Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Vorrang für Zivile Konfliktlösung und Freiwilligendienste

Erklärung des geschäftsführenden Vorstandes Erklärung des geschäftsführenden Vorstandes von pax christI

pax christi begrüßt die Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht, wie sie von der Bundesregierung beabsichtig ist. Sie befreit die jungen Männer von einem nicht mehr begründbaren Zwangsdienst.

Die Bundeswehrreform greift aber zu kurz, wenn der Umbau der Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee nur von den nationalen Sicherheitsinteressen und den strategischen Konzepten im Nato-Bündnis bestimmt bleibt. Die äußere Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union kann nur in Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsinteressen der Völkergemeinschaft insgesamt erfolgen. Dazu sind Konzepte gemeinsamer Sicherheit erforderlich. Abschreckungskonzepte hingegen, an denen die Nato mit ihrem Nuklearkonzept bisher festhält, sind Relikte des Kalten Krieges. Im Zuge der weltweiten Verflechtung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Prozesse ist eine Transformation von nationalstaatlichen Armeen und Bündnissen gemeinsamer Verteidigung hin zu einer internationalen Ordnungsmacht unter dem Mandat der Vereinten Nationen erforderlich.

pax christi fordert die Bundesregierung auf:

  • die verfassungsrechtliche Aufhebung der Allgemeinen Wehrpflicht anzustreben;
  • die Aufwendungen für Rüstungsvorhaben und Beschaffungen - teilweise noch aus lange zurückliegenden Planungen - deutlich zu reduzieren;
  • die Planungen für Kürzungen der entsprechenden Haushaltstitel im Bereich ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung beim Auswärtigen Amt und beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu stoppen und die Mittel für UN-Organisationen, Entwicklungszusammenarbeit, Freiwilligendienste und Friedensarbeit deutlich aufzustocken.

Die durch die Aussetzung des Zivildienstes frei werdenden Mittel zum Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste zu nutzen. Dabei muss die Bundesregierung nach dem Subsidiaritätsprinzip verfahren und die Verantwortung für die Durchführung und Ausgestaltung der Dienste in die Hände der zivilgesellschaftlichen Organisationen legen

Quelle: pax christi - 12.11.2010.

Veröffentlicht am

15. November 2010

Artikel ausdrucken