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Keine Rechtssicherheit für Massaker

Einspruch der pax christi-Kommission Friedenspolitik zum Jahrestag des Bombenangriffs am Kunduz-Fluss

Einspruch gegen die Kriegspolitik von Bundesregierung und Bundestag erhebt die pax christi-Kommission Friedenspolitik anlässlich des Jahrestages des Luftangriffs auf zwei von Taliban gekaperte Tanklastzüge im Kunduz-Fluss in Afghanistan auf Befehl des deutschen Kommandeurs Oberst Klein, bei dem in der Nacht zum 4. September 2009 rund 140 Personen, darunter zahlreiche Zivilisten, auch Kinder und Jugendliche, ums Leben kamen.

Dass dieses erste Massaker der Bundeswehr von der Generalbundesanwaltschaft am 19. April 2010 als völkerrechtlich zulässig bewertet wurde und die Vorermittlungen eingestellt wurden, erwecke den Eindruck der Strafvereitelung im Amt und zeige, dass für eine unabhängige Untersuchung eine weisungsunabhängige Instanz notwendig sei, betont die Kommission. Die Bundesanwaltschaft folge der rechtlichen Neubewertung durch den Bundesverteidigungs- und den Außenminister, dass es sich um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt handle. Im Unterschied zu einem "Stabilisierungseinsatz" nach dem Friedensvölkerrecht würden dadurch die Handlungsspielräume der Soldaten entsprechend dem Kriegsvölkerrecht erweitert, um die Bundeswehr kriegsführungsfähiger zu machen.

Scharf kritisiert die Kommission Äußerungen von Außenminister Westerwelle, der unter Bezug auf die Veröffentlichung geheimer Dokumente im Internet erklärte, gezielte Tötungen Aufständischer seien legal und mit dem Völkerrecht vereinbar. Damit erscheine die Bundeswehr als "Taliban-Abschussdienst der US-Armee" und das rechtsstaatliche Prinzip, dass Beschuldigte das Recht auf einen fairen Prozess zuspricht, werde so ausgehöhlt.

Auch für das Handeln des Staates im Ausland gelten Grundgesetz und Grundnormen wie Menschenwürde, Recht auf Leben und Folterverbot sowie Artikel 25 GG, nach dem die Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und den Gesetzen vorgehen. Die Kommission fordert die Bevölkerung auf, sich der damit verfügbaren Rechtsmacht gegenüber den Regierenden wie gegenüber den Bundestagsabgeordneten bewusst zu werden und diese Rechtsmacht wo immer möglich zur Wahrung der demokratischen Grundordnung zu nutzen.

Befremdet äußert sich die pax christi-Kommission Friedenspolitik über eine Resakralisierung des Militärischen und die Vereinnahmung Gottes für Zwecke des Nato-Militärs beim Umgang mit toten Soldaten und im Bereich der Militärseelsorge. Sie warnt Soldat/innen vor der Illusion, richtig im Falschen handeln zu können und fordert die Kirchenleitungen auf, sich der militärischen Gewaltanwendung gegen Menschenrechte, der Militarisierung der Außenpolitik und einer systematischen "Nachrüstung der Seelen" zu widersetzen.

Quelle: pax christi - Pressemitteilung vom 02.09.2010.

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Veröffentlicht am

06. Oktober 2010

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