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Durch Asylrechtsänderung vor 10 Jahren Flüchtlinge in die Arme von Menschenschmugglern und Schleusern getrieben

PRO ASYL - Presseerklärung vom 30. Juni 2003

1. Juli 2003: Vor zehn Jahren, am 1. Juli 1993, trat die Änderung des Asylrechtsartikels im Grundgesetz in Kraft.

Anlässlich des 10. Jahrestages kritisiert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, dass die Bundesrepublik mit der damaligen Asylrechtsverschärfung neue Maßstäbe für die Abschottung Europas gesetzt hat. Gleichzeitig hat die Bundesrepublik dem Weg zu einem europäischen Asylrecht immer wieder Steine in den Weg gelegt.

Die Grundgesetzänderung von 1993 wurde damit begründet, dass sie die notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines europäischen Asylrechts sei. Nach zehn Jahren sind wir nach wie vor weit von einem einheitlichen Asylrecht entfernt: Bei den Verhandlungen um die europäischen Asyl-Richtlinien tritt Deutschland als schärfster Bremser auf. Deutschland verweigert so lange seine Zustimmung bis die Standards dem deutschen Niveau angepasst sind.

Innenminister Otto Schily setzt ohne Rücksicht auf Verluste seine nationalstaatlich definierten Interessen durch. Beispielsweise verhindert Schilys Veto derzeit, den Schutzanspruch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verankern, wenn dem Schutzsuchenden Folter durch einen nichtstaatlichen Akteur droht. Nicht zum ersten Mal verhindert die Politik der Bundesregierung, dass internationale Menschenrechtsstandards eingehalten werden.

PRO ASYL kritisiert, dass insbesondere die damals eingeführte Drittstaatenregelung schwerwiegende Konsequenzen hat: Alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik sind seitdem als sichere Drittstaaten eingestuft. Die Flucht auf dem Landweg in die Bundesrepublik schließt eine Anerkennung als Asylberechtigter aus. Viele Flüchtlinge werden direkt an der Grenze zurückgeschoben, ohne dass ein Asylverfahren stattfindet. Die Drittstaatenregelung hat dazu geführt, dass immer mehr Flüchtlinge in die Arme von Menschenschmugglern und Schleusern getrieben werden. Denn in Verbindung mit einer restriktiven Visapolitik hat die Drittstaatenregelung bewirkt, dass eine legale Einreise nach Deutschland für Flüchtlinge kaum mehr möglich ist.

PRO ASYL ruft die verantwortlichen Politiker dazu auf, diese Zusammenhänge nicht länger zu ignorieren: Wer die menschenverachtenden Praktiken von Schleusern bekämpfen will, muss Fluchtwege nach Europa offen halten.

Veröffentlicht am

14. Juli 2003

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