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Atomwaffen-Gegner wegen “öffentlicher Aufforderung zu Straftaten” verurteilt

Roland Blach legt Berufung gegen Urteil über 1.800 Euro Geldstrafe ein

Kornwestheim, 13. 7.2002: Roland Blach, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg und Koordinator der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA), hat Berufung gegen seine Verurteilung am Amtsgericht Ludwigsburg eingelegt.
Blach war am 9. Juli 2002 von Amtsrichter Engelhardt wegen “öffentlicher Aufforderung zu Straftaten” zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden. Der Computer der GAAA wurde als Tatmittel eingestuft und wird einbehalten. Grundlage des Urteils ist laut Richter Engelhardt xdie in einem Aufruf sowie im Internet angekündigte - Zivile Inspektion des Atomwaffenlagers Büchel - am 30. September vergangenen Jahres, bei der auch militärisches Gelände betreten werden sollte”.

Rechtsanwalt Hehmeyer (Tübingen), der Blach im weiteren Strafverfahren vertritt, bezeichnete die Urteilsbegründung, wonach das Eindringen in ein Atomwaffenlager völkerrechtswidrig sei, als absurd. Blach selbst zeigte sich erschüttert darüber, dass sowohl die politischen als auch die völkerrechtlichen Beweggründe ignoriert worden seien. “Ich bin überzeugt davon, dass die Stationierung von Atomwaffen in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der NATO-Politk der atomaren Abschreckung nicht in Übereinstimmung mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8.7.1996 steht und völkerrechtswidrig ist”, so Blach. Dieses Gutachten sei auch vom Gesetzgeber sowie von der Regierung, der Verwaltung und den Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 20 GG, Abs. 3, strikt zu beachten. Ferner seien die Bürger der Bundesrepublik Deutschland laut Rechtsanwalt Hehmeyer nach Art. 25 GG unmittelbar berechtigt und verpflichtet, gegenüber der völkerrechtswidrigen Einbindung der Bundeswehr in die nukleare Abschreckungspolitik in Büchel Stellung zu beziehen. Art. 25 GG müsse deshalb vor Gericht eine Rolle spielen.

Auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel sind mindestens 10 US-Atomsprengköpfe mit einer bis zu 100-fachen Sprengkraft der Hiroshima-Bombe gelagert. Die Einsatzplanung für die in Büchel stationierten Bundeswehrsoldaten und Tornadoflugzeuge ist eingebettet in das unveränderte NATO-Abschreckungskonzept, das nach wie vor die Ersteinsatzoption für Atomwaffen enthält. “Seit Bekanntwerden der überprüften US-Nuklearstrategie im März diesen Jahres und der neuen Zielsetzung, Atomwaffen auch präventiv einzusetzen, gewinnt diese Option eine neue Qualitätx warnt Blach. Die Gefahr eines Atomkrieges wachse von Tag zu Tag. Die Menschen dürften diese Bedrohung nicht hinnehmen, sondern müssten aktiv werden, bevor es zu spät sei.

Roland Blach, DFG-VK Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg

Veröffentlicht am

13. Juli 2002

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