Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Friedensorganisationen fordern Freilassung palästinensischer Menschenrechtsverteidiger

EU soll Israel an Menschenrechtspflichten aus Verträgen erinnern

Die Europäische Union muss sich für die Freilassung palästinensischer Menschenrechtsaktivisten aus israelischer Haft einsetzen. Dies fordern die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), die katholische Friedensbewegung pax christi, attac AG Globalisierung und Krieg und andere im "Deutschen Koordinationskreis Palästina Israel" zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen sowie zahlreiche weitere Organisationen in Europa und Palästina in einem Brief an die EU-Außenvertreterin Catherine Ashton.

Die Verhaftungen zeigten, dass Israel seinen Verpflichtungen aus den Verträgen mit der EU wie beispielsweise dem Assoziationsabkommen und dem Aktionsplan nach Respektierung der Menschenrechte nicht nachkommt. Bestehende und zukünftige Verträge zwischen der EU und Israel müssten danach überprüft werden, ob Israel internationales Recht und Menschenrechte einhält. Die EU konstatiert in ihren Richtlinien über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, dass über die Jahre der Schutz für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen größer geworden ist, oft jedoch zu einem hohen Preis. Die Verteidiger würden in vielen Ländern immer mehr selbst angegriffen. Die EU glaubt deshalb, dass es wichtig ist, Sicherheit für Menschenrechtsverteidiger herzustellen und ihre Rechte zu schützen.

Die von Israel verhafteten palästinensischen Menschenrechtsverteidiger Jamal JumaAktueller Stand: Stoppt-die-Mauer-Koordinator Jamal Juma ist frei! 40 weitere Anti-Mauer Aktivisten noch in israelischer Haft - pax christi Kurzmeldung vom 13.01.2010., Mohammed Othman, Abdallah Abu Rahma wehren sich gegen den völkerrechtswidrigen Mauerbau und die damit verbundene Landenteignung. Sie sind der Militärgerichtsbarkeit unterworfen, was internationalen Standards von fairer Verhandlung nicht entspricht. Gestützt wird ihre Position durch ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, das von der UN Vollversammlung angenommen wurde. Die inhaftierten Menschenrechtsverteidiger sind unter der für die besetzten Gebiete geltenden Militärgerichtsbarkeit einer Administrativhaft unterworfen, die internationalen Standards eines fairen Verfahrens nicht entspricht.

Quelle:  IPPNW , pax christi , attac AG Globalisierung und Krieg und Deutscher Koordinationskreis Palästina Israel - Bündnis-Pressemitteilung vom 13.01.2010.

Weblinks:

Fußnoten

Veröffentlicht am

13. Januar 2010

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von