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Sudan: Vergewaltigung als Kriegswaffe

“Sechs Tage lang, Nacht für Nacht, haben uns fünf bis sechs Männern stundenlang vergewaltigt. Eine nach der anderen. Mein Mann konnte mir das nicht verzeihen. Er hat mich verstoßen.” (Junge Frau aus Darfur). Hunderte solcher Schicksale haben Mitarbeiter von amnesty international (ai) in den Flüchtlingslagern an der sudanesischen Grenze dokumentiert.

“Die Janjawid-Milizen vergewaltigen und missbrauchen die Frauen und Mädchen vor den Augen ihrer Familien und der Dorfgemeinschaft. Sie verschleppen ihre Opfer und beuten sie in sexueller Sklaverei aus”, berichtet die ai-Delegierte Annette Weber nach ihrer Mission in den Sudan.

“Die Vergewaltigungen haben System. Nicht nur die Frauen als Individuen werden gequält und gedemütigt. Im Grunde wird eine ganze Volksgruppe erniedrigt. Das ist das eigentliche Ziel der Janjawid.” Die betroffenen Frauen erleiden nicht nur körperliche und seelische Schäden. Vergewaltigungsopfer werden außerdem oft von ihren Angehörigen verstoßen und aus der Dorfgemeinschaft ausgegrenzt.

Nach Ansicht von ai sind die systematischen Massenvergewaltigungen ein Kriegsverbrechen. “Doch die internationale Gemeinschaft tut viel zu wenig, um diesen Wahnsinn zu stoppen”, so Sudan-Expertin Weber. “Die zentrale Forderung von ai lautet daher: Vergewaltigung als Kriegswaffe muss verurteilt, verfolgt und bestraft werden.” Grundsätzlich appelliert amnesty international an den UN-Sicherheitsrat, ein Waffenembargo gegen den Sudan zu verhängen. Darüber hinaus ist es dringend nötig, eine internationale Untersuchungskommission in den Sudan zu entsenden und die Verantwortlichen für die Angriffe auf die Bevölkerung in Darfur zur Verantwortung zu ziehen.

Der vollständige Bericht “Sudan, Darfur: Rape as a weapon of war, Sexual violence and its consequences” kann heruntergeladen werden unter :
http://web.amnesty.org/library/Index/ENGAFR540762004

Informationen zur ai-Kampagne “Hinsehen & Handeln: Gewalt gegen Frauen verhindern” finden Sie unter http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/KA2004010

Quelle: amnesty international Deutschland vom 19.07.2004

Veröffentlicht am

20. Juli 2004

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