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Einigung zum Zuwanderungsgesetz - PRO ASYL: Etikettenschwindel wird Gesetz

Grüne Politik nach dem Motto: Augen zu und durch

Regierung und Opposition behaupten in quasi großkoalitionärer Eintracht, der Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz habe eine historische Dimension. Epochale Bedeutung hat nach Auffassung von PRO ASYL lediglich die eitle Selbstfeier der Politiker zum Abschluss des mehrjährigen Polittheaters, an dessen Ende ein Gesetz präsentiert wird, das kaum eines der Versprechen der Vergangenheit einlöst. Den Vorhang zu - und die zentralen Fragen offen. Der Etikettenschwindel wird Gesetz.

Zuwanderung wird auch künftig kaum ermöglicht, es sei denn, man bringt als Unternehmer die erste Million mit und schafft zehn neue Arbeitsplätze oder findet als Studienabsolvent zeitnah einen Arbeitsplatz. Eine aus demographischen und ökonomischen Gründen wünschenswerte Einwanderungsmöglichkeit wird nicht eröffnet.

Nach Auffassung von PRO ASYL werden viele politische Absichtserklärungen der Vergangenheit, nicht nur abgegeben von den Grünen, sondern auch von anderen Bundestagsparteien, durch das Gesetz nicht oder völlig unzureichend umgesetzt.

  • Entgegen aller Einigungspropaganda wird die Praxis der Kettenduldungen nicht abgeschafft. Eine Analyse der jetzt gefundenen Regelung durch PRO ASYL ergibt, dass die Voraussetzungen, um zu einem rechtmäßigen Aufenthalt zu kommen, im Vergleich zum geltenden Ausländerrecht teilweise sogar verschärft werden. Dies widerspricht einem Beschluss des Länderrates von Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Mai 2004 sowie Beschlüssen verschiedener Gremien von SPD, Union und FDP. Eine Integration der langjährig Geduldeten findet jedenfalls nicht statt.
  • Die im Gesetz vorgesehene Härtefallregelung stellt den Bundesländern die Anwendung weitgehend frei. Die Zugangsvoraussetzungen sind problematisch. Der Öffentlichkeit wurde verschwiegen, dass die hochgelobte Regelung nach 5 Jahren ausläuft. Zu Recht hatten sich die Grünen dieser Befristung im Vermittlungsverfahren verweigert.
  • Das Gesetz enthält keine Altfallregelung. Selbst das von der Kohlregierung im Jahre 1990 verabschiedete Ausländergesetz enthielt eine solche. Im Unterschied zu anderen europäischen Staaten, die umfassende Novellierungen ihres Ausländerrechts mit Bleiberechts-/Legalisierungsregelungen verbunden haben, verpasst das angeblich modernste Zuwanderungsrecht Europas die Chance, einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.
  • Verschärfungen im Ausweisungsrecht und die Einführung von Sanktionsregelungen im Integrationsbereich verschärfen den repressiven Charakter des Gesetzes. Nicht Weltoffenheit ist die Botschaft des Gesetzes, sondern Kasernenhofmentalität.
  • Mit der Einführung sogenannter Ausreisezentren im neuen Gesetz wird sich ein makabrer Effekt ergeben: Unter einer rotgrünen Regierung werden vermutlich mehr Menschen als je zuvor in haftähnlichen Lebensumständen leben - oder gar, da eine Einschränkung des exzessiven deutschen Haftrechts gar nicht versucht wurde, in Haft.
  • In den letzten Verhandlungsrunden wurden auf fatale Weise Zuwanderungs- und Sicherheitsfragen vermengt. Ohne dass die Wirksamkeit der ersten beiden Antiterrorgesetzpakete überprüft worden wäre, setzt ein neuer Aktionismus der Gesetzesverschärfung ein. Bereits die jetzt verfügbaren Instrumentarien schneiden schwer in das rechtsstaatliche Gefüge ein.
  • Gegen den ursprünglichen Widerstand der Union sind die Regelungen zur Anerkennung von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund durchgesetzt worden. Die jetzt beschlossene nachholende Modernisierung folgt zwangsläufig einer EU-Richtlinie. Um diesen Fortschritt zu erreichen, hätte es eines Zuwanderungsgesetzes nicht bedurft.

Das dünne Ergebnis dieses gigantischen Gesetzgebungsverfahrens lässt sich auf die Formel bringen: Pseudomodernisierung in quasi großkoalitionärer Eintracht. Kaum ein Problem wird dauerhaft gelöst: Die Union wird wie angekündigt in Sicherheitsfragen auf Dauer nachkarten. Die deutsche Unternehmerschaft wird in neoliberaler Tradition auf eine weitere Öffnung für die Zuwanderung der “Nützlichen” drängen. Die politisch geschwächte SPD kann einen Scheinsieg vorweisen, die Union das Begrenzungsgesetz, das sie wollte. Die Grünen pflegen den von den letzten Wahlergebnissen gebeutelten Koalitionspartner sorgsam: Augen zu und durch.

Für den Großteil der langjährig Geduldeten und für die meisten Flüchtlinge bietet das Gesetz wenig Perspektiven. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist eine Bleiberechtsregelung nötiger denn je. Bereits anlässlich der nächsten Innenministerkonferenz in Kiel sind Anfang Juli die Innenminister der Länder am Zuge. Sie werden sich mit Flüchtlingsgruppen zu befassen haben, deren Abschiebung seit langem unmöglich oder auf absehbare Zeit unzumutbar ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Kosovo, in Afghanistan, im Irak und in Tschetschenien werden sie sich zu entscheiden haben: Zwischen einer Fortführung der Politik des verschärften Ausreisedrucks und der Kettenduldungen auf der einen und einem Bekenntnis zu einer Integrationspolitik, die das Faktum des langjährigen Aufenthalts anerkennt, auf der anderen Seite. Einige Bundesländer wollen offenbar zumindest rudimentäre Bleiberechtsregelungen auf die Tagesordnung setzen.

Quelle: PRO ASYL vom 18.06.2004.

Veröffentlicht am

26. Juni 2004

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