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Gegen die geplanten Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes

DGB, Interkultureller Rat in Deutschland und PRO ASYL nehmen Stellung gegen die geplanten Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes


Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Interkulturelle Rat in Deutschland und PRO ASYL äußern sich in einer am 21.03.2006 veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme zur geplanten Verschärfung des Zuwanderungsgesetzes und üben Kritik an den bis jetzt bekannt gewordenen Plänen.

Die Organisationen rufen gemeinsam dazu auf, in den kommenden Wochen und Monaten parallel zur parlamentarischen Beratung auf Bundes- und Länderebene das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien und den Abgeordneten zu suchen und sie auf das Ausmaß der geplanten Verschärfungen hinzuweisen. In öffentlichen Veranstaltungen sollen Migranten und Flüchtlinge darlegen können, was die Verschärfungen für sie bedeuten würden.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zeigt sich immer deutlicher: Das Ausländerrecht ist weitgehend Gefahrenabwehrrecht geblieben. Die Zuwanderungspfade sind schmal und steinig. Integrationspolitik wird auf den Erwerb von Deutschkenntnissen reduziert. EU-Regelungen zur Harmonisierung der Flüchtlingspolitik werden unzureichend und restriktiv umgesetzt.

DGB, Interkultureller Rat und PRO ASYL kritisieren, der Gesetzentwurf sei von "grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Migranten und einem Geist der Abschottung gegenüber Flüchtlingen geprägt". Migranten stehen unter dem Generalverdacht, sich nicht integrieren zu wollen, Flüchtlinge vor der Mauer einer Politik, die ihnen Integration verwehrt.

In ihrer Stellungnahme kritisieren DGB, Interkultureller Rat und PRO ASYL unter anderem:

- Geplante Einschränkung des Ehegattennachzugs
Noch mehr als die Schaffung einer Altersgrenze von 21 Jahren kann die Anforderung, noch im Herkunftsland Deutsch zu lernen, den Familiennachzug dauerhaft verhindern. Der Erwerb von Sprachkenntnissen ist in vielen Staaten nur für Gebildete und Bessergestellte in Großstädten möglich. Damit wird der Familiennachzug von einem Grundrecht, als Familie zusammenzuleben, zu einem Vorrecht für Privilegierte.

- Einführung neuer Haftformen
Geplant sind noch mehr Möglichkeiten, Asylsuchende in Haft zu nehmen. Auch wenn lediglich "Anhaltspunkte" dafür bestehen, dass ein anderer EU-Staat für die Behandlung eines Asylantrags zuständig ist, sollen die betroffenen Flüchtlinge in "Zurückweisungshaft" genommen werden. Dies würde in Deutschland für ein Fünftel aller Antragsteller zutreffen. Andere Haftformen sollen ohne Einschaltung eines Richters zulässig sein bzw. die gerichtliche Entscheidung zunächst umgangen werden.

- Missstand der Kettenduldungen
DGB, Interkultureller Rat und PRO ASYL fordern eine großzügige Bleiberechtsregelung, für die Langzeitgeduldeten. Darüber hinaus muss das Zuwanderungsgesetz mit dem Ziel geändert werden, dass in Zukunft keine neuen Kettenduldungen "produziert" werden.


Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Presseerkärung vom 21.03.2006.

 

Zum Herunterladen:

Broschüre "Ein Schritt vorwärts -zwei zurück" - PDF

Stellungnahme von PRO ASYL - PDF

Veröffentlicht am

23. März 2006

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