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Die Hartz-Reformen - ein politischer GAU

Von Roland Roth

Neun Monate nach Inkrafttreten von Hartz IV, dem Herzstück der als “Jahrhundertreform” hochgejubelten “Agenda 2010”, könnten selbst dezidierte Kritiker dieses Projekts Beißhemmungen entwickeln. Erbarmungslos hat Murphy’s Gesetz zugeschlagen: “Alles was schief gehen kann, geht auch schief”. Und noch ein bisschen mehr.

Fangen wir mit dem Persönlichen an, das ja - wie wir wissen - immer auch politisch ist. Der Namensgeber, Duz-Freund des Kanzlers und VW-Personalchef, musste im Sommer seinen Hut nehmen. Unter dem Druck ökonomischer Misserfolge flog ein Begünstigungssystem im VW-Management auf, das mit seiner Mischung aus Puff, Abzocke und Spesenreiterei einen Altherrenmief verbreitet, der so gar nicht zum “innovativen” Management-Jargon passen will, mit dem Peter Hartz und die nach ihm benannte Kommission die Republik beglückte.

Noch bizarrer war der Coup, mit dem der “Reform”-Kanzler seinen Abgang inszenierte. Nachdem er seine Partei in die Hartz-Reformen “geprügelt” (an die 200.000 Parteiaustritte), die heftigsten Protestmobilisierungen zu einem sozialen Thema in der Geschichte der Bundesrepublik ausgelöst und nach einer Serie von zehn Wahlniederlagen dank Hartz IV sprunghaft nach oben getriebener Arbeitslosenzahlen auch noch die Wahlen im sozialdemokratischen Stammland NRW verloren hatte, drängte er überraschend auf Neuwahlen - gerade so, als ob ihm die überdeutlichen Landtagswahlergebnisse verborgen geblieben wären. Erstaunlich, wie willig die eigene Fraktion und die befassten Verfassungsorgane dabei mitspielten. Fast wäre der Coup sogar gelungen, obwohl dieses Mal weder ein Krieg noch eine Flut zur Hilfe kamen. Unterstützung bot stattdessen eine Opposition, die es in ihrem selbstgefälligen neoliberalen Überbietungswettbewerb Schröder ermöglichte, sich und seine Partei wieder einmal als “kleineres Übel” zu präsentieren und die gerade reformerisch in die Tonne gehauene “soziale Gerechtigkeit” als Wahlkampfparole zu recyceln.

Von der Jahrhundertreform zur Milchmädchenrechnung

Solches Zocker-Pech müsste nicht bekümmern, wären die Hartz-Reformen auch nur gemessen an den eigenen Ansprüchen gelungen oder zumindest ihr künftiges Gelingen absehbar. Auch wenn es für eine solide Bewertung zu früh ist, fällt die Zwischenbilanz verheerend aus. Dies gilt besonders für das zentrale Ziel, durch “moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” - so der offizielle Namen der Hartz-Kommission - die Zahl der Arbeitslosen innerhalb weniger Jahre zu halbieren. Selbst wenn man die unbeabsichtigte “Ehrlichkeit” der neuen Zahlen berücksichtigt, d.h. die von den Kommunen neu in die Arbeitsfähigkeit entlassenen Sozialhilfe-BezieherInnen abzieht, lässt sich keine nennenswerte Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt erkennen. Im Gegenteil. Der Abbau “guter” sozialversicherungspflichtiger Jobs hält an und wird nur durch den Zuwachs an Mini-Jobs und die Abdrängung von Hunderttausenden in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II, die sog. “Ein-Euro-Jobs”, notdürftig verdeckt. Wenn überhaupt, dann ist von den Hartz-Reformen allenfalls ein “Jobwunder im perspektivlosen Niedriglohnsektor” (Rudolf Hickel) zu erwarten. Selbst dieses liegt jedoch in weiter Ferne, kompensieren doch vielerorts die billigeren Arbeitsgelegenheiten zur Zeit allenfalls die gestrichenen ABM- und SAM-Stellen, die zwar auch befristet waren, aber sich in Status und Bezahlung wenigstens an tariflichen Beschäftigungsverhältnissen orientierten. Sollte es in Zukunft dennoch zu einer nachhaltigen Belebung des Arbeitsmarkts kommen, dann sicherlich nicht wegen, sondern eher trotz des Hartz-Instrumentariums.

Diese Einsicht wird inzwischen selbst von zentralen Protagonisten der Arbeitsmarktpolitik formuliert, die nach der Agenda-Ankündigung abgetaucht waren. Auch die beste Vermittlung, so heißt es nun unter dem Druck der schlechten Daten aus dem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, schaffe kaum neue Arbeitsplätze. Die Arbeitsmarkterfolge der internationalen Vorbilder beruhten gar nicht auf verbesserten Vermittlungsleistungen, sondern setzten bereits vor entsprechenden Reformen ein. Dass mit Organisationsreformen und beschleunigter Vermittlung die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt und das Volumen der Arbeitslosigkeit halbiert werden könne, sei ohnehin ein Rezept, “das nur in Deutschland verschrieben wird” (Konle-Seidl 2005: 7). Als “Milchmädchenrechnung” (ebenda) erscheint nun, was noch vor kurzem als alternativloser Reformkonsens vertreten wurde.

Organisierte Verantwortungslosigkeit

Dieser Abgesang auf die möglichen Wirkungen der einst hochgejubelten Organisationsreformen der BA (Hartz III) und das allmähliche Verschrotten ihrer Wundermittel (“Personal-Service-Agenturen”, “Job-Floater”, “Ich-AGs” etc.) wird heute von der Melodie “Nichts Genaues weiß man nicht” begleitet. Händeringend wird auf den “Reform-Baustellen” mehr Geduld und Zeit gefordert, wenn es um die eigene Leistungsbilanz geht. Ganz anders ist jedoch der Umgang mit den Betroffenen des “Förderns und Forderns” von Hartz IV. Dass es zuerst und zuletzt um Leistungskürzungen für Arbeitslose geht, daran bestand schon bei der Ankündigung der Agenda 2010 kein Zweifel, auch wenn der aufkeimende Protest mit dem Hinweis abgespeist wurde, einige würden sich sogar finanziell besser stellen. Dieser harte armutsfördernde Kern des “Forderns” wird seit Sommer 2004 ins Werk gesetzt. Was vielen Betroffenen dabei widerfahren ist, verdiente eine Fortsetzung von Ulrich Sonnemanns deutschen Reflexionen von 1963 über “Das Land der unbegrenzten Zumutbarkeiten”. Dies gilt nicht nur für die Höhe des ALG II oder die patriarchale Konstruktion der “Bedarfsgemeinschaften”. Detailversessene Fragebögen weit jenseits des “informationellen Selbstbestimmungsrechts”, Computerprogramme, die nicht laufen wollen, fehlerhafte Bescheide in großer Zahl, unauffindbare Anträge, abgetauchte Beschwerde-Instanzen, telefonisch unerreichbare Arbeitsagenturen und vieles mehr gehören seither zum Alltag von Arbeitslosen.

Diese keineswegs amüsante Serie von “Pleiten, Pech und Pannen” hat tiefer liegende Ursachen, von denen hier nur einige benannt werden sollen:

Organisierte Unübersichtlichkeit

Das nächtens großkoalitionär gezimmerte Kompromissgesetz hat nicht nur zahlreiche handwerkliche Mängel, sondern widerspricht in seiner institutionellen Ausgestaltung dem proklamierten Ziel, Dienstleistungen “aus einer Hand” anzubieten. Stattdessen kamen zu den zwei alten Institutionen (BA und Kommunen) zwei weitere Varianten hinzu: die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der beiden und die Optionskommunen bzw. -landkreise. Vor allem in den ARGEn trafen zwei gegensätzliche Organisationskulturen mit ungeklärten Zuständigkeiten aufeinander, die in der Folge oft eher gegeneinander arbeiteten als miteinander kooperierten. Es dominiert die bürokratische Selbstbeschäftigung. Für die zu “Kunden” avancierten Arbeitslosen bedeutet dies zumeist organisierte Verantwortungslosigkeit. Der Anteil der ALG II-EmpfängerInnen, die in den ersten neun Monaten dieses Jahres einen Vermittler bzw. Fallmanager gesehen haben, dürfte nach einigen lokalen Erfahrungsberichten weit unter zehn Prozent liegen. Schon an dieser Stelle blamiert sich das vollmundig versprochene “Fördern”.

Neue Verschiebebahnhöfe

Diese unübersichtlichen Strukturen wirkten als Einladung, Verantwortung und Kosten zu verschieben. Das hohe Lied des Reformgesetzes und seiner segensreichen Wirkungen für die vom Ersten Arbeitsmarkt Ausgeschlossenen singend, ging es den beteiligten Akteuren doch häufig zu offensichtlich in erster Linie darum, für sich und ihre Einrichtung das Meiste herauszuholen. Die Kommunen “reintegrierten” in der Regel mehr als 90 Prozent ihrer Sozialhilfeempfänger in die Warteschleifen des Arbeitsmarkts, mit entsprechenden finanziellen Entlastungseffekten für die kommunalen Haushalte. Und dies durchaus konform mit einem Gesetz, das - um entsprechenden Druck auf die Empfänger von Sozialtransfers ausüben zu können - nur noch minimale Hürden für die Arbeitsbefähigung vorsieht. Wohlfahrtsverbände, aber auch andere freie, kommunale und selbst private Träger entdeckten mit den Eingliederungsbeihilfen für die “Ein-Euro-Jobs” eine neue Einnahmequelle und billige Arbeitskräfte - nicht selten zu Lasten der regulär Beschäftigten in den eigenen Einrichtungen oder des lokalen Gewerbes. Dass diese Art von Arbeitsgelegenheiten auch nicht zur Anerkennung der unentgeltlich bürgerschaftlich Engagierten im sozialen Bereich beigetragen haben dürfte, sei nur am Rande vermerkt. Nicht Wenige - gerade in den neuen Bundesländern - erfuhren dabei eine eigentümlich zynische “Förderung” ihrer Beschäftigungsfähigkeit: Was sie einst in einem normalen Beschäftigungsverhältnis verrichtet haben und anschließend als ABM-Kraft weiterführen durften, wird ihnen nun als Arbeitsgelegenheit sanktionsbewährt angetragen.
Reformhektik. Gemessen an der üblichen und erwartbaren Veränderungsgeschwindigkeit von Institutionen hat die hektische Gleichzeitigkeit von institutionellen Umbauten und neuen Programmen (Gesetzen) ein Chaos produziert, das vor allem zu Lasten der “Kundinnen” und “Kunden” geht. Zwar wurde auch in anderen Ländern mit ähnlichen Arbeitsmarktreformen experimentiert, aber doch erheblich zeitlich gestreckt und nacheinander. Ganz anders in der Bundesrepublik. Vielerorts wurden erst mit und nach Inkrafttreten des Gesetzes die Umzugskartons gepackt und neue Standorte bezogen. So herrscht bis heute an vielen Orten eher die “neue Unübersichtlichkeit” als ein kundenorientiertes Angebot an “neuen Dienstleistungen”.

“Fordern” ohne “Fördern”

Das größte Desaster zeichnet sich jedoch beim vollmundig versprochenen Fördern ab. Wie dies aussehen und erfolgreich sein könnte, weiß - so konstatiert man auch im IAB - zur Zeit niemand. Dieses zentrale Versprechen der Hartz-Reformen hatte man schon bei der Vorbereitung fast vergessen. Heute stehen Fallmanager und ARGEn mit nahezu leeren Händen da, zumal nach den aufgelaufen institutionellen und personellen Mehrkosten in vielfacher Milliardenhöhe BA und Bundesregierung angekündigt haben, ihre Angebote in der “aktiven Arbeitsmarktpolitik” “übersichtlicher” zu gestalten, d.h. drastisch zurückzufahren. Erwartbar ist jene Übersichtlichkeit leerer Regale, an die sich ältere Ostdeutsche sicherlich noch erinnern können. Zwar gibt es viele Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, denen niemand (außer den Anbietern) nachweinen wird. Aber nach dem “Job Training Robbery” (Ivar Berg) haben die neuen Dienstleister fast nichts mehr zu bieten, was die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen nachhaltig verbessern könnte. Unterm Strich scheint sich die in vielen Protesten vorgebrachte Befürchtung zu bestätigen, dass mit den reduzierten und eingesparten Zahlungen an Arbeitslose eine Kontrollbürokratie finanziert werden soll, die außer Zumutungen und Schikanen nicht viel zu bieten habe. Überraschend sind allenfalls die weit höheren Kosten, das Ausmaß an bürokratischem Leerlauf und die Fülle von nicht-beabsichtigten Nebeneffekten. Es wird sich in absehbarer Zukunft auch noch herumsprechen, dass es nicht die frisch importierten “workfare”-Modelle waren, die zu mehr Beschäftigung in den USA oder Großbritannien geführt haben. Hier wie dort handelt es sich bei dem Griff in die Mottenkiste frühkapitalistischer Armenhäuser arbeitsmarktpolitisch um kostspieligen Unsinn, der einzig wegen seiner Drohpotentiale für die Noch-Normalbeschäftigten, wie zur Beförderung ihrer unbegrenzt willfährigen “Arbeitsmoral” und “Flexibilität” in einer Zeit geschätzt wird, die alles zu bieten hat außer Vollbeschäftigung in menschenwürdigen Arbeitsverhältnissen.

Zu den Kollateralschäden der Hartz-Reformen gehört u.a. der an vielen Orten beobachtbare Abschied von der kommunalen Beschäftigungsförderung. Das gilt besonders für den lokalen dritten Sektor, der ja - im Unterschied zum vorherrschenden Trend - in den letzten beiden Jahrzehnten deutliche Beschäftigungszuwächse verzeichnen konnte. Für die dort üblichen Mischungen aus öffentlich geförderter, ehrenamtlicher und kommerzieller Betätigung sieht es in der neuen Welt der ARGEn eher schlecht aus. Viele Kommunen haben sich aus der Verantwortung gestohlen, einen Prozess zu organisieren, in dem die örtlichen Gemeinschaften darüber entscheiden, was sie mit den Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik lokal bewegen wollen. Mit einem positiven Beitrag zur lokalen Infrastruktur, zur Stärkung der öffentlichen Güter und zur kommunalen Daseinsvorsorge ist schon deshalb kaum zu rechnen, weil die kommunale Bürgerschaft in die bürokratischen Aushandlungsprozesse gar nicht einbezogen ist.

Grüne Alternativen

Wenn diese Einschätzungen nicht völlig daneben liegen, dann wären die Akteure grün-alternativer Kommunalpolitik gut beraten, sich verstärkt an der Suche nach grundlegenden Alternativen zur Agenda 2010 zu beteiligen, deren auch nach den selbstgesetzten Maßstäben klägliches Scheitern erwartbar ist. Weder die hinter vorgehaltener Hand angekündigte zehnjährige Experimentierzeit noch die damit einhergehenden “Reformen” der “Reform” versprechen ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Sicherheit. Dies sind übrigens keine linksradikalen Forderungen, sondern jene grundlegenden sozialpolitischen Maßstäbe, die im Sozialgesetzbuch I verankert sind und an denen sich alle sozialen Einzelgesetze zu orientieren hätten. Die Hartz-Demonstrationen, aber auch die Wahlergebnisse der größeren Parteien haben überdeutlich gemacht, dass diese Normen in der Bevölkerung weit stärker verankert sind als bei den politischen und ökonomischen “Eliten”. Mit dem Gang in die Opposition könnte ja auch bei den Grünen jener lähmende Konformitätsdruck schwinden, der viele Zweifelnde zu rotgrünen Regierungszeiten verstummen ließ.

Vor allem auf zwei Themenfeldern gilt es, ökologisch verantwortliche, links-libertäre, d.h. demokratisch-menschenrechtlich orientierte Alternativen zur “Agenda 2010” zu entwickeln. Zum einen scheint die Zeit reif für ein garantiertes bedingungsloses Grundeinkommen statt Hartz IV. Innovation, Flexibilität, Experimentierfreunde und all die anderen Zauberwörter des politischen Neusprech sind für die meisten Lohnabhängigen und ihre Familien nur dann mehr als eine Drohung, wenn sie auf eine gesicherte soziale Existenz bauen können, die zu angstfreier Kreativität einlädt. In ihren jungen Jahren waren die Grünen einmal VorreiterInnen in der ökosozialen Debatte über ein garantiertes Grundeinkommen. Nach dem Desaster der Agenda-Reformen und ihren bürgerrechtlich-demokratischen Flurschäden besteht erneut die Gelegenheit, diese Debatte ernsthaft zu führen, zumal der nationale wie internationale Rückenwind für ein garantiertes Grundeinkommen zunimmt (seit Mitte des vorigen Jahres gibt es auch ein deutsches Netzwerk Grundeinkommen , siehe >> Netzwerk Grundeinkommen ).

Zum anderen machen die bürokratischen Verschiebebahnhöfe deutlich, wie notwendig eine Erneuerung und Stärkung kommunaler Politik in demokratischer Absicht ist. Dies gilt nicht nur, aber besonders für die Arbeitsmarktpolitik und ihre Verknüpfung mit lokaler Infrastruktur, öffentlichen Einrichtungen und Diensten. Bei den “großen” Reformen von Rotgrün, insbesondere bei der Föderalismusreform, saßen die Kommunen bestenfalls am Katzentisch und meist nur in Gestalt von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, die zumeist nur ängstlich auf die finanziellen Folgen achteten. Es ist schon erstaunlich, wie abstinent, zumindest schweigsam das grün-alternative Milieu im Zusammenhang mit den vielen Experimenten gewesen ist, die im letzten Jahrzehnt mit dem Stichwort “Bürgerkommune” verbunden sind. Wer die demokratischen Ansprüche der Anti-Hartz-Protestierenden und vieler anderer Initiativen ernst nimmt, nach sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten jenseits des Ersten Arbeitsmarkts sucht und den Herausforderungen neoliberaler Globalisierung begegnen will, wird sich nicht zuletzt für eine umfassende Rekommunalisierung der Politik stark machen müssen.

Literaturhinweise:

  • Baumeister, Hella u.a. (Hg.), Die Hartz-“Reformen”. Die Folgen von Hartz I - IV für ArbeitnehmerInnen, Hamburg (VSA) 2005, darin auch der Beitrag von Rudolf Hickel und ein Beitrag des Autors zu den Montagsdemonstrationen in Sachsen-Anhalt
  • Regina Konle-Seidl, Reform der Arbeitsverwaltung. Steht man auf drei Beinen wirklich besser? Nürnberg 2005 (IAB-Kurzbericht Nr. 15 vom 1.9.2005)

Quelle: Komitee für Grundrechte und Demokratie vom 17.11.2005. Zuerst veröffentlicht in: AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunal Politik, 6/2005, S. 41-43.

Veröffentlicht am

27. Dezember 2005

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