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Und sie verweigern doch!

Mehr als ein Einziger: Seit die Bundeswehr an Interventionseinsätzen teilnimmt, sind bereits mehrfach Soldaten ihrem Gewissen gefolgt - Replik zu Andreas Zumachs Laudatio auf Agustín Aguayo

Von Jürgen Rose

"Ein wahrer Held heutiger Kriege", so Andreas Zumachs Laudatio auf den US-Sanitätsgefreiten Agustín Aguayo, der seinen erneuten Kriegsdienst im Irak verweigerte, daraufhin von einem US-Militärgericht zu achtmonatiger Haft verurteilt und am 21. Dezember mit dem Stuttgarter Friedenspreis ausgezeichnet wurde.Siehe Laudatio Agustin Aguayo: Ein wahrer Held heutiger Kriege . In der Tat gebührt dem widerständigen Sanitätssoldaten, der ungeachtet persönlicher Repressalien unbeirrt seinem Gewissen folgte, all der Respekt, den ihm sein Laudator zollt. Gleiches gilt für den aufrechten Bundeswehrmajor Florian Pfaff, den derselbe Sprecher bereits mit seiner Ansprache anlässlich der Verleihung des AMOS-Preises geehrt hatte. Der war verliehen worden, weil sich Pfaff - soweit bekannt - als einziger deutscher Soldat geweigert hatte, befehlsgemäß das völkerrechtliche Verbrechen des Angriffskrieges gegen den Irak im Jahr 2003 zu unterstützen. Zu Recht verweist Zumach auf die kaum zu überschätzende Bedeutung dieses Falles, wie sie sich nicht zuletzt im epochalen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Juni 2005 manifestiert - der Freitag hat über die Causa Pfaff seit 2004 ausführlich berichtet.

Leider trübt jedoch der Glorienschein, mit dem Laudator Zumach - dem der Autor übrigens seit Jahren persönlich verbunden ist - den angeblich einzig "wahren Helden" aus den Reihen der Bundeswehr umgibt, den Blick auf die Tatsachen. In den deutschen Streitkräften hat nämlich, seit sie dieses Deutschland auch auf dem Balkan oder gar am Hindukusch verteidigen, eine Vielzahl von Soldaten beschlossen, Gewissen und Diensteid zu folgen, anstatt bedenkenlos völkerrechts- und grundgesetzwidrige Befehle ihrer Vorgesetzten auszuführen. All jene Kriegsdienstverweigerer im wahrsten Sinne des Wortes handelten genauso wie die von Zumach Gelobten unter Inkaufnahme hoher persönlicher Risiken - immerhin stellen Gehorsamsverweigerung und Ungehorsam nach dem deutschen Wehrstrafgesetz mit Freiheitsentzug bewehrte Straftaten dar.

So weigerte sich - entgegen Zumachs Behauptung, nicht ein einziger der 1999 am NATO-Luftkrieg beteiligten deutschen Soldaten habe "auch nur einen einzigen Befehl nicht ausgeführt" - ein gutes Dutzend Luftwaffenpiloten, mit ihren ECR-TORNADOs die ihnen befohlenen Angriffsmissionen zur "Unterdrückung der gegnerischen Luftabwehr", wie es im Militärjargon heißt, zu fliegen. Der Freitag Zeitung berichtete darüber am 23. Juli 2004 mit hervorgehobenem Zwischentitel: Piloten verweigern den Einsatz im Luftkrieg gegen Jugoslawien.Siehe Artikel "Gehorsam bis zum Verfassungsbruch" .

Ebenfalls unzutreffend ist die Aussage, es habe keine Verweigerungen von in Afghanistan eingesetzten Bundeswehrsoldaten gegeben. So wurde - im FreitagZuletzt in der Ausgabe 01/08: "Dienst an der Waffe, statt am Menschen" . ausführlich dokumentiert - die Sanitätssoldatin, Hauptfeldwebel Ernst-Zettl, scharf disziplinar gemaßregelt, weil sie die Vereinbarkeit ihr erteilter Befehle mit dem humanitären Völkerrecht bezweifelt und sich geweigert hatte, ihre Rot-Kreuz-Armbinde abzulegen Der Autor selbst hat es im März 2007 entgegen der Befehlslage abgelehnt, den Einsatz deutscher Tornado-Aufklärer in Mazar-e-Sharif logistisch zu unterstützenSiehe Freitag 12/07: "Aufklären, damit die anderen bomben können" ., woraufhin in offiziellen Stellungnahmen gegenüber der Presse unverblümt mit dem Staatsanwalt gewunken wurde. Dass er sich dabei expressis verbis auf das Pfaff-Urteil berufen hat, widerlegt schlagend die irrige Aussage Zumachs, bislang habe "noch kein Bundeswehrangehöriger davon Gebrauch gemacht". Im Gegenteil - dies war der Lackmustest, was mittlerweile auch jene Dutzende Bundeswehrsoldaten erkannten, die sich bei Rechtsanwälten nach den Möglichkeiten erkundigt haben, ebenfalls ihren Dienst in Afghanistan abzulehnen. Verbrieft sind darüber hinaus mehrere Fälle von anerkannten und abgelehnten Kriegsdienstverweigerungen von aktiven und ehemaligen Soldaten und Soldatinnen bis hinauf in die Offiziersränge, die ausdrücklich die kriegerischen Missionen der Bundeswehr als Begründung für ihre Gewissensentscheidungen benennen.

Lediglich erwähnt sei, dass seit Jahrzehnten auf deutschem Boden keine Todesurteile verhängt oder gar vollstreckt werden dürfen. US-Militärbasen sind eben nicht, wie Zumach fälschlich ausführt, "praktisch extraterritorial, da die deutschen Gesetze und auch das Grundgesetz hier keine Gültigkeit haben". Jenes ergibt sich aus dem NATO-Truppenstatut in Verbindung mit dem 1993 novellierten Zusatzabkommen, in dem die Rechtspflichten der in Deutschland stationierten alliierten Truppen akribisch bis hin zur Einhaltung deutscher Bestimmungen zur Abfallbeseitigung geregelt sind.

Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr und einer der Sprecher des Arbeitskreises Darmstädter Signal , der sich seit Jahren in Kritik und widerständigem Verhalten gegenüber der Militärobrigkeit übt. Er vertritt in diesem Text seine persönlichen Auffassungen.

 

Quelle: Freitag   - Die Ost-West-Wochenzeitung 05 vom 01.02.2008. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Jürgen Rose und des Verlags.

Fußnoten

Veröffentlicht am

31. Januar 2008

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