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Deutsche Waffen gegen streikende Lehrer in Mexiko?

Von Johannes Plotzki

Müssen schon bald einige EU-Staaten ihre Rüstungsexporte nach Mexiko einstellen? Möglicher Grund: Der EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexport verbietet Lieferungen von Waffen, wenn die Möglichkeit besteht, dass diese im Bestimmungsland zur internen Repression benutzt werden.

Trotz der Gegenpräsidentschaft des linksliberalen Andrés Manuel López Obrador wurde Felipe Calderón von der rechtskonservativen Partei der Nationalen Aktion (PAN) am 1. Dezember als neuer Präsident Mexiko vereidigt. Der als konservativer Hardliner geltende Calderón gab bereits bei dem Kongress für Mexikanischen Außenhandel Anfang des Monats im Bundesstaat Guerrero die Marschrichtung seiner Regierungszeit bekannt. Den Unternehmern und Wirtschaftspolitikern sagte er in Bezug auf die aktuellen Proteste eines breiten Oppositionsbündnisses in Oaxaca, dass man im Land den Respekt vor Gesetz und Autorität verloren habe, um sich dann zu dem zu verpflichteten, was er allen Vorwürfen des Wahlbetruges zum Trotz als sein erstes Mandat bezeichnete: das Gesetz zu hüten und die Menschen dazu zu bringen, es zu hüten. Calderón gab in Bezug auf die Wiederherstellung von investitionsfreundlicheren Zuständen zu, “es wäre anmaßend, sofortige Ergebnisse zu versprechen, sondern es wird uns Arbeit, Zeit, ökonomische Mittel kosten, und es wird uns leider wahrscheinlich auch Menschenleben kosten.”La Jornada, 7.1106.

Schon sein Vorgänger und Parteifreund, Vicente Fox, wusste, dass neoliberaler Umbau und Führung mit harter Hand zusammenpassen. Aufrüstung und Verstärkung der Repressionsapparate stehen dabei dem Laissez-faire im wirtschaftlichen Bereich durch weitere Deregulierung und Liberalisierung Pate. In einer Reihe von Bundesstaaten übertrug die Regierung im Rahmen der Initiative Sicheres Mexiko (“México Seguro”) dem Militär Polizeibefugnisse, was zu über 5.000 Festnahmen führte. Beispiele für gewaltsame Niederschlagung von Protesten durch staatliche Sicherheitskräfte und Schusswaffengebrauch gibt es allein aus diesem Jahr eine ganze Reihe, wie auch internationale Menschenrechtsorganisationen in ihren Berichten bekannt geben.

UNO besorgt über brutale Polizisten in Mexiko

Ende November veröffentlichte das Komitee gegen Folter der Vereinten Nationen (UN) die Ergebnisse seines 37. Treffens Erwähnung findet darin auch die Menschenrechtssituation in Mexiko. Das UN-Komitee drängt in seinem Abschlussbericht darauf, dass der mexikanische Staat “eine sofortige, gründliche und unabhängige Untersuchungen zu den Vorfällen während der Polizei-Operation in San Salvador Atenco am 3. und 4. Mai 2006” einleitet.UN-Committee against Torture Concludes (37th Session), 24.11.2006. Zur Erinnerung: In San Salvador Atenco drangen Anfang Mai rund 3.000 schwerbewaffnete Polizisten aus Landes- und Bundeseinheiten ein, stürmten wahllos Häuser, zerstörten Mobiliar und nahmen unter Anwendung äußerster Brutalität und Einsatz von Schusswaffen knapp 300 Menschen fest. Ein 14jähriger Jugendlicher wurde bei dem Einsatz erschossen, dutzende Personen wurden verletzt, davon mindestens zwei durch Schusswaffen. Auch Amnesty International kommt in seinem Bericht zur Folter in Mexiko zu erschreckenden Einschätzungen. Untersuchungen zeigten, dass Folter in Mexiko nach wie vor weit verbreitet ist. Demnach wenden insbesondere Strafverfolgungsbehörden und die Justizpolizei der einzelnen Bundesstaaten sowie der Kommunen Folter im Zuge von Verhaftungen oder in den ersten Stunden nach einer Festnahme an. In seinem Jahresbericht 2006 bemerkt Amnesty International, dass im Berichtszeitraum 2005 in Mexiko “kaum Fortschritte bei der Beendigung von Menschenrechtsverletzungen oder im Kampf gegen die Straflosigkeit zu verzeichnen” waren.Amnesty International: Jahresbericht 2006 Mexiko.

EU-Rüstungsexporte nach Mexiko

Der Weltentwicklungsbericht 2006 der Weltbank gibt Auskunft darüber, dass sich die mexikanischen Rüstungsimporte zwischen 1995 und 2005 versechsfacht haben. Damit liegt Mexiko an der Spitze aller lateinamerikanischen Länder was Rüstungsimporte betrifft. Die mexikanischen Einfuhren von Waffen und Munition machten im Vorjahr (2004) rund 46% der Rüstungsimporte Gesamt-Lateinamerikas aus. Allein in ihrem vorletzten Amtsjahr 2005 hat die Fox-Regierung die Waffen-Bestellungen von 12 Mio. auf 34 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht.

In der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2005 ging allein aus der EU unterschiedlichstes Rüstungsmaterial im Wert von mehr als 243,6 Mio. Euro an die Fox-Regierung. Mexiko ist einer der wichtigsten Empfängerländer der EU diesbezüglich. Laut den Jahresberichten des EU-Ministerrates haben im gleichen Zeitraum 14 der jetzigen 25 EU-Mitgliedsländer Kriegsmaterial an Mexiko geliefert: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Italien, Litauen, Polen, England und Schweden. Gemäß dem mexikanischen Nachrichtenmagazin Proceso vom 17.11.06, bestätigte Nicolas Kerlereux, Pressereferent des Rates der EU, dass die mexikanischen Polizeikräfte einer der Empfänger dieser EU-Exporte seien.Vgl. Proceso, 17.11.06. Ein am 12. September diesen Jahres erschienener Bericht des Rates der EU kommt zu dem Ergebnis, dass sich der Waffenhandel mit Mexiko für die französischen Hersteller unter Fox äußerst günstig entwickelte und allein die französischen Lieferungen, größtenteils elektronische Ausrüstung für die militärische Nutzung, Kampflugzeuge und verschiedene Schusswaffen, im vergangenen Jahr 68% der EU-Rüstungsexporte an Mexiko ausmachten.

Seit 2003 schlüsselt die EU die Rüstungsexporte ihrer Mitgliedsländer in 22 Kategorien auf. Besondere Beachtung verdienen dabei im Zusammenhang mit deren Verwendung gegen die Zivilbevölkerung sogenannte Kleinwaffen, also Maschinenpistolen, Maschinengewehre, sowie voll- und halbautomatische Waffen. In den vergangenen drei Jahren bestellte Mexiko bei EU-Ländern Waffen dieser Kategorie im Wert von 7,47 Mio. Euro, davon mehr als die Hälfte im vergangenen Jahr. Der aktuelle EU-Rüstungsexportbericht für das Jahr 2005 gibt Auskunft darüber, dass im Berichtzeitraum insgesamt für 4,4 Mio. Euro Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen nach Mexiko erteilt wurden. Lieferländer sind demnach Österreich, die Tschechische Republik, Deutschland und Spanien.Vgl. Council of the European Union: Eighth annual report according to operative provision 8 of the European Union Code of Conduct on Arms Exports, 12 September 2006.

EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexport - nur ein weiterer Papiertiger?

Die Frage stellt sich angesichts der aktuellen politischen Konflikte zwischen Polizeieinheiten und Protestierenden im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca, ob nicht der EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexport spätestens jetzt einer weiterer Versorgung des mexikanischen Staates mit Waffen aus Europa im Wege stehen müsste.

Dieser vom Rat der EU am 8. Juni 1998 angenommene Verhaltenskodex für Rüstungsexport geht in seinem zweiten Kriterium auf die Achtung der Menschenrechte im Endbestimmungsland ein. Darin werden die Mitgliedsstaaten dazu angehalten, keine Exporte zu genehmigen, “wenn eindeutig das Risiko besteht, dass das zur Ausfuhr bestimmte Gerät zur internen Repression benutzt werden könnte.” Interne Repression umfasst demnach “Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Laut dem zweiten Artikel des gleichen Kriteriums werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, bei Rüstungsexporten “besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen”, wenn in den Bestimmungsländern “von den zuständigen Gremien der VN, des Europarates oder der EU schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen festgestellt wurden.”

Bezüglich der versuchten Niederschlagung der langanhaltenden Proteste im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca gibt Amnesty International unmissverständlich in einer Eilmeldung vom 24.08.2006 bekannt, dass die Sicherheitskräfte “in exzessiver und unangemessener Weise Gewalt gegen Teilnehmer an Protestkundgebungen im Bundesstaat Oaxaca angewandt” haben, und fordert die mexikanischen Behörden zur Einhaltung der “Grundprinzipien der Vereinten Nationen für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen” sowie des “Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen” auf.Amnesty International: UA-227/2006 v. 24.08.2006.

Mittlerweile haben nicht nur mehrere internationale Menschenrechtsorganisationen und das UN-Komitee gegen Folter die Verletzung der Menschenrechten bei den Polizeieinsätzen in Atenco festgestellt, sondern auch die EU-Kommission erklärt in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage des parteilosen EU-Abgeordneten Tobias Pflüger bezüglich der staatlichen Repression in Atenco, dass “die erniedrigende Behandlung der festgenommenen Personen und insbesondere der Frauen durch nichts zu rechtfertigen” sei.Aus der Antwort der EU-Komission auf die schriftliche Anfrage von Tobias Pflüger (parteiloses Mitglied der Linksfraktion im Europäischen Parlament) zu den Vorfällen in Atenco vom 8. Juni 2006.

Reichen diese Erklärungen aus, um im EU-Rahmen die Rüstungsexporte nach Mexiko zu überdenken? Ergänzend zum EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexport gibt es etwas Vergleichbares auf nationaler Ebene einzelner Mitgliedsstaaten. Diese gehen teilweise über die EU-Richtlinie hinaus und waren in Einzelnfällen wirksames Instrument zur Überprüfung von Waffenausfuhren.

So sorgte kurz vor dem Wahlsieg des Präsidentschaftskandidaten Vicente Fox im Jahr 2000 ein Zwischenfall für kurzzeitige Verstimmung im europäisch-mexikanischen Waffengeschäft, als Mexiko von Belgien 500 Gewehre vom Typ P-90 kaufen wollte. Die Verträge dafür waren bereits unterzeichnet, als Belgien am 2. Mai 2000 diese Exportabkommen einseitig aufkündigte. Die Begründung war, dass belgische Parlament habe seine Sorge darüber geäußert, Waffen mit derartig hoher Durchschlagskraft könnten in die Hände von Drogenkartellen und anderer Gruppen organisierten Verbrechens gelangen.

Dirk van der Maelen, Fraktionsvorsitzender der Flämischen Sozialdemokraten im belgischen Parlament, erinnert sich in einem Interview mit dem mexikanischen Nachrichtenmagazin Proceso, dass unterschiedliche Abgeordnete damals angemahnt hätten, wenn dieser Export zustande käme, sei dies eine Verletzung des belgischen nationalen Waffengesetzes und des EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexport.Vgl. Proceso, 17.11.06.

Deutschland: ganz vorn bei Waffenexporten

Das Stockholmer SIPRI-Institut sah Deutschland für 2005 auf dem vierten Platz der weltweiten Rüstungsexporteure. Für den Zeitraum von 2001 bis 2005 rangiert Deutschland nach den Feststellungen dieses Instituts ebenfalls auf Platz 4.Vgl. SIPRI-Yearbook 2006, 12.06.2006. Die deutschen Rüstungsexporte werden durch das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt. Die “Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern” aus dem Jahr 1982 sind neben dem entsprechenden EU-Verhaltenskodex Richtlinien für die Auslegung der benannten Gesetze. Die am 19. Januar 2000 vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung der “Politischen Grundsätze” hat die folgenden wesentlich neuen Elemente eingeführt: Die Beachtung der Menschenrechte ist für jede Exportentscheidung von hervorgehobener Bedeutung, unabhängig davon, um welches mögliche Empfängerland es sich handelt. So werden Rüstungsexporte grundsätzlich nicht genehmigt, wenn “hinreichender Verdacht” besteht, dass das betreffende Rüstungsgut zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht wird. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle. Die Grundsätze gehen hier weiter als der EU-Verhaltenskodex, wonach erst bei insofern bestehendem “eindeutigen Risiko” keine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden soll.

Laut dem am 27. September 2006 von der deutschen Bundesregierung beschlossene Rüstungsexportbericht 2005 haben sich mit 1.629,7 Mio. Euro (2005) die deutschen Kriegswaffenausfuhren innerhalb der letzten acht Jahre mehr als verdoppelt. Im Berichtszeitraum wurden 3 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Mexiko im Wert von 496.515 Euro erteilt. Im Bereich der Kleinwaffen wurden 7 Einzelgenehmigungen für deren Export nach Mexiko im Wert von 692.165 Euro im Jahr 2005 genehmigt. Darunter waren u.a. Gewehre und Maschinenpistolen, und zusätzlich Munition im Wert von 15.000 Euro für Gewehre und Maschinenpistolen.Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2005 (Rüstungsexportbericht 2005), September 2006.

Unklarer Endverbleib - wenn Polizisten nach Feierabend auf Journalisten feuern

Völlig ungeklärt bleibt letztlich bei allen Waffenexporten deren Nutzung nach erfolgter Lieferung. Dazu sagen die bereits erwähnten Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen, “der Endverbleib der Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter ist in wirksamer Weise sicherzustellen.” Aber wie soll das geschehen? Klar ist, dass gerade in den gewalttätigen Auseinandersetzungen in Mexiko, wie Ende Oktober in Oaxaca oder dem jüngsten Massaker im lakandonischen Regenwald in Chiapas auch paramilitärische Gruppen und sogar einzelne Polizisten in zivil involviert sind. So wurden ein örtlicher Polizist, ein Mitarbeiter der lokalen PRI-Administration, ein Sicherheitschef, sowie ein ehemaliges Mitglied der Paramilitärs als Mörder des Ende Oktober in Oaxaca erschossenen New Yorker Kameramanns Brad Will identifiziert.

Zuletzt am letzten November-Wochenende kam es wieder zu tödlichen Angriffen seitens staatlicher Sicherheitskräfte auf Protestierende im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca. Die Zahl der in dem seit Juni andauernden Konflikt aus Polizeiwaffen Getöteten erhöhte sich damit nach Angaben der Versammlung der Bevölkerung von Oaxaca (APPO) um weitere fünf. Außerdem sind etliche Verletzte, Verhaftete und Verschwundene die traurige Bilanz der brutalen Niederschlagung einer Demonstration, die sich auch gegen die militärische Besetzung des zentralen Platzes in der Landeshauptstadt richtete. Wie zuvor wurden auch bei den diesmaligen Angriffen Schüsse aus schweren Waffen auf die Demonstrierenden abgefeuert.

Woher diese Waffen stammen, beschäftigt momentan den Unterausschuss Menschenrechte im Europäischen Parlament. Grüne und Mitglieder der Linksfraktion hatten dort die Frage aufgeworfen, ob die EU nicht künftig ihre Rüstungsexporte nach Mexiko einstellen müsse und berufen sich dabei auf den EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexport. Noch sind in dem Zusammenhang längst nicht alle Mittel ausgeschöpft. Erster Schritt müsste die Umwandlung des EU-Verhaltenskodex in einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Union sein, weil erst dann von den Mitgliedstaaten verbindlich verlangt würde, ihre nationale Gesetzgebung mit den im EU-Kodex festgelegten Normen in Übereinstimmung zu bringen. Denn noch gibt es viel zu viele Schlupflöcher, wie auch internationale Initiativen zur Rüstungsexportkontrolle betonen: “Die bestehenden Kontrollsysteme sind in ihrer jetzigen Form völlig ungeeignet, um internationale Rüstungstransfers zu regulieren,” so Dr. Mathias John, Rüstungsexperte von Amnesty International Deutschland.Zit. nach: Oxfam Deutschland, Pressemitteilung, Berlin, 02.10.2006.

Ungeklärt bleibt außerdem die Frage, wie der Tendenz von Verlagerungen der Produktionsanlagen ins Ausland, einschließlich der Vergabe von Verträgen über Lizenzproduktion begegnet werden kann. So vergibt auch Heckler&Koch aus Oberndorf am Neckar Lizenzen für die Produktion des Sturmgewehres G-3, sowie des Maschinengewehrs HK 21 nach Mexiko.Vgl. Otfried Nassauer/Christopher Steinmetz: “Made in Germany” inside Komponenten - die vergessenen Rüstungsexporte, März 2005. Es ist bereits abzusehen, dass das G-3 Nachfolgemodell, das G-36, ebenso in Mexiko zum Einsatz kommen wird. Der Weg geht dabei über den Export von Waffenkomponenten. Diese “blinden Passagiere”Ebenda. nutzen ein weiteres Schlupfloch in der Rüstungsexportkontrolle aus, da diese weiterhin zwischen Waffensystemen und Komponenten unterscheidet. Dabei ist dies für die Rüstungsproduktion letztlich unerheblich, wie folgendes Beispiel verdeutlichen soll. Das für die mexikanische Armee neu entwickelte Gewehr mit dem Namen FX-05 wird überwiegend Teile des Sturmgewehrs G36 enthalten. In den vergangenen Monaten verdichteten sich die Hinweise, dass dafür von Heckler&Koch Komponenten geliefert werden sollen.Vgl. Deutsches Aktionsnetz Kleinwaffen (DAKS) [Hrsg.]: Kleinwaffen-Newsletter August 2006.

Sind Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Rüstungsexporten dringend nötig, so sind langfristig Rüstungsproduktion und deren Export gänzlich zu beenden, da jede neu produzierte Waffe auch dazu genutzt werden kann, Gewalt und Unrecht anzuwenden, egal wo. Eindeutig fällt die Beurteilung im Rüstungsexportbericht 2005 der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) bezüglich dem Geschäft mit Waffen aus: “Jeder Rüstungsimport vermindert durch seine Kosten die Möglichkeit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu fördern, denn Geld kann nur einmal ausgegeben werden. Das Geld, das von importierenden Regierungen für Rüstungseinfuhren aufgewandt wird, steht für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur, Gesundheitsvorsorge und andere entwicklungsfördernde Ziele nicht mehr zur Verfügung.”Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE)[Hrsg.] Rüstungsexportbericht 2005.

Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.   - IMI-Analyse 2006/029 - in: AUSDRUCK (Dezember 2006)

Fußnoten

Veröffentlicht am

15. Dezember 2006

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