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Thesen zur Vorstellung von “internationalen Polizeieinheiten”

Von Ullrich Hahn

Als Lösung für die "Schutzlücke" bedrohter Bevölkerungsteile für den Fall der Abschaffung von Militär wird in Stellungnahmen der Kirchen und auch von Friedensorganisationen die Aufstellung "internationaler Polizeieinheiten" unter dem Dach der UN vorgeschlagen.

Kritisch hierzu ist anzumerken:

1. Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen Militär und Polizei.

Auch in Deutschland sind diese Grenzen bis in das 20. Jahrhundert hinein fließend gewesen und erhielten erst unter dem Grundgesetz eine klare Abgrenzung, die aber seit einigen Jahren wieder in Frage gestellt wird.

International sind die Vorstellungen hierzu sehr uneinheitlich. In vielen, auch westlichen, Rechtsordnungen werden beide Institutionen oft unter dem Begriff der "Sicherheitskräfte" zusammengefasst und überlappen sich sowohl bezüglich ihrer Einsatzbereiche als auch bezüglich ihrer Bewaffnung.

2. In Deutschland hatte sich der moderne Polizeibegriff im Laufe des 19.Jahrhunderts herausgebildet mit einigen Einsatzgrundsätzen, die sie vom Militär unterscheiden sollten:

  • Eingriffe in Freiheit und Eigentum nur auf gesetzlicher Grundlage
  • Wahrung der Verhältnismäßigkeit
  • Gewaltmaßnahmen nicht gegen Unbeteiligte
  • Kontrolle durch eine unabhängige Justiz


Nach 1945 kam als weiterer Grundsatz die Abgrenzung zu den Geheimdiensten hinzu: die Polizei sollte offen agieren; Geheimdienste hatten keine Eingriffsbefugnisse.

Diese Grenzen sind in der Entwicklung der letzten Jahre aufgeweicht worden sowohl durch die zwischenzeitlich erlaubte Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei, die Vermummung polizeilicher Einheiten, die Erweiterung der Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr auch im Inneren und die Bezeichnung der Einsätze des Militärs im Ausland als "Vollzug von Polizeiaufgaben".

3. Neben ihren Funktionen von Sicherheit und Ordnung hatte und hat die Polizei immer auch die Aufgabe der Herrschaftssicherung.

Hierzu dienen insbesondere die kasernierten Polizeieinheiten (Bereitschaftspolizei), die militärisch ausgerüstet und organisiert sind.

Im 19. Jahrhundert wurden diese Einheiten zum Teil "Schutzmannschaften" genannt. Vergleichbare Einheiten gibt es auch in anderen westlichen Ländern.

Im 2. Weltkrieg wurden von deutscher Seite Polizeibataillone zur Sicherung und "Säuberung" der besetzten Gebiete eingesetzt. Auf ihr Konto gehen nicht weniger Menschenrechtsverbrechen als bei der Waffen-SS.

4. Eine Abgrenzung der Polizei vom Militär geschieht weniger durch Rechtsbegriffe als vielmehr durch die Art der Bewaffnung.

Soweit die kasernierten Polizeieinheiten auch mit Kriegswaffen ausgerüstet sind, sind sie in ihrer Wirkung nur wenig vom Militär zu unterscheiden.

Insbesondere für die angedachten "internationalen Polizeieinheiten" hängt deren Bewaffnung ganz von den an sie geknüpften Erwartungen ab:

Sollen diese "Polizeieinheiten" auch gegen mit Kriegswaffen ausgerüstete Verbände kämpfen können, werden sie gleichfalls mit Kriegswaffen ausgerüstet sein und unterliegen dann auch den damit einhergehenden kriegsähnlichen Einsatzkriterien.

Die Rüstung und Ausrüstung solcher Einheiten wird dann auch vom worst-case-Denken geprägt: die Bewaffnung sollte immer besser sein als die der "bösen Seite".

5. Eine rechtsstaatliche Struktur zur Kontrolle solcher Einsätze ist im Weltmaßstab kaum denkbar.

Schon in Deutschland werden alltägliche Übergriffe von Polizeibeamten und -Einheiten kaum justiziell geahndet.

In der Regel verhindert der in der Polizei bestehende Chorgeist eine Anzeige und damit auch eine Ahndung von Übergriffen, so dass Bürgerrechtsorganisationen unabhängige Kontrollinstanzen gegen die Polizeigewalt fordern.

Beim internationalen Einsatz fehlt i.d.R. jede rechtsstaatliche Struktur vor Ort (Haft- u. Ermittlungsrichter, Presse, eine kritische Öffentlichkeit).

Schon jetzt ist der Internationale Strafgerichtshof nicht in der Lage, auch nur einen winzigen Anteil derjenigen Straftaten zu ahnden, für die er ursprünglich gedacht war.

6. Im alltäglichen Einsatz prägt die mitgeführte Waffe das Verhalten im Konflikt. Auch als Reservemittel (ultima ratio) schränkt sie die Möglichkeiten ziviler Konfliktbearbeitung im Denken ein.

Die Waffe wird damit zur Gefahr für das Leben des Gegenübers aber auch für den Polizeibeamten selbst.

Etwa 90 % aller Suizide von Polizeibeamten werden durch die Dienstwaffe vollzogen.

7. Wie die Realität zeigt, wäre auch eine Polizei ohne tödliche Waffen funktionsfähig.

Auch bei der Aufklärung von Straftaten und der Verfolgung von Straftätern werden Waffen in den seltensten Fällen gebraucht, obwohl ihr Gebrauch nach geltendem Recht zulässig ist.

Bei einem Bestand von ca. 245.000 Polizisten in Deutschland wurde 2010 in 37 Fällen gezielt auf einen Menschen geschossen. Dabei wurden 8 Menschen getötet und 23 verletzt. 59 Mal wurden Warnschüsse abgegeben.

Andererseits sind in den 30 Jahren von 1982 - 2011 118 Polizisten bei gewaltsamen Angriffen getötet worden.

Jeder einzelne dieser Fälle ist Anlass für Trauer und Empörung; insgesamt prägt der Einsatz von Schusswaffen aber bei weitem nicht den Alltag der Polizei, ganz im Gegensatz zur landläufigen Vorstellung, die sich eher an amerikanischen Filmen orientiert.

Wichtiger als eine Waffenausbildung wäre für die Polizisten eine weitergehende Ausbildung in Methoden der zivilen Konfliktbearbeitung (nach einer Untersuchung waren 75 % aller Blaulichteinsätze der Polizei in Stuttgart-Mitte innerfamiliären, häuslichen Konflikten geschuldet).

8. Ganz ohne Zweifel ist die Beschränkung der üblichen Polizeiwaffen auf solche, die sich nur gegen einzelne Menschen richten und keine großflächige Wirkung haben, ein gewaltiger Fortschritt gegenüber den Kriegswaffen und ihrer massiven Wirkung auf unbeteiligte Menschen ("Kollateralschäden").

Dennoch gilt: jede tödliche Waffe widerspricht dem Liebesgebot der christlichen Botschaft.

Jesus steht nach meiner Glaubensüberzeugung immer und ausschließlich auf der Seite der Unbewaffneten.

Karlsruhe, den 24.11.2012

Veröffentlicht am

15. Dezember 2012

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