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Libby und Vanunu

Von Daniel Ellsberg - ZNet 07.07.2007

Am selben Tag, an dem Präsident Bush Scooter Libbys Gefängnisstrafe aufhob, wurde in Israel Mordechai Vanunu zu einer neuen Haftstrafe verurteilt. In beiden Fällen lautete der Vorwurf, Gespräche mit Journalisten geführt zu haben. Die Strafen unterscheiden sich deutlich. Im Falle Libby ging es um Meineid bezüglich der Umstände (der geführten Gespräche) - mit der Folge einer Behinderung der Justiz. Die Anklage im Fall Vanunu lautete, er habe gegen Auflagen verstoßen, die ihm vor drei Jahren, nach seiner Haftentlassung, auferlegt wurden (nach 18-jähriger Haft, die er voll abgesessen hatte). Vanunu hat mit Journalisten geredet. Man hatte ihm verboten, mit irgendjemandem zu reden, weder mit Journalisten noch mit Ausländern. Aber Vanunu benahm sich wie ein freier Mensch und tat beides - wiederholt und öffentlich.

Libby hat Geheiminformationen weitergegeben. Vanunu war damals wegen desselben Vergehens zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Aber diesmal ging es bei ihm nicht um Geheimnisverrat, niemand wirft ihm dies vor. Die Transkripte und Veröffentlichungen seiner Interviews sind zugänglich, öffentliches Wissen. In seinen Gesprächen hat er vor allem seine ehrliche persönliche Haltung zum Thema Atomwaffen zum Ausdruck gebracht: Atomwaffen - auch die israelischen - gehörten abgeschafft und zwar überall.

Meineid, wie im Falle Libby, mit der Absicht, die Justiz zu behindern (was Libby schließlich auch gelang), ist ein uraltes, etabliertes Verbrechen. Praktisch alle Rechtssysteme kennen entsprechende Paragraphen. Vanunus freie Meinungsäußerungen hingegen sind - laut geltendem internationalen Menschenrecht - keine Verbrechen. In keinem anderen demokratischen Staat wären seine Aussagen als Verbrechen gewertet worden. Es geht hier nicht um Bewährungsauflagen, wie es oft fälschlicherweise dargestellt wurde. Vanunu war nicht auf Bewährung. Er hatte seine Haftzeit, für seine frühere Verurteilung, voll abgesessen: 18 Jahre Gefängnis, davon 11 1/2 in Isolationshaft. Die meisten Strafsysteme hätten ihm danach keinerlei Auflagen oder Restriktionen auferlegt.

Welchen Status haben jene rechtlichen Restriktionen, für deren Verletzung Vanunu nun verurteilt wurde? Die Antwort lautet: Jenes israelische Recht, mit dem Vanunus Bewegungsfreiheit und seine freie Meinungsäußerung eingeschränkt wurden, ist ein Relikt aus der Zeit des britischen Mandats über Palästina. Es handelt sich um unverändert übernommene Kolonialregelungen. In keiner anderen Demokratie findet sich Vergleichbares. Man stelle sich vor, die neugegründeten ‘Vereinigten Staaten von Amerika’ hätten damals die britischen Restriktionen und Unterdrückungsmechanismen, die zur Amerikanischen Revolution geführt hatten, in ihr Rechtssystem übernommen. Diese wurden in der Unabhängigkeitserklärung und der ‘Bill of Rights’ verurteilt. Als er das neue Urteil hörte, sagte Vanunu mit Galgenhumor, er sollte wohl eher bei der Königin von England Berufung einlegen.

Es gibt weitere Unterschiede zwischen dem Fall Libby und dem Fall Vanunu. Lewis Libby hatte mit Journalisten geredet - in der klaren Absicht, die Person Joseph Wilson zu diskreditieren. (Dieser hatte öffentlich Tatsachen ausgesprochen, die die Lügen der Bush-Administration widerlegten.) Einige Geheiminformationen, die Libby veröffentlichte - auf Anweisung seines Chefs, Vizepräsident Dick Cheney - sollten bewusst auf die falsche Fährte führen. Es ging um die Frage, auf welcher Grundlage Amerika in den Irakkrieg geführt wurde. So war beispielsweise eine Passage aus einem geheimen Einschätzungsbericht (‘National Intelligence Estimate’) aus dem Kontext gerissen. In diesem Kontext heißt es warnend, der vorliegende Bericht sei nicht gesichert und in Geheimdienstkreisen umstritten. Tatsächlich erwies er sich als falsch. Zum Zeitpunkt, als Vizepräsident Cheney Lewis Libby autorisierte, die Infos preiszugeben (ob Cheney selbst dazu befugt war, darf sehr bezweifelt werden), wussten Cheney und Libby bereits, dass die Einschätzungen nicht zutreffend waren.

Eine weitere Geheiminformation, die Libby preisgab, war der Name und die Tätigkeit von Joseph Wilsons Ehefrau, Valerie Plame. Sie arbeitete als verdeckte CIA-Agentin. Ihre Aufgabe war es, das Schema der Nuklearproliferation im Nahen/Mittleren Osten aufzudecken. Zum Thema Enthüllung: Ich teile nicht die Ansicht, dass sämtliches Geheimdienstwissen sakrosankt sei. Ich selbst wurde vor Gericht gestellt, weil ich geheime Informationen kopierte und bewusst an die Öffentlichkeit brachte - die sogenannten ‘Pentagon Papers’Anmerkung d. Übersetzerin: * zur Person von Daniel Ellsberg bzw. zum Thema ‘Pentagon Papers’ siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Daniel_Ellsberg .. Ich hätte andererseits niemals etwas Derartiges getan wie den Namen von Valerie Plame oder deren Geheimstatus preiszugeben. Ihre Arbeit hat offensichtlich den amerikanischen Sicherheitsinteressen gedient, und sie konnte sie nur unter dem Deckmantel der Anonymität leisten. Plame hatte ein Anrecht auf Geheimhaltung.

Es gibt noch einen Unterschied zu meiner damaligen Veröffentlichung (der ‘Pentagon Papers’): Die spezifische Geheimhaltungspflicht, um die es im Falle Plame geht, ist per Gesetz geschützt. Der US-Kongress hat ein Gesetz zum Schutze der Identität von Personen erlassen, die für Geheimdienste tätig sind (‘Intelligence Identities Protection Act’). Dieses Gesetz stellt die Enthüllung der wahren Identität eines Undercover-Agenten unter Strafe. (Ob Libby wusste, dass Plame Undercover-Status besaß, bleibt - dank seiner Erinnerungslücken (vielleicht Lügen) - unbewiesen.) Ich habe nichts gegen das oben erwähnte Gesetz, es ist sehr eng gefasst. Allerdings würde ich mich sehr gegen ein Gesetz wie das britische Geheimdienstgesetz wehren (Official Secrets Act), das sehr generell ist und jede Veröffentlichung von Geheimdienstinformation unter Strafe stellt. Durch den Ersten Zusatz (der US-Verfassung) konnte ein solches Gesetz bei uns bislang verhindert werden.

Keine Frage, die Informationen, die Mordechai Vanunu 1986 an die Presse gab, waren in Israel ein Geheimnis und deren Veröffentlichung illegal - vor allem die Information, dass Israel seit geraumer Zeit Atomwaffenstaat war, mit einem Atomwaffenarsenal größer als das der Briten, vielleicht sogar größer als das der Franzosen. Israel hatte nie den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet und seine nuklearen Operationen keinerlei internationalen Inspektionen unterworfen. Andererseits: Kein anderer Atomwaffenstaat der Welt hätte seinen Status vor dem eigenen Volk und der Welt verborgen (mit Ausnahme Südafrikas, das mit dem Ende der Apartheid sein geheimes Atomwaffenarsenal eingestand und es gleichzeitig auflöste).

1986 war das israelische Programm nur noch für jene Israelis und andere (zu denen offiziell auch die US-Regierung gehörte) ein Geheimnis, die es vorzogen, dem israelischen Leugnen - das sehr ambivalent und bewusst irreführend war -, Glauben zu schenken. (Überraschend war allerdings der Umfang des Programms, selbst die CIA war überrascht.)

Klar ist, es ging um Informationen, auf die Vanunus Mitbürger schon lange ein Anrecht hatten - schon zuvor dringend gehabt hätten, als noch Zeit war, sich eine demokratische Meinung zu bilden und Einfluss auf die nationale Politik zu nehmen. Meiner Ansicht nach hat Vanunu mit dem ihm zur Verfügung stehenden Wissen genau das Richtige getan. Ich hoffe, ich hätte mich an seiner Stelle ebenso verhalten. Die Bereitwilligkeit, mit der er bei seinen Enthüllungen ein persönliches Risiko einging - wie etwa eine Verurteilung zu langer Haft -, verdient weltweite Bewunderung und, wie ich hoffe, Nachahmung (laut Amnesty International ist Mordechai Vanunu die einzig bekannte Person, mit einer derart langen Isolationshaft; diese stellt, laut Amnesty, einen Menschenrechtsverstoß dar).

Die Verfolgung der Person Vanunus, die kontinuierlichen Einschränkungen, denen er auch nach Ende seiner Haftzeit unterworfen war und nun seine erneute Verurteilung und Einweisung ins Gefängnis, wo er eine sechsmonatige Strafe absitzen soll (verhängt unter dem Vorwand, er verfüge über fünfundzwanzig Jahre altes Wissen, das er weitergeben könnte [was übrigens durch die Restriktionen keineswegs verhindert worden wäre]) - dies alles ist illegal und empörend.

Was Lewis Libby angeht: Ich weiß nicht, ob eine dreißigmonatige Gefängnisstrafe in seinem Fall wirklich so exzessiv gewesen wäre, wie Präsident Bush meinte, als er die Strafe umwandelte. Bush weiß - besser als wir alle - dass Libby nur der Wasserträger war, dass Libby routinemäßig die Wünsche und Befehle seiner Chefs ausführte - auch wenn diese klar illegal waren. Würde die Untersuchung durch den US-Kongress - in der es um Gesetzesbrüche, Verfassungsverstöße und Täuschungsmanöver, die uns in den Irakkrieg geführt haben, geht, (Dinge, die auch gegen den Iran wieder zur Anwendung kommen könnten) -, dies bestätigen, wären Amtsenthebungsverfahren und danach Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Richard Cheney und/oder George Bush sehr wohl möglich. Nun haben wir allerdings Gewissheit: Eine Verurteilung von Cheney oder dessen Boss würde von präsidialer Seite in eine Rundumbegnadigung umgewandelt. Das versetzt entsprechenden Bemühungen einen Dämpfer. Richard Nixon hat einmal erklärt: “Wenn es der Präsident tut, ist es nicht illegal”. Vielleicht stimmt dieser Satz nicht wirklich. Aber was immer “es” ist, wenn “es” der Präsident oder sein Vize anordnet oder tut, scheint “es” strafrechtlich nicht verfolgbar zu sein.

Zum Thema Israel: In diesem Land sind noch Regeln in Kraft, die zu einem alten imperialen System passen, aber nicht zu einer Republik.

Quelle: ZNet Deutschland   vom 09.07.2007. Übersetzt von: Andrea Noll. Orginalartikel: “Libby and Vanunu” .

Fußnoten

Veröffentlicht am

15. Juli 2007

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