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Gutachten: Auch AKW nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt

Nach Brunsbüttel-Urteil zu Zwischenlager warnt Ex-Atomaufseher: Atomkraftwerke sind genauso verwundbar wie die Castor-Hallen. Schon mittelgroßer Flieger kann Super-GAU verursachen

Wegen mangelhaften Schutzes gegen Flugzeugabstürze hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig Mitte Juni die Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel kassiert. Doch wie ist es um den Schutz der neun noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland bestellt? .ausgestrahlt hat den ehemals höchsten technischen Experten der Bundesatomaufsicht, Dipl.-Ing. Dieter Majer, Ministerialdirigent a.D., beauftragt, die Auswirkungen von Flugzeugunglücken und gezielt herbeigeführten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke zu analysieren.

Majers gutachterliche Stellungnahme kommt zu einem erschreckenden Ergebnis: Keines der neun in Deutschland noch laufenden Atomkraftwerke ist gegen den Absturz eines Passagierflugzeuges ausgelegt.

Schon der Absturz eines Fliegers mittlerer Größe kann Majer zufolge in jedem der AKW zur Kernschmelze führen. Die Durchschlagskraft insbesondere der Triebwerkswellen, die enormen Erschütterungen durch den Aufprall des schweren Fliegers, die Kerosinbrände und -explosionen können Sicherheitsbehälter, Reaktordruckbehälter, Kühl- und Notstromsysteme sowie Rohre, Stromleitungen und/oder Steuerungseinrichtungen so stark beschädigen, dass der Reaktor völlig außer Kontrolle gerät und auch das Personal keine Möglichkeit mehr hat, wichtige Notmaßnahmen einzuleiten.

Wegen der Beschädigung oder gar Zerstörung des Sicherheitsbehälters können die radioaktiven Stoffe aus dem Reaktor sofort und ungehindert in die Umgebung gelangen. Ein solcher Super-GAU würde großräumig schwere Schäden verursachen. Alle bisherigen Versuche, die AKW gegen Flugzeugabstürze zu schützen, etwa durch Vernebelungsanlagen, sind Majer zufolge gescheitert.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt: "Was für Zwischenlager gilt, muss erst recht auch für die AKW selbst gelten: Ein Reaktor, der noch nicht einmal gegen den Absturz eines Passagierflugzeugs mittlerer Größe geschützt ist, darf nicht weiterlaufen. Die Regierung muss die Betreiber zwingen, ihre Meiler abzuschalten, solange diese nicht nachgewiesen haben, dass sie auch den Absturz eines großen Flugzeugs unbeschadet überstehen."

Die gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von Flugzeugunglücken und gezielten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke sind zu finden unter

http://www.ausgestrahlt.de/flugzeugabsturz

 

Quelle:  .ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomenergie - Pressemitteilung vom 10.07.2013.

Veröffentlicht am

10. Juli 2013

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