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“Die angekündigte Bleiberechtsregelung darf kein Placebo sein”

PRO ASYL zum Tag des Flüchtlings 2006

Die Forderung nach einem Bleiberecht steht im Zentrum der diesjährigen Interkulturellen Woche, zu der die Kirchen bundesweit aufrufen. Zum Tag des Flüchtlings, der von PRO ASYL koordiniert wird, finden an vielen Orten Veranstaltungen zum Thema des Bleiberechts für Kettengeduldete statt.

Anlässlich des Flüchtlingstages fordert PRO ASYL eine durchgreifende Bleiberechtsregelung. “Die mehrfach auch vom Bundesinnenminister angekündigte Bleiberechtsregelung darf kein Placebo sein, mit dem man die Öffentlichkeit ruhig stellt”, so PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Ohne unerfüllbare Nebenbedingungen und Fallstricke müsse eine solche Regelung sein. Die Debatte konzentriere sich zu Unrecht allein auf die hier groß gewordenen Kinder. Auch Alleinstehende, die seit langen Jahren in Deutschland leben, seien faktische Inländer und dürften nicht ausgeschlossen werden.

Dazu gehört auch, dass Geduldete eine faire Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Die bestehenden Benachteiligungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt müssen beseitigt werden. Ein gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt ist erforderlich.

“Wer ein Bleiberecht mit kurzfristiger Laufzeit ohne gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe verspricht, der will statt einer vernünftigen Bleiberechtsregelung ein Luftschloss mit hochgezogener Zugbrücke”, so Günter Burkhardt.

Wie gut oder schlecht eine Bleiberechtsregelung auch sein mag - sie greift rückwirkend. Doch auch für die Zukunft müssen Kettenduldungen verhindert werden. Durch einen absurden Prozess nehmen die Kettenduldungen noch zu. Etwa 45.000 Menschen haben in den letzten drei Jahren durch ein Widerrufsverfahren von Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge den früher gewährten Asylstatus verloren. Viele von ihnen werden künftig mit der Duldung leben. Denn Abschiebungen in akute Kriegs- und Krisengebiete wie nach Afghanistan oder in den Irak werden aus technischen oder Sicherheitsgründen mittelfristig nicht in großer Zahl möglich sein. Leider wird der bürokratische Irrsinn dieser europaweit einzigartigen Widerrufspraxis von Gerichten bestätigt, die bei der Prüfung der Völkerrechtskonformität häufig versagen. Deshalb ist der Bundesgesetzgeber am Zug. PRO ASYL fordert: Ein Entzug des Asylstatus darf nur nach sorgfältiger Prüfung, ob im Herkunftsland dauerhaft stabile Verhältnisse herrschen, zulässig sein. Der Deutsche Bundestag soll, so PRO ASYL diese völkerrechtskonforme Änderung im Zuwanderungsgesetz beschließen, damit keine neuen Kettengeduldeten entstehen.

Scharfe Kritik übt PRO ASYL am Umgang mit politischen Flüchtlingen an den europäischen Außengrenzen. Es werde versucht, Italien und Spanien zu einer weiter verschärften Politik der Zugangsverhinderung zu zwingen. Während man die illegalen Abschiebungen ohne Asylprüfungen in beiden Ländern im letzten Jahr kritiklos hingenommen habe, biete man jetzt Hilfe nur in Form einer verstärkten Beteiligung an der militarisierten Abschottung an.

Quelle: PRO ASYL   Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerklärung vom 28.09.2006.

Veröffentlicht am

29. September 2006

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