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Am EUCOM darf wieder demonstriert werden!

Von Wolfgang Sternstein

 

Grundrechte, die man nicht in Anspruch nimmt - und wenn es nicht anders geht, auch einklagt - gehen verloren.

Am 9.10.2001 - also keine vier Wochen nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York - erließ das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart zwei Allgemeinverfügungen für die Patch Barracks bei Vaihingen (Sitz des EUCOM) und die Kelley Barracks bei Möhringen (Sitz des AFRICOM). Diese Allgemeinverfügungen untersagten Versammlungen in einem "Erweiterten Sicherheitsbereich", der den eingezäunten Sicherheitsbereich dieser Anlagen auf mehr als Doppelte vergrößert. Außerdem untersagten sie Unbefugten das Betreten dieses Sicherheitsbereiches, der jedoch vor Ort nicht gekennzeichnet ist, sodass der ahnungslose Spaziergänger eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er sich als Unbefugter in diesem Waldgebiet erholt. Für Demonstrationen wiesen die Allgemeinverfügungen jeweils zwei Versammlungsorte aus, die von den Kommandozentralen jedoch so weit entfernt liegen, dass die Demonstrationen von den Adressaten der Proteste, den Angehörigen der US-Armee, entweder gar nicht oder nur höchst eingeschränkt wahrgenommen werden konnten.

Begründet wurden die Allgemeinverfügungen mit der Gefahr von Terroranschlägen gegen diese Kommandozentralen, was auf eine erstaunliche prophetische Gabe der Behörde schließen lässt, da das AFRICOM erst sieben Jahre später in den Kelley Barracks eingerichtet wurde. Ein Schuft, wer sich etwas Böses dabei denkt! Schließlich geht es der Stadt Stuttgart ausschließlich darum, Terroranschläge auf diese hochsensiblen Militäranlagen zu verhindern.

Man sollte allerdings wissen, dass das EUCOM seit Ende der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts immer wieder das Ziel von Protesten der Friedensbewegung gegen seine völkerrechtswidrigen, verfassungswidrigen und menschenrechtsverletzenden Aktivitäten war. Es gab Andachten, Mahnwachen, Versammlungen, Blockaden, Entzäunungsaktionen, ja sogar eine Menschenkette mit 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer rund ums EUCOM. Einen Zusammenhang zwischen diesen Protesten und den Allgemeinverfügungen herzustellen, ist natürlich rein spekulativ. Tatsache aber ist, dass das Grundrecht auf freie Versammlung im Bereich des Erweiterten Sicherheitsbereiches weitgehend aufgehoben wurde. Sämtliche Proteste gegen diese Verfügungen blieben wirkungslos. Schließlich sahen wir uns gezwungen, gegen Auflagen des Amtes für öffentliche Ordnung anlässlich einer Mahnwache zum Gedenken an die Opfer der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6.8.2008 Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Das Verwaltungsgericht gab uns im Wesentlichen Recht. Es erlaubte die Versammlung in unmittelbarer Nähe des Haupttores der Patch Barraks und es erlaubte auch die Flugblattverteilung an Angehörige der US-Armee.

Als wir am 6.8.2008 jedoch von unseren Rechten Gebrauch machen wollten, wurden wir wie Staatsfeinde behandelt. Wir wurden von Polizisten mit körperlicher Gewalt rüde von der Straße hinter eine Barriere gedrängt und von Beamten regelrecht bewacht. Die Flugblattverteilung wurde unter Anwendung körperlichen Zwangs unterbunden. Dagegen erhob unser Anwalt Dr. Peter Becker, Vorsitzender der IALANA (Juristenvereinigung gegen Atomwaffen) Widerspruch. Dem Widerspruch wurde jetzt stattgegeben, die Allgemeinverfügung für das EUCOM aufgehoben. Zwar ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Wir erwarten jedoch, dass die Stadt Stuttgart erkennt, sie hat sich in dieser Sache total verrannt.

Merke: Grundrechte, die man nicht in Anspruch nimmt - und wenn es nicht anders geht, auch einklagt - gehen verloren!

 

Veröffentlicht am

26. Juni 2009

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