Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Erklärung zu Innenministerkonferenz: Protest gegen radikalisierte Abschiebungspolitik

Das Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. schließt sich der Forderung von PRO ASYL und der Landesflüchtlingsräte nach einem Bleiberecht für Flüchtlinge an.

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz am 14. und 15. Mai 2003 in Erfurt zeichnet sich eine radikalisierte Abschiebungspolitik ab. Auf der Tagesordnung stehen Rückführungskonzeptionen und Abschiebungspläne für Flüchtlinge aus Afghanistan und Jugoslawien. Einige Bundesländer wollen bereits jetzt die Abschiebung in den von den Folgen von Diktatur, Embargo und Krieg ausgebluteten Irak zum Thema machen.

Die Realität in den Staaten, in die rückgeführt und abgeschoben werden soll, interessiert offenbar nicht. So will die Innenministerkonferenz das Bundesinnenministerium auffordern, gegen bestehende Widerstände internationaler Organisationen so bald wie möglich Roma in das Kosovo und afghanische Flüchtlinge nach Afghanistan abzuschieben. Die Sicherheitslage für Roma im Kosovo ist nach übereinstimmenden Berichten von Menschenrechtsorganisationen weiterhin problematisch. Die Perspektive wäre für die Abgeschobenen ein Leben im militärisch kaum zu schützenden Ghetto.

Der Versuch, Afghanen in absehbarer Zeit nach Afghanistan abzuschieben, beruht auf kompletter Realitätsverweigerung der Innenminister. Den Medien wie den Berichten des UN-Sonder-berichterstatters Lakhdar Brahimi lässt sich entnehmen, dass nicht einmal der Großraum Kabul sicher ist. Der “Afghanistan-Kenner” Volker Bouffier dagegen schwadroniert in seiner Funktion als hessischer Innenminister, dass dort niemand gefährdet sei, weil er afghanischer Staatsbürger ist. Seiner Meinung nach müsste eine Rückführung ab 1. Juli machbar sein.

Viele der zur Abschiebung anstehenden Flüchtlinge leben seit vielen Jahren in Deutschland und sind weitgehend integriert. Ihre Kinder sind hier geboren und aufgewachsen. Auch auf diesen Aspekt wollen die Innenminister keine Rücksicht nehmen.

Wie verlautet, soll das einzige Kriterium, das auf Vorschlag einzelner Bundesländer afghanische Staatsangehörige vor der Abschiebung bewahren soll, in wirtschaftlichen Interessen liegen. Ein Bleiberecht könnte demnach erhalten, wer im Sinne deutscher Unternehmer nützlich ist.

Die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und das Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. kritisieren seit Jahren die Ignoranz der Innenpolitiker gegenüber den menschlichen Härten, die durch die Abschiebungspraxis verursacht werden. Gemeinsam mit Selbstorganisationen der Flüchtlinge, den Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und anderen Organisationen fordern sie ein Bleiberecht. Mit vielfältigen Aktivitäten in den Bundesländern wird auf die Lebenssituation der von Abschiebung betroffenen Menschen hingewiesen und eine politische Lösung vorgeschlagen.

Veröffentlicht am

13. Mai 2003

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von