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Kirchliche Umweltexperten kritisieren Pläne zur Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in der EKD (AGU) zu einem Endlager für hochradioaktive Abfälle

Die Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der EKD (AGU), an der auch Umweltbeauftragte aus Österreich und der Schweiz teilnehmen, behandelte in ihrer Sitzung vom 10. - 12. Oktober 2005 in Iserlohn auch Fragen der sicheren Endlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe. In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die Schweiz die Errichtung eines Endlagers im Grenzgebiet zu Deutschland und Österreich weit vorangetrieben hat.

Den Berichten in verschiedenen Medien zufolge, steht nämlich die Entscheidung der Schweiz über ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe im Opalinus-Ton kurz bevor. An derartige Lagerstätten werden aus Gründen einer entsprechenden Sicherheit für sehr lange Zeiträume (eine Million Jahre) vor allem auch bestimmte Anforderungen an die geowissenschaftlichen und geotechnischen Eigenschaften des Trägergesteins gestellt. Alle weltweiten Bemühungen, Orte für sichere Endlager zu finden bzw. zu erkunden, sind wegen der aus sachlichen Gründen sehr strengen Auswahlkriterien bisher gescheitert. Für das vorgesehene Trägergestein in der Schweiz (Opalinus-Ton) muss auch aus geowissenschaftlichen Gründen mit einem negativen Ergebnis gerechnet werden.

Wegen der bisherigen Erfolglosigkeit aller diesbezüglichen Bemühungen ist nun zu befürchten, dass die bisher geltenden strengen Auswahlkriterien, wie sie beispielsweise der Arbeitskreis Endlager der deutschen Bundesregierung formuliert hat, aufgeweicht, das heißt stark gemildert werden. Deshalb wendet sich die AGU mit dem dringenden Appell an den Schweizerischen Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die Untersuchungen des vorgesehenen Standortes im Opalinus-Ton nach dem bisher üblichen strengen Qualitätsstandard sichergestellt werden.

Zudem sollte aufgrund der grenznahen Lage neben den Kantonen und Gemeinden der Schweiz auch das benachbarte Ausland (Deutschland, Österreich) in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten , Pressemitteilung vom 12.10.2005.

Weblinks:

Veröffentlicht am

24. Oktober 2005

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