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Hausdurchsuchung bei Atomwaffengegner trotz Freispruch

Von Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie

Ende März 2005 wurde Hermann Theisen (Heidelberg) - nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Cochem - vom Landgericht Koblenz freigesprochen. Mit dem Aufruf an Soldaten, sich der nuklearen Teilhabe zu verweigern, hätten er und die anderen Angeklagten eindeutig nicht zu rechtswidrigen Straftaten aufgefordert.

Heute Mittag, Freitag, den 22. April 2005, legte ihm die Heidelberger Polizei einen Amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschluss vor. Die Staatsanwaltschaft Koblenz, die das ganze Verfahren ins Rollen gebracht hatte, hatte die Durchsuchung von “Wohn- und Geschäftsräumen”, der “Fahrzeuge” und der “Person” beantragt. Beschlagnahmt werden sollten Beweismittel, die für die Ermittlung von Bedeutung sein könnten.

Vor Gericht ist jedoch von den Angeklagten nicht infrage gestellt worden, dass dieser Aufruf existiert und dass sie gewillt sind, diesen möglichst weit und vor allem auch bei den Soldaten des Jagdbombengeschwaders, die mit Lagerung von und Drohung mit Atomwaffen befasst sind, zu verbreiten. “Aufzuklären” gibt es an dieser “Tat” nichts.

Bezüglich der Einschätzung der Strafbarkeit des Aufrufs hat Richterin Wild-Völpel am Landgericht ein eindeutiges Urteil gefällt: Es sei eine “respektable und diskutable” Rechtsauffassung, dass die Lagerung von und Drohung mit Atomwaffen, die nukleare Teilhabe, verfassungs- und völkerrechtswidrig sei.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ist jedoch unbelehrbar. Sie hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Vor allem aber hat sie, bevor das Urteil rechtskräftig werden konnte, mit diesem Durchsuchungsbeschluss zu rechtswidrigen Maßnahmen gegriffen, die als Schikane und Einschüchterung begriffen werden müssen. Der Amtsrichter in Heidelberg, der dieser Durchsuchung zugestimmt hat, ist seiner Aufgabe der richterlichen Überprüfung (z.B. der Verhältnismäßigkeit) nicht nachgekommen.

Gez. Elke Steven

PS: In dem inkriminierten Aufruf wird gegen die “völker- und grundgesetzwidrige nukleare Teilhabe der Bundeswehr” argumentiert. Gemäß dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 und nach Artikel 2 Nichtverbreitungsvertrag sei die Stationierung von Atomwaffen und die Bereitstellung von Trägermitteln in der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtswidrig. Die “nukleare Teilhabe” verstieße zudem gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2, Satz 1 GG), sei folglich verfassungswidrig. Die in Büchel stationierten Bundeswehrsoldaten werden aufgefordert, sich nicht an der Wartung, Instandhaltung, an Einsatzübung und Bereithaltung der Tornado-Kampfflugzeuge zu beteiligen, insoweit sie als Trägermittel dem Einsatz von Atombomben dienten. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie als Soldaten an Völkerrecht und Grundgesetz gebunden sind und dem entgegenstehende Befehle nicht befolgen dürfen.

Presseinformation vom 22.04.2005

Komitee für Grundrechte und Demokratie
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Hermann Theisen legte Beschwerde gegen die “Sicherstellung” von 1800 Flugblätter ein. So ist er erreichbar: Moltkestraße 35, 69120 Heidelberg, hermann.theisen@t-online.de

Spenden zur solidarischen Unterstützung der Prozesse auf: Sonderkonto Hermann Theisen, Sparkasse Heidelberg, Bankleitzahl 67250020, Konto 1000499036

Veröffentlicht am

22. April 2005

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