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Die Globalisierung des Rechts

Von Martin Jäggi, Rechtsanwalt, Zürich

Im Krieg verlottern die Sitten

Kriege führen immer zu einer Verlotterung der Sitten. Der Irak-Krieg hatte Folgen bis in die Schweiz, noch bevor er begonnen hat. “Saddam Hussein ist ein Schurke, den man am nächsten Baum aufknüpfen sollte, ” begann ein Chefkommentar von Andreas Z’Graggen in der Berner Zeitung auf der 1. Seite am 21. März 2003.

Abgesehen davon, dass der Satz wirklich dumm und opportunistisch ist, erfüllt er den Tatbestand von Art. 259 StGB (Artikel 259 Schweizer Strafgesetzbuch). Er trägt den Randtitel “Oeffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit” und lautet: “(Absatz 1) Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder mit Gefängnis bestraft. (Absatz 2) Wer öffentlich zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen auffordert, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.” In Frage kommt Absatz 1. Mord ist ein Verbrechen.

Fraglich ist, ob der Aufruf ernst gemeint ist, da sich Saddam in Bagdad befindet und die Berner Zeitung in Bern. Sollte Herr Z’Graggen geltend machen, es handle sich um reine Rethorik, eine sogenannte figure of speech, für jedermann ersichtlich, dann zeugt er jedenfalls von der Verlotterung der journalistischen Sitten. Es ist im übrigen das Argument, das alle verwenden, die wegen Aufrufs zu Gewalt und Verbrechen vor Gericht gestellt werden oder in der Vergangenheit wurden. Ernst gemeint gewesen sei es natürlich nicht, bloss hätten dann irgendwelche Individuen ohne Sinn für Rethorik und journalistische Finesse, leider und ganz bedauerlicherweise, tatsächlich einen Neger oder Juden an den nächsten Baum geknüpft. Daher hat der Gesetzgeber 1980 zu Recht das Verbot ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Martin Schwander von der Redaktion von “Unsere Welt” hat eine Strafanzeige eingereicht (siehe Kasten). Jedermann kann und ist aufgerufen, gemäss Art. 199 des Gesetzes über das Berner Strafverfahren (StrV) ebenfalls eine Strafanzeige einreichen und damit zur Wiederherstellung von Geschmack und Anstand im Journalismus beitragen. Es handelt sich um ein Delikt das von Amtes wegen verfolgt werden muss.


Strafanzeige zur Wiederherstellung der guten Sitten zwischen den Staaten

Vielleicht kombiniert mit einer Strafanzeige gegen Bush, Blair, Rumsfeld et alii (und die anderen), wegen Veschwörung gegen den Weltfrieden (Anklagepunkt 1 von Nürnberg) sowie wegen Entfesselung und Durchführung eines Agressionskrieges, Verbrechen gegen den Frieden (Anklagepunkt 2 der Anklage von Nürnberg).

1945 und 1946 standen in Nürnberg die wichtigsten Nazi-Grössen vor dem internationalen Gerichtshof. Ihn hatten die Alliierten im 2. Weltkrieg eingesetzt, um die Hauptverantwortlichen abzuurteilen, “damit sich derartiges nie mehr wiederhole”.

Das ist seither geltendes Völkerrecht, und man sollte unsere Völkerrechtler daran erinnern. In den Talkshows und besorgten Kommentaren, die seit Wochen im Aether flirren und die Zeitungen füllen, obwohl sie den Irak-Krieg alle kritisieren, - mit Ausnahme der NZZ und der Weltwoche, die Bush und Blair wacker die Stange halten, und sich dabei noch mutig vorkommen, weil sie angeblich gegen den Mainstream schwimmen -, sind die Prozesse und die Urteile, soweit ich gesehen habe, nicht aufgetaucht. Ganz zu Unrecht.

Verurteilt wurden diesbezüglich (Anklagepunkt 3: Verbrechen gegen das Kriegsrecht, heute humanitäres Völkerrecht genannt und in den Genfer Konventionen kodifiziert, und Völkermord, Anklagepunkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sind hier nicht berücksichtigt): Hermann Göring, Preussischer Ministerpräsident, Gründer der Gestapo, Chef der Aufrüstung, Luftmarschall: wegen 1 und 2; Wilhelm Frick, Reichsinnenminister, wegen 1 und 2; Alfred Jodel, Generaloberst, Chef Wehrmachtführungsamt, Berater Hitlers, wegen 1 und 2; Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, wegen 1 und 2; Joachim von Ribbentrop, Reichsaussenminister, wegen 1 und 2; Alfred Rosenberg, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, wegen 1 und 2; sie wurden alle gehenkt.

Karl Dönitz, Grossadmiral, nach Hitlers Selbstmord “Geschäftsführende Reichsregierung”, wegen 2, 10 Jahre; Walter Funk, Wirtschaftsjournalist, Reichswirtschaftsminister, Präsident der Reichsbank, wegen 2, lebenslänglich; Rudolf Hess, Stellvertreter Hitlers in der NSDAP, wegen 1 und 2, lebenslänglich; Konstantin von Neurath, Diplomat, Reichsprotektor von Böhmen und Mähren, 15 Jahre; Erich Raeder, Grossadmiral, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, wegen 1 und 2, lebenslänglich.


Nürnberg, die UNO Charta und der Irak

Es sollte untersucht werden, was das für Bush, Blair, Cheney, Rumsfeld, Powell, Wolfowitz, Perle, Condi Rice et al. bedeutet. Wichtig ist: Es gab auch damals kein geschriebenes Strafrecht zu diesen Punkten. Man stützte sich auf multilaterale und bilaterale Verträge, so den Kellog-Briand Pakt von 1929 über die friedliche Beilegung von Streitigkeiten und den Verzicht auf Gewalt, die aber keine strafrechtlichen Sankktionen enthielten, was die Verteidigung der Angeklagten auch gebührend unterstrichen hat. Man behalf sich mit dem Gewohnheitsvölkerrecht. Dieses ist neben dem geschriebenen Völkerrecht nunmehr ausdrücklich in der Präambel der UNO Charta als Quelle des geltenden Völkerrechts genannt.

Heute haben wir das Verbot des Angriffskrieges in der UNO-Verfassung (UNO Charta) indirekt, indem nur der Sicherheitsrat Kriege beschliessen darf, er trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens (Art. 24 UNO Charta), er stellt fest, ob ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt (Art. 39). Eigenmächtig erlaubt sind nur Verteidigungskriege beim direkten Angriff durch einen anderen Staat (Art. 51). Daraus folgt:

Der Krieg im Irak ist von Seiten der USA und Grossbritanniens und der Vasallen, die mitmachen, ein Verbrechen gegen den Frieden (Anklagepunkt 2 der Nürnberger Prozesse) sowie ein Bruch des Gewaltmonopols der UNO (Art. 30 bis 50 UNO Charta). Von Seiten Iraks hingegen ist er ein vollkommen legaler und legitimierter Verteidigungskrieg gemäss Art. 51 UNO Charta. Dank der Technologie des Internets leben wir in einer zunehmend demokratisierten und alphabetisierten Welt. Jedermann kann die geltende Rechtslage aus dem Internet herunterladen. Das entzieht den Ausführungen der Bush- und Blair-Apologeten, die es auch in der Schweiz gibt (Chef Auslandressort NZZ, Chef Weltwoche) jeden Boden. Noch nie hatten Lügen so kurze Beine.

Uebrigens: Eine weitere und sensationelle Neuheit der Nürnberger Prozesse war die persönliche Verantwortung der Täter. Es heisst dort, dass wohl Staaten Kriege führen, diese aber strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten (was natürlich die Verteidiger der Angeklagten ausführlich darstellten, und was, zugegebenermassen, bislang auch mehr oder weniger herrschende Ansicht gewesen war), dass jedoch die Taten von Menschen geplant und ausgeführt wurden, somit diese auch einzeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden müssten, weil es eben Verbrechen sind, die nicht von abstracta, wie es Staaten sind, sondern von konkreten Menschen begangen werden, und weil, so das Urteil in bestechend einfacher Logik, sonst diese Verbrechen konkret gar nicht geahndet und in Zukunft verhindert werden könnten.

Die Urteile ergingen, was auch im Statut des Gerichtshofs von den Alliierten festgelegt worden war, “…zum Zwecke, dass sich solche Verbrechen in Zukunft nicht wiederholen”. Aus diesem Zweck beziehen sie einen grossen Teil ihrer Legitimation. Und diese ist bislang von niemand ernsthaft, jedenfalls von niemand Ernsthaftem in Zweifel gezogen worden.


Schadenersatzklagen

Das hat noch eine weitere interessante Konsequenz: Irak sowie die USA, Grossbritannien und die anderen paar Staaten, die mitgemacht haben, was ihnen im übrigen kaum zur Ehre gereichen wird, stehen sie doch wie Geier da, die auch noch dabei sein wollen, wenn das Opfer ausgeschlachtet wird, sind Mitglieder der UNO, und als solche automatisch dem Internationelen Gerichtshof im Haag unterworfen (Art. 93 UNO Charta). Da es sich um einen illegalen Krieg und ein Verbrechen gegen den Frieden handelt, sind die USA und ihre Mittäter schadenersatzpflichtig. Schadenersatz hat zugut, wer nachweisen kann, dass er a) einen Schaden erlitten hat, b) dass die Handlung, die ihn verursacht hat, rechtswidrig war, c) dass der täter schuldhaft gehandelt hat. Diese 3 Voraussetzungen liegen vor.

Allerdings wird es für den Staat Irak wahrscheinlich keine Folgen haben, da dem Irak eine Regierung aufoktruiert werden soll, die der Familie Bush und ihren Zugewandten (laut Jean Ziegler und der deutsche TV Sendung Monitor z.B. die Bin Laden Family, über die gemeinsame Firma Carlyle …) gratis oder billig zu Oel und zu saftigen Aufträgen verhelfen soll, und die dann kaum solche Klagen im Haag deponieren wird. Ausser, es konstituiert sich eine irakische Regierung im Exil, die dann die legitime Nachfolgerin der Regierung Hussein wäre. Diese hätte wohl, wie seinerzeit die Exilregierungen der vom Deutschen Reich besetzten Staaten, ein Klagerecht, nämlich als legitime Rechtsnachfolgerin der gestürzten und wohl teilweise ermordeten Regierung. Wir werden sehen.

Interessant wird es, wenn einzelne Individuen und Körperschaften, die im Irak zu Schaden gekommen sind, auf Schadenersatz klagen, im Haag oder in den USA selber.


Foreign Tort Claims Act

Die USA besitzen ein sehr altes und sehr interessantes Gesetz von circa 1789 jedenfalls Ende des 18. oder Beginn des 19. Jahrhunderts, der sogenannte Foreign Tort Claims Act. Danach sind die Gerichte in den USA auch dann für Schadenersatzklagen zuständig, wenn die Tat im Ausland und allenfalls von Ausländern geschah. Das war ursprünglich gegen die Piraterie auf offener See oder sonstwo gerichtet, und hat unlängst dazu gedient, die Schweizer Banken zu erpressen und von den deutschen Unternehmen Schadenersatz für Zwangsarbeit zu erhalten usw. Dabei ist anzumerken, dass die Banken natürlich nur erpressbar waren, weil sie gegenüber zahlreichen Nachkommen und Erben von Ermordeten schweres Unrecht begangen hatten. Moralisch war es gerechtfertigt, dass die bezahlte Summe den von den Banken angerichteten, festgestellten Schaden weit übertraf. Man nennt das das poenale (strafrechtliche) Element beim Schadenersatz: “Damit sich derartiges in Zukunft nicht wiederhole”.

Sogar Thomas Borer und Frau sollen erwogen haben, wegen des Unrechts, das an ihnen verübt worden ist, in Texas gegen Ringier zu klagen, weil sie dem schweizer oder deutschen Recht offenbar nicht zutrauten, auch das poenale Element des Schadenersatzes, - “damit sich derartiges in Zukunft nicht wiederhole” - , das im Recht der USA eine sehr grosse Rolle spielt, gebührend zum Zuge kommen zu lassen.

Der Foreign Tort Claims Act ist etwas Hochinteressantes, auch im Hinblick auf die möglichen Schadenersatzklagen von Angehörigen von ermordeten Irakern, von Verstümmelten, Zerhackten oder Verbrannten, oder von Eigentümern von zerstörten Häusern. Wenn es im Haag nicht geht, dann vielleicht vor Gerichten in den USA selber, wobei da wegen des gegenwärtig angeblich grassierenden Patriotismus, so wir denn den Medien Glauben schenken wollen, und weil Daddy Bush seinerzeit noch die Mehrheit der Richter am Obersten Gericht (Supreme Court) ernannt hat, die ja dann auch prompt Baby Bush zum Präsidentenamt verholfen haben, eher weniger Hoffnung besteht.

Aber es gibt in den USA immer wieder Leute, auch Richter, die relativ stur ein Verbrechen ein Verbrechen nennen, und einen illegalen Krieg illegal, to call a spade a spade (einen Spaten einen Spaten nennen), wie die Amerikaner sagen, und unbeirrt Recht sprechen. Vielleicht lassen sich solche finden. Da können die Juristen unter den amerikanischen Gegnern der Kriegspolitik helfen. Die Gegner sollen sehr zahlreich sein, obwohl es in den Medien nicht so ausführlich dargestellt wird, wie der Rest. Insbesondere sind alle amerikanischen Kirchen, ausser den Fundamentalisten rechtsaussen, gegen die Kriegspolitik, Bischöfe verfassen Aufrufe en masse, in den Kirchen wird für den Frieden und gegen den Krieg gebetet, Bush, der Bekehrte und Geläuterte, wird von den Bischöfen seiner eigenen Kirche, der methodistischen, ermahnt und aufgefordert, von diesem und den weiteren geplanten Kriegen abzulassen, da sie niemals in Gottes Willen geschähen, sondern gegen Seinen Willen. George Double U hat zwar bis heute weder auf die einfachen Gläubigen noch auf seine Bischöfe gehört, aber es sollten sich unter Christen und Nicht-Christen Juristen finden lassen, die die rechtlichen Mittel untersuchen. Wenn in den USA ein verbrühter Mund wegen eines zu heissen Kaffees in einem Coffee shop zu einem Schadenersatz von mehreren Millionen Dollars führt, sollte sich doch auch für ein verstümmeltes Kind aus dem Irak etwas machen lassen. Gefragt sind kreative Juristen, denen das Leid auf der Seele brennt, nicht brave Uniprofessoren (Jean Ziegler ausgenommen).


Konfiskation von Tätervermögen

Die Rechtslage des materiellen Schadenersatzrechtes ist klar. Aber nun sind die internationalen und die amerikanischen Juristen gefordert, ein Gericht zu finden, das solche Klage annimmt, damit man auf amerikanisches, britisches, spanisches, italienisches, polnisches und welcher Staat sonst noch mitgemacht hat, Vermögen greifen kann, oder auf Privatvermögen der Einzeltäter (Bush double U, Blair, Cheney, Rumsfeld usw.), wie man Straftätern immer das Vermögen konfisziert, um die Opfer zu entschädigen und die Verfahrenskosten zu decken. Beispielsweise soll sich die Bush-Family im Laufe der Generationen so einiges zusammengeklaubt haben, auf das man greifen könnte, wenn man dem Buch von Michael Moore (“Stupid White Men”) glauben darf. Auch die Konfiskation von Tätervermögen wirkt, neben dem Guten, das es den Opfern bringt, abschreckend; “zum Zwecke, dass sich solche Verbrechen in Zukunft nicht wiederholen”, wie es in den Nürnberger Urteilen heisst.

Und in der Präambel zur UNO-Charta. Der erste Satz beginnt: “Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geissel des Krieges zu bewahren….haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.” Der Haupt- und Grundzweck der UNO ist die Verhinderung von Agressionskriegen wie sie noch im 19. Jahrhundert und weit ins 20. hinein als legitim und als absolutes Souveränitätsrecht der Staaten galten, als sogenanntes ius belli, als Recht auf Krieg. Ein Staat ohne dieses Recht galt nicht als souverän.


Die Globalisierung

Der Leser - Frauen eingeschlossen - mag sich fragen, was dieser Artikel mit der Globalisierung zu tun habe. Seit Pinochet aufgrund eines Haftbefehls eines einfachen spanischen Untersuchungsrichters der untersten Instanz in London via Interpol verhaftet, 1 1/2 Jahr in England im Arrest festgehalten, dann in Chile vor Gericht gestellt wurde, und dem Zuchthaus nur wegen der geltend gemachten Senilität entging, seit die Kriegsverbrecher in den Haag vor Gericht stehen und den Plädoyers von Carla Del Ponte ausgesetzt sind, seit Minister und Ministerpräsidenten, wie Sharon und Komplizen, einen Bogen um Belgien machen müssen, weil sie dort wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord angeklagt sind, seit die Türkei vom Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, weil sie den Kurdenführer Oezalan in einem unfairen Prozess zum Tode verurteilt hat, seit diesen Frühling der Internationale Strafgerichtshof im Haag - gegen den absoluten, jahrelangen Widerstand der USA - seine Arbeit aufgenommen hat und die 18 Richter gewählt und von einem jordanischen Prinzen vereidigt wurden, letzteres im holländischen Parlament und in Anwesenheit von Königin Beatrix und Kofi Annan, seither ist die internationale Rechtslage nicht mehr wie vordem.

Es ereignet sich Revolutionäres vor unseren Augen. Man muss sie nur öffnen, dann sieht man. Das internationale Recht, das Völkerrecht hat einen Quantensprung getan. Wovon die besten Menschen seit Tausenden von Jahren träumen, wofür Generationen gearbeitet und gelitten haben, es nimmt vor unseren Augen Gestalt. Die südamerikanische Befreiungstheologie sagt, das Gute, das Fortschreiten des Reiches Gottes in der Welt, wie die Christen sagen, nicht zu sehen, obwohl es sich vor unseren Augen vollzieht, sei gottlos. Finanzen, Handel, Komunikation und Verkehr werden globalisiert. Aber auch das Recht. Es entsteht eine Rechtsordnung, die global gilt, und wo, zunehmend, nicht mehr nur die kleinen gehenkt werden. Und wo, zunehmend, auch die kleinen Schutz finden. Ehemals Grosse stehen vor ihren Richtern und die ganze Welt sieht zu. Und mehr werden in Zukunft vor ihren Richtern stehen.

Bush und Rumsfeld führen eine Krieg des 19. Jahrhunderts um Rohstoffe und zur allgemeinen Verbreitung von Schrecken. Sie werden erfahren müssen, dass wir im 21. Jahrhundert sind.


Diesen Artikel hat Martin Jäggi für die Zeitung “Unsere Welt”, Schweizerische Friedensbewegung, Basel, geschrieben. Er hat ihn uns freundlicherweise für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Veröffentlicht am

01. Juni 2003

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