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Dresden will demokratischen Protest verbieten

Von Elke Steven

Inzwischen ist Dresden ja bundesweit bekannt wegen seines "besonderen" Verhältnisses zur Demokratie. Für Samstag, 2. Februar 2013, setzt die Stadt nun mal wieder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außer Kraft. Das Bündnis "Nazifrei! - Dresden stellt sich quer" wollte zu einem "öffentlichen Innenstadttraining" einladen. Die Stadt erteilte Auflagen, die die Versammlung in der gewollten Form unmöglich machen. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte die Auflagen.

Als Komitee für Grundrechte und Demokratie fragen wir uns jedoch, wann auch die Stadt Dresden, ihre Versammlungsbehörde und ihre Gerichte endlich lernen, dass die Bürger und Bürgerinnen selbst das Recht haben, über Inhalt und Form ihrer Versammlungen zu entscheiden? Nur wenn konkrete Belege für eine tatsächliche und unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen, können Auflagen erlassen werden, die ein sonst notwendiges Verbot vermeiden lassen.

Mit einem Blockadetraining werden am Samstag keine anderen Versammlungen behindert, geschweige denn verhindert. Es sind gar keine Versammlungen von NPD und Kameradschaften angemeldet. Von den angekündigten Übungen geht keinerlei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aus. Noch am 18. September 2012 hat das OVG Münster geurteilt, dass das Verbot von Blockadetrainings ein rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist.

Auch Blockaden stehen unter dem Schutz des Versammlungsrechts. Darüber hinaus kann das Einüben von gewaltfreien und basisdemokratischen Kooperationen in Blockaden nicht schon als Blockade gewertet werden. Dabei handelt es sich um Versammlungen. Es ist völlig unverhältnismäßig zu unterstellen, dass diejenigen, die zu breiten Protesten gegen den Aufmarsch von NPD und Kameradschaften aufrufen, die öffentliche Sicherheit gefährden.
Versuche, eine Demonstration zu behindern und Rassisten, Antisemiten und Nationalisten mit Protest zu konfrontieren, sind legitime Formen der politischen Auseinandersetzung.

Die Stadt Dresden argumentiert, NPD und Kameradschaften seien Minderheiten und deshalb müsse die Stadt deren Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützen. So richtig es ist, dass das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit Minderheiten schützt, so absurd ist es, daraus die Konsequenz zu ziehen, der Staat müsse die Grundrechte der Rassisten schützen und dürfe hierfür die Grundrechte der anderen Bürger verletzen.

Als Komitee für Grundrechte und Demokratie ist solidarisch mit denen, die am Samstag ihren Protest gegen die Gewalttaten der Nazis in die Stadt Dresden tragen und zu Blockaden aufrufen.

Quelle:  Komitee für Grundrechte und Demokratie - 01.02.2013.

Veröffentlicht am

01. Februar 2013

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