Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

PRO ASYL zu ersten bekannt gewordenen Zwischenergebnissen der Koalitionsverhandlungen im Asylbereich: Die Grundpfeiler der Abschreckungspolitik bleiben bestehen

Die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in einer Unterarbeitsgruppe verabredeten Verbesserungen für Asylsuchende sind aus Sicht von PRO ASYL größtenteils unzureichend - sie bleiben für die Betroffenen weitgehend wirkungslos. "Die Grundpfeiler der Abschreckungspolitik bleiben bestehen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die geplanten Maßnahmen sind nicht ausreichend, um die Ausgrenzung und Diskriminierung von Asylsuchenden zu beenden.

So sehen die bislang bekannt gewordenen Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen vor, dass die Residenzpflicht generell auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes ausgedehnt wird. Da dies in den meisten Bundesländern aufgrund von Reformen auf Landesebene ohnehin bereits der Fall ist, wäre dies allein für Asylsuchende in Bayern und Sachsen eine Verbesserung. Die diskriminierende Residenzpflicht muss bundesweit abgeschafft werden.

Auch dass Asylsuchende künftig nach sechs Monaten statt bisher neun Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen, löst nicht das grundlegende Problem der gesetzlichen Diskriminierung von Asylsuchenden auf dem Arbeitsmarkt. Sofern die Bundesregierung nicht den sogenannten "nachrangigen Arbeitsmarktzugang" für Asylsuchende aufhebt, ist den Betroffenen kaum geholfen. Der "nachrangige Zugang" zum Arbeitsmarkt, der nach dem Ablauf des Arbeitsverbots vier Jahre lang greift, bedeutet in der Praxis, dass Arbeitgeber, die einen Asylsuchenden einstellen wollen, zunächst bei der Agentur für Arbeit prüfen lassen müssen, ob nicht ein deutscher Staatsbürger, EU-Bürger oder eine andere Person ohne nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt für die Stelle zur Verfügung steht. Nur wenn das nicht der Fall ist, können die Betroffenen die Stelle antreten. In strukturschwachen Regionen kommt dies einem Arbeitsverbot gleich. In anderen Regionen schreckt die bürokratische Hürde Arbeitgeber davon ab, Asylsuchende einzustellen.

PRO ASYL fordert ein Integrationskonzept für Asylsuchende. Dazu gehören Sprach- und Integrationskurse, die Unterbringung in Wohnungen, die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und einen uneingeschränkten Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung.

Hinsichtlich der geplanten Verkürzung von Asylverfahren auf drei Monate weist PRO ASYL darauf hin, dass eine Beschleunigung der derzeit durchschnittlich ca. neun Monate langen Verfahren weder zu Lasten der Qualität gehen darf, noch mit problematischen Praktiken erreicht werden darf, wie sie etwa die aktuelle "Priorisierungsstrategie" des BAMF darstellt. So werden Anträge von Asylsuchenden aus Staaten des Westbalkans derzeit in kurzer Zeit in oft mangelhaften Einzelfallprüfungen abgefertigt, bei denen das Ergebnis der Ablehnung schon von vornherein festzustehen scheint. Die inhaltliche Qualität der Asylentscheidungen muss dringend verbessert werden. Ressourcen müssen auch hierauf konzentriert werden. Ein schnelles Verfahren muss ein faires Verfahren sein.

Bei der verabredeten Bleiberechtsregelung kommt es entscheidend auf das Kleingedruckte an. Viele langjährig Geduldete haben bei vergangenen Bleiberechtsregelungen die Erfahrung gemacht, dass ihnen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund weit in der Vergangenheit liegender Stichtage und überzogener Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts verwehrt wurde. Noch immer leben in Deutschland fast 86.000 Menschen mit einer Duldung, rund 36.000 bereits länger als sechs Jahre.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V., 14.11.2013.

Veröffentlicht am

14. November 2013

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von