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Mali-Mandat: Beistand und Risiko

Die Bundeswehr ist bereits mit einem Vorauskommando in Bamako präsent, obwohl das Parlament erst in dieser Woche über einen solchen Auslandseinsatz entscheidet

Von Lutz Herden

Wer vollendete Tatsachen schafft, kann der Demokratie ihre Grenzen aufzeigen. Dieses Verfahren ist beim Umgang mit der Eurokrise beliebt, wie gewisse Parlamentsvoten der letzten Zeit erfahren ließen. Wenn eine nationale Legislative über Hilfsprogramme abstimmt, gelten die in der Regel als alternativlos. Es sei denn, man überlässt Staaten am Rande des Staatsbankrotts ihrem Schicksal. Da jedoch die Kollateralschäden des unvermeidlichen Crashs für die Währungsunion beachtlich sein können, wissen "verantwortungsbewusste" Parlamentarier in Berlin - von den Grünen bis zur den Regierungsparteien -, wie sie zu stimmen haben.

Sie dürften es auch in dieser Woche wissen, wenn im Bundestag über gleich zwei Mali-Mandate befunden wird, - und sollten doch besser darüber bestürzt sein, wie sie düpiert werden. Diese Voten sind eine Prozedur, auf die man getrost verzichten könnte. Die Würfel für ein derartiges militärisches Engagement sind längst gefallen. Spätestens mit der Intervention und dem Vormarsch der französischen Legionen in Mali steht die Bundesregierung unter Zugzwang, Beistandswillen und Risikofreude zu offenbaren. Dabei ging es von Anfang an nicht um das "ob". Allein das Ausmaß der Assistenz war eine Auslegungs- und Abwägungsfrage für eine Waffenbrüderschaft, die sich bislang eher bei Paraden und Manövern ausleben konnte.

Was außer Frage steht

Paris wurde manches - Stichwort Tankflugzeuge - nicht im gewünschten Tempo zugestanden. Aber dass Deutschland bei der militärischen Befriedung Nordafrikas nach dem Regime- bzw. Regierungswechsel in Tunesien, Ägypten, Libyen und Mali (man denke an den Putsch gegen Präsident Amadou Touré im März 2012) selbst Hand anlegt, stand außer Frage. Daraus haben sich eine ganze Menge "vollendeter Tatsachen" ergeben. Die der Bundestag nun schlucken muss?

Es wäre genau genommen eine Frage der demokratischen Ehre, würde das Parlament zunächst eine Debatte über die deutsche Nordafrika- und Nahost-Politik nach dem Arabischen Frühling verlangen, bevor es sich einem Mali-Einsatz der Bundeswehr zuwendet. Nichts dergleichen geschieht. Stattdessen nimmt man es hin, dass bereits vor der Abstimmung ein deutsches Vorauskommando für die EU-Ausbildungsmission (EUTM) in Bamako das Terrain sondiert und sich von der höchst diffusen Situation des Landes wenig stören lässt. Noch ist unklar, ob (und wann genau) sich die französischen Interventionstruppen, wie von der Regierung in Paris vage angekündigt, aus dem Norden Malis zurückziehen, und wer das dann mit Sicherheit entstehende Machtvakuum füllt. Die afrikanischen ECOWAS-Verbände, die seit Wochen mit zwei deutschen Transall-Transportmaschinen nach Mali geflogen werden, können das eigentlich nicht sein. Die Resolution 2085 des UN-Sicherheitsrates vom 20. Dezember 2012 erteilt ihnen ausdrücklich keinen Kampfauftrag. Genau der könnte sich aber als notwendig erweisen, sollten die jihadistischen Kombattanten ihre Rückzugsräume wieder verlassen und erneut auf die eine oder andere Landnahme ihn Nordmali bedacht sein.

Kampfauftrag durch die Hintertür?

Was würde das für ein Bundeswehrkontingent bedeuten, das zwar in sekundierender Mission die malische Nationalarmee unterstützt, aber eben auch Gefahr läuft, Ziel von Anschlägen zu werden? Werden deutsche Soldaten dann notgedrungen zu Kombattanten - oder durch wen geschützt?

Militäreinsätze wie der anstehende in Mali haben beste Chancen, auf einer nach oben offenen Eskalationsskala um die eine oder andere Ausbaustufe angereichert zu werden. Auch wenn das Mali-Mandat, über das der Bundestag jetzt zu urteilen hat, zunächst auf ein Jahr befristet ist, muss man daran erinnern, dass auch alle Parlamentsmandate für die Bundeswehrpräsenz in Afghanistan jeweils für ein Jahr galten und wie oft verlängert wurden? Und das seit Dezember 2001, also seit mehr als einem Jahrzehnt.

Quelle: der FREITAG   vom 18.02.2013. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

20. Februar 2013

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