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Nigeria: Todesurteil gegen Amina Lawal aufgehoben

Am 25. September 2003 hat das Scharia-Berufungsgericht in Katsina Amina Lawal freigesprochen. Weltweit hatten sich Tausende von MenschenrechtlerInnen für die Aufhebung des Todesurteils eingesetzt. Die 31 Jahre alte Amina Lawal war am 22. März 2002 durch das Scharia-Gericht in Bakori im nordnigerianischen Bundesstaat Katsina zum Tod durch Steinigung verurteilt worden, weil sie als geschiedene Frau ein Kind geboren hatte. Das islamische Gericht sah darin einen “Ehebruch”, hatte aber im Interesse der kleinen Tochter von Lawal entschieden, dass das Urteil nicht vor Januar 2004 vollstreckt werden kann. Ein erstes islamisches Berufungsgericht hatte das Todesurteil vor einem Jahr bestätigt. Lawals Anwälte hatten argumentiert, dass das Kind noch vor der Einführung des islamischen Rechts gezeugt worden sei. Die Scharia gilt mittlerweile in 12 der 36 Bundesstaaten.

Hier eine Stellungnahme von amnesty international :

NIGERIA / Todesurteil gegen Amina Lawal aufgehoben

25. September 2003

amnesty international begrüßt die Aufhebung des Schuldspruchs sehr. Doch weiterhin finden in mehreren Bundesstaaten im Norden Nigerias auf islamischem Recht beruhende Strafgesetze Anwendung, die für Mord und für außerehelichen Geschlechtsverkehr die Verhängung der Todesstrafe zwingend vorschreiben.

ai ruft die nigerianische Regierung auf, sämtliche Todesurteile sowie alle grausamen, unmenschlichen Strafen aufzuheben - wenn nicht anders möglich, dann über den Weg der Begnadigung - und die Todesstrafe grundsätzlich abzuschaffen.

Seit der Einführung der neuen, auf der Scharia basierenden Strafgesetzgebung in einigen Bundesstaaten Nordnigerias seit Januar 2000 ist amnesty international in großer Sorge:

In Folge der Anwendung der Prinzipien der Scharia auch auf strafrechtliche Fälle und nicht nur wie bisher auf zivilrechtliche, sind gravierende Verletzungen der Menschenrechte beobachtet worden. Immer häufiger werden Strafen wie Tod durch Steinigung, Auspeitschungen und Amputationen verhängt.

amnesty international kritisiert nicht grundsätzlich die Einführung und Anwendung der Scharia - solange die internationalen Menschenrechtsstandards respektiert werden, zu denen sich auch Nigeria verpflichtet hat. Hierzu gehören z.B. das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Die wichtigsten Kritikpunkte von ai sind:

  • Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen wie Steinigungen, Auspeitschungen und Amputationen;
  • Verfahren entsprechen nicht den internationalen Standards für faire Verfahren, z. B. mangelnde oder fehlende Vertretung der Angeklagten durch einen Anwalt;
  • Diskriminierung auf Grund des Geschlechts: vergewaltigte Frauen werden wegen Ehebruchs angeklagt und unter Umständen zum Tode verurteilt, die Vergewaltiger hingegen gehen in den meisten Fällen straffrei aus.

Viele der im Namen der Scharia verhängte und vollstreckte Strafen stellen gravierende Menschenrechtsverletzungen dar. Hinzu kommt, dass Menschen muslimischen Glaubens oftmals erheblich härter bestraft werden als Angehörige anderer Religionen, da in der Regel nur auf sie die Regeln der Scharia angewandt werden, während für den Rest der Bevölkerung das Strafgesetzbuch Nordnigerias gilt, das die Rechte von Angeklagten besser schützt.

amnesty international fordert die Regierung von Nigeria auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und auf einen landesweiten und umfassenden Schutz der Menscherechte hinzuwirken. Ziel muss es sein, dass alle im Land stattfindenden Prozesse, sei es unter Scharia- oder Bundesgesetz, internationalen Standards entsprechen und alle von einem Scharia-Gericht verurteilten Personen die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen.

Veröffentlicht am

26. September 2003

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