Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Verfolgungsbetreuung: Im Visier der Sozialpolizei

Sanktionen der Bundesagentur für Arbeit treiben Erwerbslose in Existenznöte. Ein Bündnis aus Politik und Kultur fordert nun das Ende dieser menschenunwürdigen Praxis

 

Von Connie Uschtrin

Wahlkampf ist nicht gerade eine Zeit der Bündnisse, jede Partei hält auf ihre Autonomie und kämpft für sich allein. Um so bemerkenswerter erscheint es, dass sich in Berlin gerade jetzt ein breites Bündnis vorstellt, das jenseits parteipolitischer Fehden einem gemeinsamen Ziel Priorität einräumt - es will die Sanktionen gegen Erwerbslose beenden.Siehe Bündnis für ein Sanktionsmoratorium .

Initiiert von Aktiven aus der Erwerbslosenbewegung, haben sich prominente Erstunterzeichner aus Wissenschaft und Kultur der Forderung angeschlossen, die demütigende und existenzbedrohende Sanktionspraxis der Bundesagentur für Arbeit auszusetzen, dazu Politiker von SPD, Grünen und der Linken. Ein Sanktionsmoratorium könne dazu dienen, darüber zu diskutieren, ob eine solche Bestrafung überhaupt einem demokratischen Sozialstaat angemessen ist, sagen die Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel, die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, und der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth - und damit immerhin zwei Vertreter von Parteien, die als rot-grüne Regierung die Hartz-IV-Politik einst auf den Weg gebracht hatten.

Es ist der Paragraph 31 des Sozialgesetzbuches, der Sanktionen regelt. Bei den Unter-25-Jährigen werden Sanktionen überdurchschnittlich häufig und besonders drastisch verhängt. Bereits beim ersten so genannten Pflichtverstoß - wenn zum Beispiel ein Bewerbungstraining oder eine Arbeitsgelegenheit nicht genutzt wurde - wird den Betroffenen die komplette Leistung für drei Monate gestrichen. Passiert ihnen das ein zweites Mal binnen eines Jahres, wird auch noch die Miete einbehalten. Schätzungsweise 100.000 Unter-25-Jährige waren 2008 von diesem drastischen Vorgehen betroffen. Welcher Ausweg bleibt ihnen? Der Staat jagt sie entweder zurück in (meist nicht mehr intakte) Elternhäuser, auf den Strich oder in die Kriminalität. Dabei sollten doch gerade junge Menschen auf der Suche nach Ausbildung und Beruf die größtmögliche Unterstützung erfahren.

Zwei Drittel aller Klagen sind erfolgreich

"Im Jahr 2008 waren 789.000 Erwerbslose von Sanktionen betroffen, mit denen ihr Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen wurden", berichtet die Initiative für ein Sanktionsmoratorium. In sehr vielen Fällen wurden Sanktionen im Nachhinein als unhaltbar oder rechtswidrig beurteilt. Widersprüche waren bei jeder dritten Bestrafung erfolgreich, Klagen sogar in zwei Dritteln aller Fälle. Allerdings scheuen Erwerbslose oft den Weg zum Sozialgericht. Nur etwa jeder Zehnte legt Einspruch ein gegen verhängte Sanktionen, die nicht selten einen immensen Schaden anrichten. Der Gesetzgeber begründet Repressionen mit erzieherischen Zielen, doch in Wirklichkeit verbreiten sie Angst durch den Entzug von existenziell notwendiger Hilfe und sind häufig sogar gesetzeswidrig. Es sind gar nicht so sehr boshafte Mitarbeiter der Job-Center, die eine Maßnahme veranlassen - oft finden sie die Sanktion selbst unsinnig, sind aber angehalten, Strafen zu verhängen.

Die Sozialrechtlerin Helga Spindler, beklagt, dass Arbeitslose mittlerweile immer stärker Angst und Verunsicherung ausgesetzt würden. An vielen Gerichtsentscheidungen könne man ablesen, dass der Druck, der ausgeübt werde, "weit über das hinaus geht, was noch verständlich ist". Man stehe heute vor der Frage, ob Erwerbslose überhaupt noch gleichberechtigte Bürger in unserem Land seien. Der Soziologe Stephan Lessenich kritisiert, dass der Sozialstaat zu einem kontrollierenden und disziplinierenden geworden sei. Er sieht hier ein Demokratieproblem. "Der demokratische Sozialstaat sollte nicht als Sozialpolizei agieren", betont Lessenich. Die Grundrechte unserer Demokratie sieht auch Katja Kipping von der Linken bedroht. Denn mit ihnen seien die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher nicht vereinbar, da das Existenzminimum gekürzt werde.

Zielvorgaben zur Erhöhung der Sanktionsquote

Frank Jäger von der Erwerbsloseninitiative Tacheles berichtet sogar aus einer Behörde, dass den Mitarbeitern Zielvorgaben zur Erhöhung der Sanktionsquote vorgegeben worden seien. Und der Grünen-Politiker Markus Kurth verweist auf das Beispiel von Arbeitsagenturen, Hunderte von Einladungen zu einer Info-Veranstaltung zu verschicken, wobei fest damit gerechnet werde, dass ein gewisser Prozentsatz fern bleibt und somit sanktioniert werden könne. Angelika Wernick von der AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV ergänzt, dass in den Behörden dafür sogar ein Begriff kreiert worden sei: Verfolgungsbetreuung.

Wer übrigens denkt, die Sanktionen seien eine hinterlistige Einsparungspolitik der Bundesagentur auf Kosten der Arbeitslosen, der irrt. Denn die Kosten, die für die zahlreichen Verfahren an den Sozialgerichten anfallen sind so hoch, dass die Sanktionspraxis zumindest für den Staat ein Nullsummenspiel sein dürfte. Es lohnt sich also noch nicht einmal finanziell, den Menschen ihr Existenzminimum und damit ein menschenwürdiges Leben vorzuenthalten.

Quelle: der FREITAG vom 14.08.2009. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Fußnoten

Veröffentlicht am

14. August 2009

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von