Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Arbeiten im Lebenshaus

Informationen und Überlegungen zu dem Widerspruch zwischen einem umfangreichen und anspruchsvollen Arbeiten und seiner Bezahlung als "geringfügige Beschäftigung".

Von Axel Pfaff-Schneider, für den Vorstand von Lebenshaus Schwäbische Alb

In Kontakten mit interessierten Menschen taucht gelegentlich die Vorstellung auf, dass die Kernwohngruppe im Lebenshaus vom Verein hauptamtlich angestellt für den Verein tätig wäre. Richtig ist natürlich, dass es im Lebenshaus zwar viel Arbeit gibt, aber finanziell reicht es gerade mal zu einer besseren Anerkennung. Katrin Warnatzsch und Michael Schmid erhalten arbeitsrechtlich gesehen vom Verein eine Entlohnung auf Basis einer sogenannten "geringfügigen Beschäftigung", die wir als eine Art Aufwandsentschädigung betrachten.

Es war schon immer unser Selbstverständnis im Lebenshaus, dass für das Zusammenleben mit "Gästen" im Lebenshaus kein Einkommen bezahlt werden soll, sondern dass dies als selbstverständlicher Teil des Lebens in der Gemeinschaft gesehen wird (am Rande sei darauf hingewiesen, dass dieses Zusammenleben mit Menschen in schwierigen Lebenslagen doch einiges an Zeit, Kraft und mentaler Energie erfordert).

Die "geringfügig entlohnte Beschäftigung" ist also für die vielen anderen Aufgaben im Verein Lebenshaus Schwäbische Alb gedacht. Bei Katrin ist das ihr Sozialer Friedensdienst, mit dem sie sich in Gammertingen und Umgebung für Menschen engagiert, die Ermutigung, Rat und handfeste Unterstützung benötigen. Dazu kommen weitere Arbeiten wie zum Beispiel das Instandhalten des Gebäudes und die Gartenpflege. Bei Michael sind es seine Tätigkeiten als Geschäftsführer des Vereins Lebenshaus, die sich z.B. in den Rundbriefen, in der Internetseite und in all den anderen Aktivitäten widerspiegeln. Dazu kommen umfangreiche Verwaltungstätigkeiten wie beispielsweise die Kassenführung und die Mitgliederbetreuung.

Wer sich das von außen anschaut, was da so geleistet wird, kann leicht den Eindruck haben, dass da hauptamtliche Profis am Werk sind. Fakt ist, dass hier zwar professionell gearbeitet wird; aber Fakt ist auch, dass Katrin schon vor Jahren ihre Berufstätigkeit als Arzthelferin aufgegeben hat, um sich ganz der Arbeit im Lebenshaus zu widmen. Und Michael hat ebenfalls schon vor Jahren seine Arbeit als Pädagoge in einer Wohngruppe von Mariaberg e.V. auf eine 72,5%-Tätigkeit reduziert, um sich dem Lebenshaus mit mehr Zeit widmen zu können. Damit wird schnell deutlich, wie sehr die Beiden auf ihre "geringfügige Beschäftigung" angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Für Katrin ist zudem mit Blick in die Zukunft bedeutsam, dass damit wenigstens ein Minimum in die Rentenkasse eingezahlt wird. Wobei hier festgestellt werden muss, dass laut Katrins Rentenbescheid dieses Minimum bei Weiterführung der jetzigen Einzahlungen ohne Anpassung mit 65 Jahren eine Rente von insgesamt 455 € ergibt, also unter Berücksichtigung aller bereits früher erworbenen Anwartschaftszeiten. Ein solcher Betrag ist nichts anderes als staatlich zugesicherte Altersarmut. Mit diesen Zahlen soll verdeutlicht werden was mit diesem Beitrag thematisiert werden soll, nämlich ob unsere Gemeinschaft eine solche "Beschäftigung" mittragen will, oder ob nicht etwas anderes möglich sein sollte.

Im Rahmen dieses Artikels wird das wohl recht nüchtern beschrieben, aber - wer das Lebenshaus aus eigener Anschauung kennt, kann das gut nachvollziehen - eigentlich ist diese "geringfügig entlohnte Beschäftigung" nicht mehr als eine sehr bescheidene Anerkennung und kein wirklicher, geschweige denn der Leistung entsprechender Lohn.

Es wäre natürlich schön, und ein großer Traum des Vereins Lebenshaus Schwäbische Alb, wenn wir hauptamtliche Beschäftigung ordentlich bezahlt organisieren könnten. Vor einigen Jahren wurde das auch in einer Mitgliederversammlung ausführlicher diskutiert, aufbauend auf Ideen des Lebenshaus-Denkers Willi Haller, an die hier in Auszügen erinnert werden soll.

Wer politisch etwas verändern will, ohne dabei die Instrumente von Macht, Herrschaft und Gewalt zu verwenden, dem bleibt die Bildung von Gemeinschaften von gleichgesinnten Menschen. Nach Willi Haller betrachten sich diese Gemeinschaften gemeinsam als eine Pioniergesellschaft, deren Aufgabe es ist, unter Verzicht auf Macht und Mandat ihren politischen Willen innerhalb der eigenen Strukturen zu verwirklichen, also sich selbst individuell und kollektiv in die Pflicht zur Umkehr und zur Veränderung zu nehmen.

Das beispielhafte Handeln einer Gemeinschaft ist der Weg, der letztlich auch zur politischen Veränderung führen soll. "Jesuanische Politik unter Verzicht auf die Ausübung von Macht und Herrschaft kann als Träger für ihre Durchsetzung nur auf die Gemeinschaft der Gleichgesinnten bauen und auf die Hoffnung, daß diese Gemeinschaft wächst, sich mit anderen netzartig verbindet und schließlich für die nationalstaatlichen Großgesellschaften zum nachahmenswerten Beispiel wird. Dieser Weg zur Durchsetzung politischer Ziele beginnt also mit dem Selbstversuch und der Selbstverpflichtung, individuell wie kollektiv."

Und weiter: "Da diese Strukturen von den meisten von uns kaum beeinflusst oder gar verändert werden können und da die Durchsetzung solcher Änderung auf dem Weg der politischen Arbeit viel Zeit braucht, wird es unverzichtbar, zusammen mit Gleichgesinnten eigene Strukturen zu schaffen, um die notwendig erachteten Veränderungen zu verwirklichen und auch um diese Solidarität im Sinne eines sozialen Lernens zu üben. Den idealen Rahmen dafür bietet die Bildung eines Solidarfonds, üblicherweise im Rahmen eines gemeinnützigen Vereins, durch den Freunde für die Arbeit an bestimmten Aufgaben, die der Gemeinschaft wichtig sind und die ehrenamtlich allein nicht geleistet werden können, `freigestellt´ werden. Die Kosten für ihren Lebensunterhalt würden ganz oder teilweise von der Gemeinschaft getragen, d.h. aus dem Solidarfonds finanziert."

Mit diesen Überlegungen wird deutlich, dass wir mit unserem Lebenshaus doch schon Einiges erreicht haben, und auch die "geringfügig entlohnte Beschäftigung" ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber dass wir mit dem "Freistellen" auch noch ziemlich am Anfang stehen.

Wir wollen mit diesem Beitrag außerhalb von Mitgliederversammlungen und Rechenschaftsberichten einmal transparent machen, wie die Arbeit im Lebenshaus aktuell entlohnt wird. Wir wollen aber auch in Erinnerung rufen, dass gesellschaftliche und politische Veränderung sowohl das Engagement vieler braucht, als auch das Know-How und die Kraft und das zeitlich intensive Engagement von hauptamtlich freigestellten Menschen aus den Gemeinschaften. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und deshalb im Rahmen unserer nächsten Mitgliederversammlung das Thema und die Möglichkeiten der Finanzierung hauptamtlicher Arbeit auf die Tagesordnung setzen.

Wir laden zum Mitdenken und zum Mitdiskutieren ein.

Doch bereits um die derzeit laufenden Beschäftigungen zu finanzieren, ist es erforderlich, dass Menschen dafür einen finanziellen Beitrag übernehmen. Wir bitten darum, dies am Ende des Jahres zu bedenken und die "geringfügigen Beschäftigungen" durch Ihre Spende mitzufinanzieren.

Veröffentlicht am

12. Dezember 2009

Artikel ausdrucken