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Bilanz nach einem Jahr Zuwanderungsgesetz

PRO ASYL übt scharfe Kritik an der Umsetzung der humanitären Regelungen

Am 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Nach einem Jahr Praxiserfahrung zieht PRO ASYL Bilanz. “Die humanitären Anliegen des Zuwanderungsgesetzes werden in der Praxis fast vollständig verfehlt”, sagt Marei Pelzer von PRO ASYL. Weder wurden die Kettenduldungen abgeschafft - noch ist es gelungen, die Härtefallkommissionen bundesweit zu etablieren. Für die Betroffenen heißt das, dass sie nach wie vor keine sichere Perspektive in Deutschland haben und selbst nach zehn und mehr Jahren Aufenthalt mit ihrer Abschiebung rechnen müssen. Selbst hier aufgewachsene Jugendliche und junge Erwachsene werden rigoros abgeschoben.

Der von Rot-Grün und den damaligen Oppositionsparteien im Jahr 2004 ausgehandelte Zuwanderungskompromiss hatte im humanitären Bereich vorgesehen, die so genannten Kettenduldungen abzuschaffen. Von den 193.000 Geduldeten leben schätzungsweise 140.000 schon länger als 5 Jahre und ca. 50.000 sogar länger als 10 Jahre in Deutschland. Für diese Personengruppe sollte ein Bleiberecht insbesondere durch § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht werden, der eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer vorsieht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ausreisen können.

Der Gesetzeswortlaut lässt viel Raum für unterschiedliche Interpretationen durch die zuständigen Landesinnenministerien. In den meisten Bundesländern sind derart restriktive Erlasse ergangen, dass von den neuen Regelungen kaum jemand profitiert hat. So hat die Erlasslage in Nordrhein-Westfalen, wo rund ein Drittel aller Geduldeten lebt, dazu geführt, dass bislang nur wenige Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis positiv beschieden worden ist. Besser sieht es in Rheinland-Pfalz aus. Hier haben über 1.000 Menschen durch das neue Gesetz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Auch die Hoffnungen, die mit der Einführung von Härtefallkommissionen verbunden worden sind, sind enttäuscht worden. Nach einem Jahr ist es nicht gelungen, diese Kommissionen bundesweit zu etablieren. Bayern weigert sich noch immer, eine Kommission einzurichten. Auch in Hessen und Niedersachsen greift das Instrument so gut wie gar nicht. Dort wurden die Petitionsausschüsse der Landtage mit den Aufgaben der Härtefallkommission betraut - mit dem Ergebnis, dass jeweils nur ein einziger Fall positiv entschieden wurde. PRO ASYL fordert, dass diese Blockadehaltung gegen Humanität endlich aufgegeben wird.

Etwas besser sieht es in Berlin aus: In 500 Fällen wurde positiv entschieden und den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. In Nordrhein-Westfalen hat die Härtefallkommission von über 900 Anträgen bislang ca. 100 als Härtefälle eingestuft und die Ausländerbehörden um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ersucht. Querschläge gibt es von einigen Ausländerbehörden, die trotz positiver Kommissionsentscheidung das Bleiberecht verweigern.

In den meisten Bundesländern liegen die Erfolgsquoten im einstelligen Bereich.

Angesichts einer Vielzahl dramatischer Einzelfälle ist der Output der Härtefallkommissionen bei bundesweiter Betrachtung enttäuschend.

PRO ASYL fordert angesichts der desaströsen Bilanz im humanitären Bereich erneut eine allgemeine Bleiberechtsregelung für die Dauergeduldeten. Diese könnte durch Gesetz oder durch Beschluss der Innenministerkonferenz verwirklicht werden.

Quelle: PRO ASYL e.V. - Presseerkärung vom 30.12.2005.

Veröffentlicht am

31. Dezember 2005

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