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Landgericht München verurteilt Friedensaktivisten wegen einer Flugblattaktion gegen Leopard 2-Lieferungen an Saudi-Arabien

Das Landgericht München hat den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen wegen einer Flugblattaktion zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro (65 Tagessätze à 40 Euro) verurteilt.

Vor einem Jahr hatte Theisen Flugblätter an die Mitarbeiter von Krauss-Maffei Wegmann in München verteilt, um damit gegen die geplante Lieferung von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien zu protestieren. Die zivilgesellschaftliche Debatte um geplante Rüstungslieferungen in ein Land, in dem es immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, sollte mit der Flugblattaktion in die Rüstungsfirma hineingetragen werden. Bei Krauss-Maffei Wegmann sollte damit eine interne Diskussion über die Frage entstehen, ob eine Leopard 2-Lieferung an Saudi-Arabien mit den "Politischen Grundsätzen" der Bundesregierung zum Rüstungsexport in Einklang gebracht werden kann. Darüber schweigt sich die Firmenleitung von Krauss-Maffei Wegmann ebenso beharrlich aus, wie die Mitglieder des Bundessicherheitsrates. Das widerspreche aber den Grundsätzen einer pluralistisch-demokratischen Teilhabe der Zivilgesellschaft an politisch bedeutsamen Fragen, so Theisen.

Mit einem Beweisantrag sollte Burkhart Braunbehrens (Miteigentümer von Krauss-Maffei Wegmann) als Zeuge gehört werden, um den Beweis zu erbringen, dass die im Bundessicherheitsrat beratene Voranfrage zur Genehmigung jenes Rüstungsexports längst kein Geheimnis mehr ist. Auf diesem Hintergrund, so Verteidiger Martin Heiming, laufe "der Vorwurf einer Aufforderung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen erkennbar ins Leere".

Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts München, Braune, lehnte diesen Beweisantrag jedoch mit der Begründung ab, dass er ohne Bedeutung sei, da der zu erbringende Beweis als wahr unterstellt werden könne. Dennoch kam sie am Ende des Prozesses zu der Überzeugung, dass sich Theisen wegen einer Aufforderung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen schuldig gemacht habe. Mit der Flugblattaktion seien "schutzwürdige Interessen von Krauss-Maffei Wegmann verletzt" worden und es sei beabsichtigt gewesen, "den Betriebsablauf zu stören", und deshalb habe sich Theisen strafbar gemacht, so die Richterin.

Auch die Tatsache, dass zuvor die Staatsanwaltschaft Heidelberg ein Parallelverfahren mit der Begründung eingestellt hatte, in dem Flugblatt seien "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen verfolgbarer Straftaten zu erkennen", hielt das Landgericht München nicht davon ab, auf eine Verurteilung des Friedensaktivisten zu erkennen.

Martin Heiming wird Revision gegen das Urteil einlegen, sodass sich nun das Oberlandesgericht München der Sache annehmen muss.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht in dem Urteil eine massive Verletzung des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit. Die Geheimhaltungspolitik der Bundesregierung und der Rüstungskonzerne in Sachen Rüstungsexporte ist demokratisch unerträglich und muss durchbrochen werden.

Quelle:  Komitee für Grundrechte und Demokratie - Pressemitteilung vom 10.07.2013.

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Veröffentlicht am

10. Juli 2013

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