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Ketten-E-Mails mit Falschinformationen über drohende Hinrichtungen in Nigeria

Wie schon im letzten Jahr kursieren derzeit wieder Kettenbriefe über angebliche Steinigungen in Nigeria durchs Netz. Das sind - zum Glück! - Enten! Oder im Fachjargon sogenannte “HOAX”.

Siehe zu solchen Kettenbriefen zu Amina Lawal >> http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax/aminalawal.shtml

Bereits im vergangenen Jahr gab es in Kettenbriefen falsche Informationen zu Amina Lawal: “Irrtümliche Informationen zum Fall Amina Lawal” . Das Todesurteil gegen Amina Lawal ist - zum Glück - im September 2003 aufgehoben worden >> Nigeria: Todesurteil gegen Amina Lawal aufgehoben

Nachfolgend eine Stellungnahme von amnesty international Deutschland zu dem Problem:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

derzeit kursieren im Netz Ketten-E-Mails, die sich auf die vermeintlich drohende Vollstreckung von Todesurteilen in Nigeria beziehen. Die in diesen Ketten-E-Mails verbreiteten Informationen sind falsch. Es handelt sich auch nicht um einen “dringenden Aufruf von amnesty international”.

Einige dieser E-Mails beziehen sich auf Amina Lawal. Das gegen Amina Lawal verhängte Todesurteil wurde jedoch bereits im September 2003 aufgehoben. Amina Lawal ist frei, und es geht ihr gut. Sie hat sich am 11. März 2004 mit Vertretern von amnesty international getroffen und für die weltweite Unterstützung gedankt (siehe Bericht unten). Weitere Informationen zu Amina Lawal finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.amnesty.de .

Eine weitere E-Mail nennt den Namen “Fátima Usmany Ahmadu Ibrahim” und suggeriert, dass es sich dabei um eine Frau handelt, die zum Tode verurteilt worden ist und deren Hinrichtung um zwei Monate verschoben wurde, um ihr Zeit zu geben, sich von ihrem Kind zu trennen. Auch diese Informationen sind falsch. Es handelt sich um zwei Personen, eine Frau namens Fátima Usman und einen Mann namens Ahmadu Ibrahim, die wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tode verurteilt worden sind. Beide sind allerdings weder in Haft noch in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Ihr Berufungsverfahren ist noch anhängig. Der in den Ketten-E-Mails angegebene Link führt auf die Internetseite der spanischen Sektion von amnesty international, in der dieser Fall aufgegriffen und die Möglichkeit gegeben wird, einen E-Mail-Appell zu versenden. Sie können sich an diesem Appell beteiligen, wir bitten Sie allerdings, die Ketten-E-Mails nicht weiterzuleiten, da sie falsche und irreführende Informationen enthalten.

Aktuelle Informationen über Aktionen von amnesty international in deutscher Sprache (mit wenigen Ausnahmen in Englisch) sind auf unserer Internetseite www.amnesty.de zu finden. Dort finden Sie zahlreiche sorgfältig recherchierte Informationen und Aktionsvorschläge. Wir senden Ihnen gerne auch Informationen über die Teilnahme an den Urgent Actions und anderen Aktionsformen zu.

Auf der englischsprachigen ai-Internetseite http://web.amnesty.org/pages/deathpenalty-westafrica-eng können Sie sich mit einem Appell gegen die Todestrafe in Nigeria wenden.

Bitte leiten Sie diese Informationen an die Absender der Ketten-E-Mails weiter, denn Aktionen dieser Art können kontraproduktiv sein und sind keine Hilfe für von Menschenrechtsverletzungen bedrohte Personen. Vielen Dank!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Viele Grüße,
in Vertretung Tobias Hauschild
Mitarbeiter Abteilung Länder und Asyl

Susanne Jesih
Abteilung Länder und Asyl
Referat Afrika
amnesty international
Postfach 58 01 62
10411 Berlin
Tel:+49 30 420248404
Fax:+49 30 420248444
mailto:susanne.jesih@amnesty.de

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amnesty international Deutschland informiert auf seiner Website über ein Treffen von Amina Lawal mit Vertretern von amnesty international am 11. März 2004, wo sich diese für die weltweite Unterstützung bedankte:

NIGERIA / AMINA LAWAL DANKT FÜR WELTWEITE UNTERSTÜTZUNG

Nachdem das Scharia-Berufungsgericht des nigerianischen Bundesstaates Katsina Amina Lawal im September vergangenen Jahres freigesprochen hat, traf Amina Lawal am 11. März 2004 mit einer Delegation von amnesty international zusammen und bedankte sich bei den Tausenden von ai-Mitgliedern und -Unterstützern, die sich für die Aufhebung des gegen sie verhängten Todesurteils eingesetzt hatten.

Amina Lawal war am 22. März 2002 durch das Scharia-Gericht in Bakori in Katsina zum Tod durch Steinigung verurteilt worden, weil sie als geschiedene Frau ein Kind geboren hatte, was nach der dort geltenden Scharia-Gesetzgebung den Tatbestand des “Ehebruchs” darstellt.

Amina Lawal wurde von ihrem Bruder begleitet, als sie sich im Büro der nigerianischen Menschenrechtsorganisation WRAPA mit Vertretern von amnesty international traf. Sie dankte für die unablässige Unterstützung während des gesamten Gerichtsverfahrens sowie für die finanzielle Hilfe nach ihrem Freispruch. Die Tochter von Amina Lawal, Wasila, ist inzwischen zweieinhalb Jahre alt. Amina Lawal wird im April 2004 erneut heiraten.

In Nigeria finden weiterhin auf islamischem Recht beruhende Strafgesetze Anwendung, die für Mord und für außerehelichen Geschlechtsverkehr die Verhängung der Todesstrafe zwingend vorschreiben. Seit der Einführung der neuen, auf der Scharia basierenden Strafgesetzgebung in einigen Bundesstaaten Nordnigerias im Januar 2000 werden dort grausame Strafen wie Tod durch Steinigung, Auspeitschungen und Amputationen verhängt.

ai ruft die nigerianische Regierung auf, sämtliche Todesurteile sowie alle grausamen, unmenschlichen Strafen aufzuheben und die Todesstrafe grundsätzlich abzuschaffen. Die Regierung muss ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und auf einen landesweiten und umfassenden Schutz der Menschenrechte hinwirken.

Quelle: amnesty international Deutschland vom 08.04.2004

Veröffentlicht am

28. April 2004

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