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Rettungsschirm für Flüchtlinge aufspannen!

PRO ASYL appelliert: Rettungsschirm für Flüchtlinge aufspannen! Zu den bevorstehenden Aufnahmeaktionen von Flüchtlingen:

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL betrachtet die bevorstehende Ankunft von 152 Flüchtlingen aus Malta nur als einen ersten Schritt. Angesichts der Tragödie an Europas Außengrenzen ist sie absolut nicht ausreichend. Während nun hierzulande 152 Flüchtlinge aus Malta aufgenommen werden, hat Deutschland Malta allein im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung aufgefordert, 124 Flüchtlinge wieder zurückzunehmen. PRO ASYL fordert, dass das europäische Asylzuständigkeitssystem, das den Staaten an den Außengrenzen die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme aufbürdet, in dieser Form abgeschafft wird.

Griechenland: PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, Flüchtlingskinder aus den Haftanstalten an der griechisch-türkischen Grenzen aufzunehmen.

An der türkisch-griechischen Grenze werden Flüchtlinge unter menschenunwürdigen Bedingungen in griechischen Haftlagern interniert. Darunter waren allein in diesem Jahr rund 1.000 unbegleitete Minderjährige. An der Festnahme und der Registrierung der Flüchtlinge sind im Rahmen einer sogenannten RABIT-Operation der EU-Grenzschutzagentur Frontex auch deutsche Grenzbeamte beteiligt. Hierbei werden deutsche Polizisten in ein System eingebunden, das keinerlei Schutzstandards gewährt und zu eklatanten Menschenrechtsverletzungen führt. PRO ASYL begrüßt, dass die Bundesregierung und die Innenminister der Länder die Verlängerung des Abschiebestopps nach Griechenland, der am 10. Januar 2012 ausläuft, beraten werden. Doch ein Aussetzen der Abschiebungen nach Athen reicht nicht aus. Die Wirtschaftskrise in Griechenland verschärft die bisher schon elenden Bedingungen, unter denen Flüchtlingskinder in Griechenland leben müssen. PRO ASYL appelliert an die Innenminister von Bund und Ländern, bei ihrer in der kommenden Woche stattfindenden Tagung einen Rettungsschirm für Flüchtlingskinder zu beschließen.

Resettlement: Die Aufnahme von Flüchtlingen - ein Gebot der Menschlichkeit und Solidarität

Die Aufnahme von Flüchtlingen, die in provisorischen Lagern in Tunesien und an der ägyptisch-libyschen Grenze festsitzen ist, ist ein Gebot der Menschlichkeit und Solidarität. Die etwa 5.000 Schutzsuchenden stammen zumeist aus Somalia, dem Sudan, Eritrea oder anderen Sub-Sahara-Konfliktstaaten und mussten Libyen angesichts der gewaltsamen Auseinandersetzungen in den letzten Monaten verlassen. Trotz aller Appelle des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen stehen für diese Flüchtlinge bis jetzt nur rund 1.000 Resettlementplätze in der westlichen Welt zur Verfügung. Die Initiative des Bundeslandes Rheinland- Pfalz zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Lager Choucha/Tunesien und die Forderung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder nach einer Aufnahme von irakischen Flüchtlingen zeigen, dass in die bundesdeutsche Debatte zum Thema Resettlement endlich Bewegung kommt. PRO ASYL appelliert an die Innenministerkonferenz, ein deutliches Zeichen zu setzen und ein großzügiges Aufnahmeprogramm für bedrohte Flüchtlinge zu beschließen.

Für eine neue Bleiberechtsregelung: Zehntausende Menschen leben seit Jahren ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Sie brauchen eine sichere Lebensperspektive.

Trotz zweier Bleiberechtsregelungen der Innenministerkonferenz, einem Verlängerungsbeschluss, einer gesetzlichen Regelung und einer zusätzlichen Regelung für Jugendliche leben immer noch 75.000 Menschen länger als sechs Jahre in Deutschland ohne Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht. Das Problem der Kettenduldungen ist nicht gelöst. Zehntausende Menschen, die schon lange hier leben und heimisch geworden sind, müssen jahrelang mit der Angst vor einer Abschiebung leben. Und diejenigen, die ein Bleiberecht erhielten, müssen befürchten, es wieder zu verlieren - etwa, wenn sie arbeitslos werden. PRO ASYL appelliert daher an die verantwortlichen Ministerien der Länder und an den Bund, eine neue Bleiberechtsregelung zu schaffen. Die Fehler der Vergangenheit dürfen nicht wiederholt werden. Eine neue Bleiberechtsregelung muss folgenden Anforderungen genügen: Eine Bleiberechtsregelung darf nicht einmalig an einen Stichtag geknüpft werden. Sie muss fortlaufend die Aufenthaltsdauer der Betroffenen zur Voraussetzung machen. Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen realistisch sein. Alte, kranke oder behinderte Menschen dürfen nicht vom Bleiberecht ausgeschlossen werden. Eine neue Bleiberechtsregelung muss zudem verhindern, dass Familien auseinandergerissen werden.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.  - Pressemitteilung vom 29.11.2011.

Veröffentlicht am

07. Dezember 2011

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