung abstimmen ließ, votierten 64 Prozent mit Ja, während die Teilnahme mit 33 Prozent aller Stimmberechtigten noch niedriger lag. Das heißt, aus dem Vergleich beider Voten ergibt sich eine größere Zustimmung zur jetzigen Konstitution, was - ähnlich wie in Tunesien - auf enttäuschte soziale Milieus schließen lässt, die sich von den regierenden Islamisten vergeblich mehr soziale Wohlfahrt und mehr Gerechtigkeit erhofft hatten.

Wenn in Ägypten eine Mehrheit für die im Grunde laizistische Verfassung stimmt, die das Militär aufwertet, darf man das getrost als Indiz dafür nehmen, dass der Armee mehr bürgerliche Neutralität zugetraut wird als den Muslim-Brüdern. Viele Ägypter haben begriffen, dass allein die seit drei Jahren brachliegende Tourismus-Branche nur durch mehr innere Sicherheit reanimiert werden kann. Wer sonst sollte das bewirken als Militär und Polizei?

Religiöse Parteien verboten

Ein großer Gewinn für Ägypten ist der Umstand, dass die Gebote der Scharia - wie sie sowohl in der Mubarak-Verfassung als auch in der unter Mursi erarbeiteten Magna Charta verankert waren - nun eliminiert sind. Analog zu Tunesien kommt auch Ägypten ohne einen Blasphemie-Paragraphen aus, der Beleidigungen des Propheten Mohammed ahndet. Fortan sind die ägyptischen Frauen vollkommen gleichberechtigt, die Rechte der Kinder gestärkt, die Religionsgemeinschaften der Christen, Juden und oberägyptischen Nubier als den Muslimen gleichrangig anerkannt. Die Presse- und Versammlungsfreiheit - unter den Muslim-Brüdern limitiert - werden garantiert. Allerdings dürfen Parteien nur noch zugelassen werden, sofern sie sich programmatisch auf keine Religion stützen. Das Verbot der Muslim-Bruderschaft dürfte daher bestehen bleiben, und deren Einfluss auf eine vorwiegend karitative wie seelsorgerische Mission zurückgeschraubt werden - vergleichbar der Rolle, die Kirchen in westlichen Ländern spielen.

Inwieweit eine solch laizistische Verfassung auch die ägyptische Wirklichkeit verändert, muss die Zukunft zeigen. Aber in welchem Staat auf Erden klaffen Verfassungsanspruch und Realität nicht auseinander? In islamischen Ländern ist nun einmal das konstitutionelle Regelwerk oft nur als Image fördernde Fassade für das Ausland gedacht, was sehr viel damit zu tun hat, dass Muslime ein von Menschen geschriebenes Recht als zweitklassig gegenüber der auf Allah zurückgehenden Scharia werten. So kennt etwa Saudi-Arabien überhaupt keine Verfassung. In Algerien steht die Gleichberechtigung der Frau nur der Form halber in der Verfassung, während das Familienrecht dominiert und so stark an die Scharia angelehnt ist, dass Frauen lebenslang von männlichen Vormündern abhängig bleiben. Mit einem Wort - es gibt in vielen islamischen Ländern nach wie vor Gesetze, die geltendem Verfassungsrecht widersprechen.

Zum Marschall befördert

Dass Ägyptens neues Grundgesetz, das es Islamisten verbietet, sich politisch zu artikulieren, mit erheblichem, vermutlich dauerhaftem Widerstand rechnen muss, ist angesichts einer tief gespaltenen Gesellschaft vorhersehbar. Seit dem Militärputsch Anfang Juli 2013 sind bei Demonstrationen über 1.000 Menschen umgekommen. Die Attentatswelle weist auf die kaum gebannte Gefahr eines Bürgerkriegs. Das Militär scheint entschlossen, dagegen brachial vorzugehen, was ein beachtlicher Teil der Bevölkerung durchaus begrüßt. Deshalb rückt eine Präsidentschaft des 59-jährigen Generals Abd al-Fattah as-Sisi - derzeit bereits Vizepremier und Verteidigungsministers - immer näher. Käme es zur Kandidatur für das höchste Staatsamt bei dem Mitte April erwarteten Votum, müsste er seinen Abschied von der Armee nehmen. Dass sich as-Sisi kürzlich zum Marschall ernennen ließ und damit den höchsten militärischen Rang besitzt, deutet daraufhin, wie er seinen Abgang vorbereitet, um an die Spitze des Landes zu treten.

Dass Ägypten trotz ziviler Fassade vom Militär regiert wird, ist nichts Neues, seit der von Gamal Abdel Nasser geleitete Offiziersputsch 1952 die Monarchie beendete. Allein Mohammed Mursi hatte keine Armeekarriere hinter sich. Umso mehr beunruhigt es linke Parteien und Menschenrechtsorganisationen, dass Ägypten erneut von einem Ex-General regiert werden soll. Immerhin sind Interventionsrechte gegen die Regierung in der neuen Verfassung derart beschnitten, dass davon nicht nur Islamisten, sondern jedwede Opposition betroffen sein kann. Demonstrationen können prinzipiell als "Störung der öffentlichen Ordnung" delegitimiert und verboten werden. Wörtlich heißt es im Verfassungstext, es sei alles zu unterbinden, was "die Integrität, das Interesse und die Sicherheit der Gesellschaft" gefährdet. Manche fürchten - letzten Endes wird alles wieder so sein, wie es unter Mubarak war.

Quelle: der FREITAG   vom 24.02.2014. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

24. Februar 2014

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