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1. November 2003: Zehn Jahre Asylbewerberleistungsgesetz - Zehn Jahre Ausgrenzung per Gesetz

Das Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. unterstützt inhaltlich voll die Kritik der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL anlässlich des 10. Jahrestages des inhumanen Asylbewerberleistungsgesetzes. Hier eine Presseerklärung von PRO ASYL:

1. November 2003: Zehn Jahre Asylbewerberleistungsgesetz - Zehn Jahre Ausgrenzung per Gesetz

Anlässlich des zehnten Jahrestages des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert PRO ASYL Geist und Praxis des Gesetzes als inhuman. Mit der Einführung des Sondergesetzes hat der Gesetzgeber die Unterversorgung einer ganzen Personengruppe zum Programm erhoben. Das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz steht seitdem für soziale Entrechtung und entwürdigende Behandlung. Das Gesetz regelt die Unterhaltsleistungen u.a. für Asylsuchende und Geduldete, die damit zugleich von den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgeschlossen werden.

Eine Sonderstellung unter den sozialen Leistungsgesetzen nimmt das Machwerk auch deshalb ein, weil die Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, seit Inkrafttreten niemals der Preissteigerung angepasst worden sind.

Seit 10 Jahren bestehen in Deutschland zweierlei Existenzminima für Deutsche und Flüchtlinge. Für die Betroffenen bedeutet dies:

- Das Leistungsniveau nach dem AsylbLG liegt mittlerweile um mindestens 34 unter der Sozialhilfe. Wo (in der Praxis minderwertige und mengenmäßig unzureichende) Sachleistungen oder (vielfach auf teure Geschäfte begrenzte) Gutscheine gewährt werden, liegt das Leistungsniveau im Ergebnis vielfach sogar bei weniger als 50 der Sozialhilfe. Diese drastische Leistungskürzung gilt für alle Asylbewerber mindestens drei Jahre lang ? für sehr viele unbefristet.

- Mit der Leistungskürzung einher geht die Regelung, die Leistungen vorrangig in Form von Sachleistungen zu gewähren. Sachleistung bedeutet Essens- und Hygienepakete oder Lebensmittelgutscheine, Kleidung aus der Kleiderkammer etc. Als einzig verfügbares Bargeld, das den gesamten persönlichen Bedarf wie Fahrten mit dem ÖPNV, Telefon, Porto, Genussmittel etc. abdecken soll, wird ein seit 1993 unveränderter Taschengeldbetrag in Höhe von nur 1,36 Euro/Tag (40,90 Euro/Monat) ausgezahlt.

- Als Sachleistung gilt auch die Unterbringung der Betroffenen in Sammellagern statt Wohnungen. Das beengte Lagerleben über Jahre macht die Menschen psychisch und vielfach auch körperlich krank. Wer deutsche Flüchtlingsunterkünfte besucht, trifft auf Menschen, die durch den Verlust der Privatsphäre und durch das für sie geltende faktische Arbeitsverbot depressiv und passiv geworden sind und die Fähigkeit verlieren, ihr Leben selbst zu gestalten. Viele leiden unter schweren chronischen Krankheiten. Auch Kinder leben jahrelang unter solchen Umständen. Ein Umdenken ist nicht in Sicht: Bayern will derzeit die unbefristete Lagerunterbringung all derjenigen vorschreiben, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Dabei handelt es sich nicht nur um Asylsuchende. Die sozialen Folgekosten solcher Desintegrationspolitik sind immens.

- Die medizinische Versorgung wird oft auf eine Notfallversorgung reduziert. Durch die Einschaltung amtsärztlicher Gutachter wird die Behandlung weiter verschleppt. Anspruch auf Versorgung besteht nur, wenn die Krankheit entweder ?akut? oder ?schmerzhaft? oder die Behandlung “zur Sicherung der Gesundheit unabweisbar” ist. Um die Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss mit Sozialämtern und Amtsärzten des öfteren bis vor die Gerichte gestritten werden. Wenn das eigentlich menschlich Selbstverständliche getan wird, dann oft nur mit großer Zeitverzögerung.

Zweck des Gesetzes ist die Abschreckung: Die hier lebenden Asylsuchenden sollen schlecht behandelt werden, um andere vom Kommen abzuhalten.

Die rot-grüne Bundesregierung setzt die Politik der sozialen Entrechtung durch das Asylbewerberleistungsgesetz unverändert fort.

Auch unter Rot-Grün wurden die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes einschließlich des “Taschengeldes” nicht der Preissteigerung angepasst. Das bedeutet: Der Abstand zur Sozialhilfe wächst von Jahr zu Jahr. Ein Leistungsgesetz, das angeblich das Existenzminimum sicher stellen soll und den Betroffenen vom bereits zu Wenigen jedes Jahr ein Stück mehr nimmt, ist ein sozialpolitischer Skandal.

Im von Rot-Grün vorgelegten Zuwanderungsgesetzentwurf sind weitere Verschärfungen vorgesehen. Erstmalig sollen auch solche Personengruppen in die gesetzliche Mangelversorgung einbezogen werden, die aus humanitären oder politischen Gründen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.

Der CDU/CSU geht die Politik von Rot-Grün noch nicht weit genug. Sie hat am 08.09.2003 in ihren Gesetzesentwurf zur ?Sicherung der Existenzgrundlagen? ihre Vorstellungen weiterer Repressalien gegenüber Flüchtlingen eingearbeitet. Danach soll Asylbewerbern jede Chance genommen werden, jemals einen Anspruch auf das normale Existenzminimum der Sozialhilfe zu erhalten. Bislang muss nach drei Jahren geprüft werden, ob Betroffene einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Diese Option soll ersatzlos wegfallen.

Dass diese Ausgrenzungspolitik nicht stillschweigend hingenommen wird, dafür sorgen Aktionen von Flüchtlingsinitiativen, die Gutscheine in Bargeld umtauschen oder lokale Praktiken von Sozialbehörden skandalisieren, die das restriktive Gesetz noch schärfer interpretieren. Einig sind sich die Unterstützer der Ausgegrenzten und PRO ASYL in der Einschätzung: Dieses Gesetz braucht eine grundlegende Reform - seine Abschaffung.

Quelle: PRO ASYL vom 31.10.2003

Veröffentlicht am

31. Oktober 2003

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