Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Absolutes Folterverbot muss auch in Deutschland gelten!

Der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. unterstützt die Forderung der vier großen deutschen Bürgerrechtsvereinigungen zum absoluten Folterverbot in Deutschland.


Bürgerrechtler fordern in der deutschen Folterdebatte internationale Organisationen zum Handeln auf

Vier große deutsche Bürgerrechtsvereinigungen wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an das Anti-Folter-Komitee des Europarates und an das Komitee gegen Folter bei den Vereinten Nationen. Die HUMANISTISCHE UNION, die GUSTAV-HEINEMANN-INITIATIVE ,die INTERNATIONALE LIGA FÜR MENSCHENRECHTE und das KOMITEE FÜR GRUNDRECHTE UND DEMOKRATIE fordern darin die eigens für den Kampf gegen Folter geschaffenen internationalen Institutionen auf, in die nicht abreißende öffentliche Debatte um die Zulässigkeit von Foltermaßnahmen in Deutschland einzugreifen. Der Vizepräsident der Frankfurter Polizei hatte im Oktober letzten Jahres dem Entführer eines elfjährigen Jungen Foltermaßnahmen für den Fall angedroht, dass dieser das Versteck des Entführungsopfers nicht freiwillig preisgebe. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr am Leben. Die Bürgerrechtsvereinigungen kritisieren diejenigen Stimmen in der im Anschluss eröffneten Debatte, die von Zustimmung zur Folter bis hin zu halbherzigen Distanzierungen reichten. Gerade auch für Deutschland bestünde, so die Bürgerrechtler/Innen, das habe der Fall des Polizeipräsidenten deutlich gezeigt, nicht nur ein gewaltiger Aufklärungsbedarf über das Folterverbot, sondern auch über die verheerenden individuellen wie gesellschaftlichen Folgen von Foltermaßnahmen. Der teilweise verbreiteten Vorstellung der Möglichkeit von “ein bisschen Foltern für einen guten Zweck” müsse mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden, so die Bürgerrechtler/Innen. Die Bürgerrechtsorganisationen fordern daher die internationalen Menschenrechtsgremien auf, sich auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland vernehmbar für die Durchsetzung des weltweit absolut geltenden Folterverbots einzusetzen.


Nachfolgend das Schreiben an die Präsidentin des ECPT:

Miss Sylvia Casale,
President of the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (ECPT)

Berlin, den 6.August 2003

Dear Miss Casale,

wir wenden uns an Sie wegen einiger Ereignisse und Debatten in der Bundesrepublik Deutschland, die uns mit großer Sorge erfüllen. Wir beziehen uns dabei auf einen Fall praktizierter Androhung von Foltermaßnahmen und die daraufhin einsetzende breite und weiterhin anhaltende öffentliche Diskussion um eine Legitimierung und Legalisierung von Folter.

Ausgelöst wurde die Diskussion durch Wolfgang Daschner, Vizepräsident der Frankfurter Polizei. Daschner hat im Oktober letzten Jahres die Anweisung gegeben, Markus Gäfgen, den mutmaßlichen Mörder eines elfjährigen Entführungsopfers, mit massiver körperlicher Gewalt zu drohen, um eine Aussage über den Verbleib des Jungen zu erzwingen. Ein Arzt sollte zu diesem Zweck hinzugezogen werden. So ist es einem minutiösen Aktenvermerk Daschners zu entnehmen. Der Prozeß gegen Gäfgen ist in erster Instanz abgeschlossen. In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende der Strafkammer des Landgerichts Frankfurt a. M. hervorgehoben, dass dem Rechtsstaat schwer geschadet worden sei, wenn die Vorwürfe gegen die Polizei zutreffen (Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29.7.2003). Trotz der klaren Rechtslage gibt es in Sachen Folterandrohung durch Daschner aber noch kein strafrechtliches Ergebnis. Daschner steht ungeachtet des schweren Vorwurfs ? es geht immerhin um ein Verbrechen ? weiterhin an der Spitze der Frankfurter Polizei.

Ausgehend von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) von 1948 und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 ist das absolute, keine Ausnahmen kennende Verbot der Folter durch die Anti-Folterkonvention der VN von 1984 und die der Mitgliedsstaaten des Europarates von 1987 zu einem festen Bestandteil des geschriebenen und vertraglichen Völkerrechts geworden. Es ist zu erwarten, dass dieses Verbot wiederum bestätigt wird, wenn der Ministerrat der Europäischen Union (EU) den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf einer Richtlinie annimmt, die den offenbar auch aus Ländern der EU betriebenen schwunghaften Handel mit Folterinstrumenten einschränken soll.

Von der Bundesrepublik lässt sich sagen, dass sie sich bislang sowohl in ihrer Gesetzgebung als auch faktisch zur völkerrechtlichen Ächtung der Folter bekennt. Eine Aufweichung des Verbots der Folter war bislang in der öffentlichen Diskussion fast ein Tabuthema ? das hat sich auch im Zusammenhang mit den Isolationshaftbedingungen für einige des “Terrorismus” verdächtige Gefangene in den 70er und 80er Jahren gezeigt.
Motto: “Was nicht sein darf, auch nicht sein kann.” Seit den Frankfurter Ereignissen ist dieses Tabu gebrochen, wird offen über die Anwendung von Folter debattiert ? eine öffentliche Debatte, die mehr und mehr den Charakter einer Kampagne annimmt.

Wolfgang Daschner, der Vizepräsident der Polizei in Frankfurt a.M., steht zu der von ihm begangenen Aussageerpressung. Er wird dabei von dem Polizeipräsidenten von Frankfurt gedeckt, der das Verhalten seines Stellvertreters “in vollem Umfang” billigt. Beim hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch findet Daschner Verständnis. Und die Hälfte oder je nach Umfrage auch zwei Drittel der Bevölkerung halten Folter in bestimmten Fällen für legitim, ein besonders alarmierender Umstand. Wenn die Behauptung des Journalisten Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung vom 10.3.2003) zutrifft, denken auch Richter der obersten Gerichtshöfe in Karlsruhe über eine Aufweichung des Folterverbotes nach. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom 11.4. 2003) räumt dem Rechtsphilosophen Prof. Winfried Brugger, der schon seit Jahren für eine Relativierung des Folterverbots eintritt, eine ganze Seite ein. Weitere Artikel in dieser Zeitung, in denen eine Aufweichung diskutiert wurde, folgten. In den Medien findet sich allgemein eine breite Erörterung der Thematik. Auch wenn der Tenor der Artikel und Sendungen in den meisten Fällen ablehnend sein dürfte, eine wie immer beschränkte Zulassung der Folter ist zu einem Gegenstand geworden, der der öffentlichen Erörterung würdig ist.

Wir als den Menschenrechten verpflichtete Organisationen wissen uns mit Ihnen darin einig, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre bisherige Linie nicht verlassen und sich dem Lager derjenigen Länder, die de facto und oft auch de iure die Folter als staatliches Instrument nutzen, nicht anschließen darf. Wir hielten es unserer gemeinsamen Sache dienlich, wenn Sie kraft Ihrer besonderen Autorität schon jetzt, im Vorfeld möglicher juristischer Veränderungen, öffentlich in die Auseinandersetzungen bei uns eingreifen würden. Auf welchen Wegen dies geschehen könnte, wissen Sie besser als wir. Erlauben Sie uns dennoch den Vorschlag, dass sich der Ausschuss gegen Folter oder einzelne seiner Mitglieder der Strafanzeige gegen Wolfgang Daschner bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt a.M. anschließen möge, vielleicht sogar gemeinsam mit dem bei dem Anti-Folter-Auschuss der VN. Auch könnten wir uns vorstellen, dass eine öffentlich gemachte Aufforderung an die Bundesministerin für Justiz, Frau Dr. Brigitte Zypries, sich diesen Tendenzen energisch entgegenzustellen, nicht ohne Wirkung bleiben würde.

Ihrer Antwort und Ihren Aktivitäten sehen wir mit großem Interesse entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung grüßen

gez. Werner Koep-Kerstin, Sprecher der Gustav Heinemann-Initiative
gez. Till Müller-Heidelberg, Vorsitzender der Humanistische Union
gez. Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte; Kilian Stein, Sprecher des Rechtsausschusses der Liga
gez. Volker Böge und Theo Christiansen, Geschäftsführender Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie


Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln
Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31

Veröffentlicht am

28. August 2003

Artikel ausdrucken